Durchführung der Gebietsentwicklung im Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“ Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000564
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Gebietsentwicklung im Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“
Die Freie und Hansestadt Hamburg – Bezirksamt Wandsbek – beabsichtigt die Durchführung der Gebietsentwicklung für das gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Steilshoop – Zentrum“ im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) zu vergeben.
Ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) liegt vor.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Auftragsvergabe wird durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Wandsbek - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Gebietsentwicklung im Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“ zu vergeben.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren wird durch die Finanzbehörde Hamburg durchgeführt.
Der Auftrag umfasst die Erfüllung der Aufgaben des externen Sanierungsträgers während der 7-jährigen Laufzeit des Städtebauförderungsgebietes ab voraussichtlich 01.01.2023, im Falle einer Verzögerung mit Zuschlagserteilung, bis Dezember 2028 auf Grundlage des vorliegenden Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK).
Das gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegte Sanierungsgebiet ist dem Programmsegment „Lebendige Zentren“ nach § 171 b BauGB zugeordnet. Der Auftrag ist auf Grundlage des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der FHH (Bürgerschafts-Drucksache 19/3652, der Richtlinien zum Einsatz der ) Fördermittel (Globalrichtlinie FHH, BSW [Hg.] 2018), der Förderrichtlinien (FHH, BSW [Hg.] 2018) und dem Leitfaden für die Praxis (FHH, BSU [Hg.] 2012); Sozialplanleistungen nach § 180 BauGB (FHH, BSW [Hg.] 2018), in der jeweils geltenden Fassung sowie den geltenden Regelungen des BauGB zum Besonderen Städtebaurecht durchzuführen.
Zentrale Aufgabe der Gebietsentwicklung in „Steilshoop-Zentrum“ ist es, den zentralen Bereich Steilshoops zu einem attraktiven und identitätsstiftenden Ort zur Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, sowie zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu entwickeln. So soll u.a. das Nahversorgungszentrum Steilshoop in seinen vielfältigen Funktionen, insbesondere der bedarfsgerechten Versorgung mit Waren des täglichen und mittelfristigen Bedarfes sowie einzelhandelsnahen Dienstleitungen revitalisiert werden. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf die Verbesserung der medizinischen Versorgung gelegt.
Darüber hinaus soll der vorhandene Wohnungsbestand sozialverträglich modernisiert werden. Durch ergänzenden Wohnungsneubau soll ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen entstehen. So auch barrierefreier Wohnraum für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen.
Der beauftragte Sanierungsträger betreibt ein Stadtteilbüro als Anlaufstelle vor Ort, organisiert die lokalen Beteiligungsstrukturen und -prozesse, aktiviert Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Grundeigentümer zur Mitwirkung an der Gebietsentwicklung, initiiert und koordiniert die förderfähigen städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen, führt eine quartiersbezogene Öffentlichkeitsarbeit durch, stimmen sich mit der Gebietskoordination im Bezirksamt sowie mit beteiligten Fachämtern und Fachbehörden ab, wirkt an der
Evaluierung der Programmumsetzung mit und erarbeitet die Zwischen- und Abschlussbilanzierung für das Fördergebiet. Darüber hinaus wickelt er Maßnahmen des Hamburger Sozialplans ab.
Der AG behält sich eine weitere Verlängerung über die Vertragslaufzeit hinaus, aber ohne Erhöhung des Budgets, für den Fall vor, dass anhand der Bilanzierung im Jahre 2028 festgestellt wird, dass die Ziele der Gebietsentwicklung bis zum Ende der 7-jährigen Förderlaufzeit nicht vollständig erreicht werden können. In diesem Fall schließen die Vertragspartner eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung auf Grundlage des vorliegenden Vertrages.
Diese Angaben erfolgen vorbehaltlich der Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft über die Mittelausstattung in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über die Mittelzuteilung zu Gunsten des Fördergebiets.
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung in erster Linie die Qualität der einzureichenden Referenzen (Grad der Vergleichbarkeit).
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Vergleichbarkeit der als Anlage E3 eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln.
Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
a) Kompetenzen im Gebietsmanagement,
b) Kompetenzen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozessen,
c) Referenzen in der Beteiligung und Ansprache von unterschiedlichen Anwohnergruppen im Stadtentwicklungskontext,
d) Referenz bezieht sich auf öffentlichen Auftraggeber,
e) Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto besser).
Die Ähnlichkeit wird auf einer Skala von eins bis zehn bewertet, wobei zehn die höchste Punktzahl je Referenz darstellt. Insgesamt können maximal 30 Punkte für alle 3 Referenzprojekte erreicht werden. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden mindestens drei, maximal fünf Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichende Unterlagen:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen);
2) (E1) - Eignungsvordruck (Vergabevordruck Nr. 04);
3) (E4) - Angaben über den Jahresumsatz, die Eigenkapitalentwicklung und -rendite des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren. Die Angaben sind auf 1 Seite (DIN A 4, Schriftgröße Arial 11) zu begrenzen.;
4) (E5) - Angaben zu den in den letzten drei Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Die Angaben sind auf 1 Seite (DIN A 4, Schriftgröße Arial 11) zu begrenzen.;
5) Falls zutreffend: (E7) - Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12);
6) (E 8) - Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, der vorstehend unter 2) genannte Eignungsvordruck vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
7) (E2) - Allgemeine Referenzliste zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Auftragsjahr und -umfang,
• AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
• jährlicher Auftragswert
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
8) (E 3) - Die wichtigsten drei Referenzbeispiele aus der unter (E 2) eingereichten allgemeinen Referenzliste sind detailliert in einer Anlage darzustellen, die folgendes enthalten sollen: Aufgabe, Ziele, Lösung/ Idee der Firma, Beispiele der Umsetzung, ggf. Erfolge und beteiligtes Kernteam, Benennung des Kernteams inkl. beruflicher Qualifikation für den hier gegenständlichen Auftrag. Die Angaben sind auf max. 3 Seiten (DIN A 4, Schriftgröße Arial 11) je detaillierter Referenz zu begrenzen.
9) (E6) - Projektteam: Benennung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen (Namen, Funktion im Projektteam, berufliche Qualifikationen, Erfahrungen und fachliche Fähigkeiten). Die Angaben sind auf max. 2 Seiten (DIN A 4, Schriftgröße Arial 11) je Projektteammitglied zu begrenzen.
Die geforderten Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (3-Fach maximiert pro Versicherungsjahr) abzuschließen: Mindestsumme 3 Millionen Euro für Personen-, 1 Million Euro für Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen (3-fach maximiert pro Versicherungsjahr) nachzuweisen: 3 Millionen Euro pauschal für Personen und sonstige Sachschäden, inklusive Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmt Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1. Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.