Aufbau des Öffentlichen Bibliotheksnetzes - Netzwerkinfrastruktur inkl. Glasfaseranschlüsse 1 Gigabit/s Referenznummer der Bekanntmachung: ZLB 2022-0005

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10922
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zlb.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2PR8QP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2PR8QP
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau des Öffentlichen Bibliotheksnetzes - Netzwerkinfrastruktur inkl. Glasfaseranschlüsse 1 Gigabit/s

Referenznummer der Bekanntmachung: ZLB 2022-0005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufbau des Öffentlichen Bibliotheksnetzes - Planung, Erschließung und Betrieb der Netzwerkinfrastruktur für den Glasfaseranschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gigabit/s (symmetrisch):

Alle öffentlichen Bibliotheken im Land Berlin (67 Standorte) werden (speziell für die Publikumsbereiche) an das öffentliche Glasfasernetz angeschlossen und erhalten einen symmetrischen Bandbreitenzugang von mindestens 1 Gigabit/s über einen für Geschäftskunden geeigneten Tarif ausgestattet mit technischem Support inklusive 24h-Entstörungsdienst und Verfügbarkeit von mindestens 98,5% an 365 Tagen/Jahr. Perspektivisch könnte für einzelne Standorte eine Erhöhung der Bandbreite (auf bis zu 10 Gigabit/s) durch die Auftraggeberin angefordert werden. Die Glasfaserleitungen müssen entsprechend skalierbar gestaltet sein.

Derzeit ist die IT-Infrastruktur für Nutzende in den Bibliotheken qualitativ sehr unterschiedlich ausgebaut. Der Großteil der Standorte verfügt momentan nur über eine unzureichende Bandbreitenversorgung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32428000 Netzwerkaufrüstung
32561000 Glasfaserverbindungen
32562100 Glasfaserkabel für die Informationsübertragung
32562300 Glasfaserkabel für die Datenübertragung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Land Berlin an 67 Bibliotheksstandorten

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

67 Bibliotheksstandorte im Land Berlin werden über die Breitbandnetzwerkarchitektur an das öffentliche Telekommunikationsnetz angebunden.

Die Planung und Erschließung der Netzwerkinfrastruktur sowie der anschließende Betrieb der Netzanbindungen für alle 67 Standorte sollen über einen Dienstleister erfolgen.

Für die Versorgung der Bibliotheksstandorte mit Glasfaserleitungen soll der Auftragnehmer nach Möglichkeit vorhandene passive Infrastruktur nutzen, um sowohl Kosten als auch Umsetzungsdauer des Auftrages so gering wie möglich zu halten. Teile dieser Beschaffung sind auch Leistungen zur Planung des Netzes sowie zur Einholung sämtlicher Genehmigungen zur Errichtung der erforderlichen passiven Infrastrukturen, zum Bau und zum dauerhaften Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, um den Anteil an Tiefbauarbeiten zu minimieren.

Sollten vor Ort weder Glasfaserverteilung noch Leerrohre zur Verfügung stehen, muss eine standortbezogene Lösung inklusive aller notwendigen Bauarbeiten umgesetzt werden. Die Erschließungsarbeiten müssen vom Dienstleister vorgenommen, entsprechend geplant und in Rücksprache mit der Auftraggeberin rechtzeitig eingeleitet werden. Nötige Bauarbeiten gehören zum Auftrag dazu und müssen mitkalkuliert werden.

Der Glasfaseranschluss wird für den jeweiligen Standort an der lokalen, zentralen Netzverteileinrichtung übergeben. Ist die im Gebäude vorhandene LAN-Infrastruktur bis zum APL bereits für die Durchtrittsrate von Glasfaser geeignet, reicht der Übergabepunkt Gebäudeanschlussraum. Ist die im Gebäude vorhandene LAN-Infrastruktur nicht für die Durchtrittsrate von Glasfaser geeignet, muss die LAN-Infrastruktur durch den Auftragnehmer in Absprache mit der Auftraggeberin neu gestaltet werden, der Übergabepunkt wird neu definiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/06/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

6 Monate vor Vertragsende kann die Auftraggeberin den Vertrag um weitere 12 Monate verlängern.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Für den Fall, dass eine ausreichende Anzahl an wertbaren Bewerbungen vorliegt, wird die Auftraggeberin aus dem Kreis der geeigneten Bewerber 3 Bieter auswählen, die am weiteren Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden. Folgende Wertungskriterien wurden zur Auswahl der Bieter festgelegt:

1. Art des Tarifes: Es handelt sich bei dem Auftrag um einen für Geschäftskunden geeigneten Tarif mit dem entsprechenden technischen Support mit 24h-Entstörungsdienst und Verfügbarkeit von mindestens 98,5% an 365 Tagen/Jahr (Business Tarif) [max. 10 Punkte je Referenz: 0 Punkte = kein Business Tarif, 3 Punkte = 1/3 der Standorte mit Business Tarif, 7 Punkte = 2/3 der Standorte mit Business Tarif, 10 Punkte = alle Standorte mit Business Tarif].

2. Laufzeit des Betriebes gerechnet ab baulicher und technischer Erschließung des Anschlusses [max. 10 Punkte je Referenz: 0 Punkte = <= 2 Jahre, 3 Punkte = >2 bis 3 Jahre, 7 Punkte = >3 bis 4 Jahre, 10 Punkte = >4 Jahre].

3. Natur des Auftraggebers: Der Auftrag wurde bei einem Öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht. [JA: 5 Punkte pro Referenz]

4. Bandbreite und Zukunftsfähigkeit: Bei dem Auftrag wurde im Betrieb eine Bandbreite von mehr als 1 Gigabit/s (symmetrisch) für einzelne Standorte bereitgestellt. [JA: 5 Punkte pro Referenz]

Im Formular B.61 sind die Referenzprojekte zu benennen, die gemäß den o.g. Wertungskriterien gewertet werden sollen. Es können maximal 90 Punkte erzielt werden. Die Auftraggeberin wertet im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs maximal drei Referenzen. Legt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft mehr als drei Referenzen vor, so werden im Rahmen der Wertung die drei Referenzen berücksichtigt, die jeweils die höchste Punktzahl erzielt haben. Die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber werden entsprechend der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Es ist beabsichtigt - soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt - die drei geeigneten Bewerber mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern.

Belegen zwei (oder mehr) geeignete Bewerber mit Punktegleichstand den dritten Platz in der Rangfolge, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis der dritte Platz eindeutig bestimmbar ist:

(1) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium 1 die höhere Punktzahl erreicht hat.

(2) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium 2 die höhere Punktzahl erreicht hat.

(3) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium 3 die höhere Punktzahl erreicht hat.

(4) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium 4 die höhere Punktzahl erreicht hat.

(5) Falls über keines der unter (1) bis (4) genannten Entscheidungsparameter eine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

- Die Realisierung der technischen Anbindung ist bis spätestens 30.06.2023 für alle 67 Standorte durch den AN abzuschließen.

- Mandantenfähigkeit: Die passiv verlegte Infrastruktur (bis APL) soll für mehrere Nutzende innerhalb eines gleichen Gebäudes verwendbar sein, die Netze bleiben physisch getrennt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(i) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem das Unternehmen ansässig ist. Nicht älter als 3 Monate (s. auch Formblatt B.6).

(ii) Meldung des gewerblichen Betriebs von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und/oder des gewerblichen Erbringens öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste nach § 5 TKG; formloser Nachweis genügt (s. auch Formblatt B.6).

(iii) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt B.2).

(iv) Eigenerklärung zur Einhaltung von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("5. Russland-Sanktionspaket der EU") (Formblatt B.7).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Einzelheiten der Eignungskriterien sind den folgenden Mindeststandards zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

(i) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass sein/ihr durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) im Bereich "Telekommunikationsdienste - Glasfaseranschlüsse" (Bau und Betrieb) mindestens EUR 2,5 Mio. betrug. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist der Gesamtumsatz aller Unternehmen anzugeben. Die Umsätze werden für die Erfüllung der Mindestanforderungen kumuliert berücksichtigt. Die entsprechenden Angaben sind im Formular B.6, IV.2 zu tätigen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Vorlage von geeigneten Unterlagen zum Nachweis des Netto-Jahresumsatzes (bspw. in Gestalt von geprüften und bestätigten Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (einschließlich Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers) oder von veröffentlichten Geschäftsberichten) aufzufordern.

(ii) Der Auftragnehmer muss spätestens im Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Haftungssumme von mindestens EUR 10 Mio. je Versicherungsfall zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres verfügen. Nach-weise erfolgen über das Formblatt B.6, IV.1.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Einzelheiten der Eignungskriterien sind den folgenden Mindeststandards zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

(i) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss zwingend über die folgenden Zertifizierungen verfügen und mit dem Teilnahmeantrag vorlegen:

- gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagement ISO 9001:2015 (oder gleichwertig).

Werden andere als o. g. Zertifikate vorgelegt, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in einer gesonderten, dem Teilnahmeantrag beizufügenden Unterlage darzulegen, aus welchen Gründen die vorhandenen Zertifizierungen den o. g. gleichwertig sind.

(ii) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von vergleichbaren Referenzen zu belegen. Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen.

Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen, die jede Referenz erfüllen muss:

- Die Referenz betrifft den Glasfaser-Anschluss (Planung, Bau) an das öffentliche Telekommunikationsnetz mit einer Bandbreite von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch) inkl. anschließenden Betriebs von mind. 2 Jahren (gerechnet bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist).

- Der Anschluss und Übergang in den Betrieb sämtlicher Standorte des Referenzgebers muss innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren (gerechnet bis zum Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung) abgeschlossen worden sein.

Zudem muss jeweils mindestens eine Referenz zusätzlich folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Realisierung von mind. 20 Anschlüssen (Glasfaser, mind. 1 Gigabit/s) an unterschiedlichen Standorten für den gleichen Auftraggeber innerhalb eines Realisierungszeitraums von max. 2 Jahren.

- Realisierung von mind. 20 Anschlüssen (Glasfaser, mind. 1 Gigabit/s) mit Glasfaser-Inhouse-Verkabelung (FTTH/FTTD) für ein Gebäude mit mehreren Parteien).

(iii) Nachweis von vergleichbaren Referenzen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung durch zwei persönliche Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen:

- Die Projektleitung übernahm jeweils die Projektverantwortung für den Glasfaser-Anschluss (Planung, Bau) an das öffentliche Telekommunikationsnetz mit einer Bandbreite von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch) inkl. anschließenden Betriebs von mind. 2 Jahren (gerechnet bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist) mit vergleichbarem Inhalt und Umfang (bezogen auf die Anzahl der Anschlüsse binnen 2 Jahren für einen Auftraggeber).

- Die jeweilige Realisierung des Anschlusses und der Übergang in den Betrieb darf nicht mehr als 3 Jahre (gerechnet bis zum Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung) zurückliegen.

Zudem muss jeweils mindestens eine Referenz zusätzlich folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Bis zum Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung ist die bauliche und technische Erschließung aller Anschlüsse abgeschlossen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten besondere Vertragsbedingungen u. a. zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 30/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(i) Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Schriftstücke sind in deutscher Sprache vorzulegen. Anderssprachige Schriftstücke sind mit einer einfachen deutschen Übersetzung (unter Vorbehalt der (anlassbezogenen) Nachforderung einer beglaubigten Übersetzung oder Übersetzung durch einen staatlich anerkannten oder vereidigten Übersetzer)) einzureichen.

(ii) Die Bewerber haben diejenigen Teile ihrer Teilnahmeunterlagen deutlich - mit der Bezeichnung "vertraulich" o. ä. - zu kennzeichnen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen der Geheimhaltung unterliegen.

(iii) Die Bewerberfragen sind schriftlich oder in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform im Sinne von Ziffer I.3. zu richten. Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bewerbern beantworten zu können, müssen sie bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist gestellt werden. Auf die Beantwortung später gestellter Fragen besteht kein Anspruch.

(iv) Zu rein informatorischen Zwecken wird der Entwurf des Preisblatts als Formblatt D.3 bereits jetzt zur Verfügung gestellt. Die verbindliche Version des Preisblatts wird denjenigen Bewerbern, die an der Verhandlungsphase teilnehmen, rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

(v) Sofern ein Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen des Auftrags an Unterauftragnehmer weiter zu vergeben, sind Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils spätestens im Angebot anzugeben; die Unterauftragnehmer sind spätestens nach Zuschlagserteilung zu benennen (s. Formblatt B.42 - Unteraufträge). Bei Benennung des Unterauftragnehmers ist gleichzeitig dessen Verpflichtungserklärung (Formblatt B.52 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer - Unterauftragsvergabe") vorzulegen.

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über eine webbasierte Vergabeplattform durchgeführt. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle inklusive Bewerber-/Bieterfragen sowie die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist während der gesamten Dauer des Vergabeverfahrens über die Plattform abzuwickeln. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist vorab eine Registrierung des sich bewerbenden/bietenden Unternehmens nötig.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2PR8QP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:

Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber der Auftraggeberin (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.

Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf (bei elektronischer Vergabe) 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch die Auftraggeberin an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2022