Ausstattung Möblierung Teil 1, Projekt Baltic Referenznummer der Bekanntmachung: AL 26/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Möblierung Teil 1, Projekt Baltic
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von losem Mobiliar in Raum Systemen im ehemaligen Hotel/Seniorenheim Baltic, für die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Chariteplatz 1,10117 Berlin.
Weitere Auskünfte können Sie auf der Vergabeplattform der Charité unter https://vergabeplattform.charite.de entnehmen.
Modulares Stauraumsystem
Invalidenstrasse 120/121, 10115 Berlin
Gefordert ist ein modulares Stapelboxen-System, das auf einem 400 mm Raster in Breite, Tiefe und Höhe basiert. Es stehen Boxen mit unterschiedlichen Frontvarianten und offene Rahmenelemente zur Verfügung. Weitere in das Rahmensystem optional integrierbare Erweiterungen wie Sitzkissen, Klappen,
Pflanzeinsätze, Garderoben, Schließfächer und Türen in dem Rahmensystem sind erforderlich.
Raum in Raum Systeme
Invalidenstrasse 120/121, 10115 Berlin
Besprechungskabinen für 2 Personen
inkl. Be- und Entlüftung mit einer hohen Sprachreduzierung.
Möbel für Meetingbereiche
Invalidenstrasse 120/121, 10115 Berlin
Besprechungstische, Konferenzsessel und Freischwinger zzgl. beschreibbare Glastafeln.
Akustiktrennwände für Arbeitsplätze
Invalidenstrasse 120/121, 10115 Berlin
Stellwandsystem als akustisches Trennwandsystem zwischen den Arbeitsplätzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren : Gefordert werden 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller) mit vergleichbaren Leistung.
Vergleichbare Leistungen sind Lieferungen und Einbau von Büromöbeln, Trennwenden und Raum in Raum Systemen. Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4)
zu Eignungskriterium 1: Es werden 3 Referenzen mit einem Mindestauftragswert in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR pro Referenz gefordert.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung der Ausschreibung zur Veröffentlichung in Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung steht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]