Versandleistungen Einschreiben, ECA-2022-045 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.d-trust.net
Abschnitt II: Gegenstand
Versandleistungen Einschreiben, ECA-2022-045
Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Briefdienstleistungen für die D-Trust GmbH. Die ausgeschriebenen Leistungen enthalten die Abholung, Frankierung und den bundesweiten und sowie internationalen Versand und Zustellung von Einschreibebriefpost (Einschreiben).
D-Trust GmbH Kommandantenstraße 15 10969 Berlin Abholung am Standort des Auftraggebers - Zustellung entsprechend der Adressaten
Es werden ausschließlich Einschreiben versendet. Der Ablauf der Leistungserbringung bei auszuliefernden Einschreibebriefen gestaltet sich grundsätzlich wie folgt:
Der Auftraggeber kuvertiert und verschließt die ausgehenden Sendungen. Die Kuvertierung ist somit nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistung. Nachfolgend werden die Sendungen in von dem Auftragnehmer bereitgestellte Behälter zur Abholung bereitgestellt. Es erfolgt grundsätzlich eine Sortierung nach den unterschiedlichen Dienstleistungen des Einschreibebriefpost, die in getrennte Behälter eingelegt werden. Diese Einschreiben werden in aufsteigender Reihenfolge der Einschreibenummern in die Behälter eingelegt. Eine zusätzliche Sortierung der Einschreiben kann vom Auftraggeber nicht erbracht werden.
Die Behälter werden in vom jeweiligen Auftragnehmer zur Verfügung zu stellende Transportwagen montags bis freitags zur Abholdung ebenerdig im Logistikhof der Bundesdruckerei GmbH bereitgestellt. Es wird die werktägliche Abholung der Briefsendungen aller Formate vorausgesetzt. Die Abholung der Behälter ist durch den Auftragnehmer zu organisieren und durchzuführen. Gleiches gilt für die Beladung des Fahrzeuges sowie die Durchführung der Ladungssicherung. Die Abholung der Behälter muss werktäglich (Montag bis Freitag) zwischen 14:30 und 16 Uhr erfolgen.
Die ausgehenden Sendungen müssen anschließend vom jeweiligen Auftragnehmer bundesweit (und zum Teil international) an die jeweils angegebenen Adressaten zugestellt werden.
Die Sendungsdienstleistungen für ausgehende Sendungen umfassen somit im Allgemeinen die nachfolgenden Tätigkeiten der Auftragnehmer:
- die Bereitstellung und Verwendung geeigneter Transportbehälter,
- die Abholung der Sendungen bei der Bundesdruckerei GmbH und Beladung des Transportfahrzeugs,
- die Frankierung der Sendungen
- die Beförderung und Zustellung der abgeholten Sendungen an die Adressaten im Bundesgebiet, inklusive der sogenannten Sondergebiete wie beispielsweise die Enklave Büsingen, Helgoland oder die Nordseeinseln.
- die Weiterleitung unzustellbarer Sendungen an den auf der Sendung deklarierten Absender, der nicht notwendigerweise die D-Trust GmbH ist.
Die vertragliche Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten verlängert sich automatisch um weitere jeweils 12 (zwölf) Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 (vier) Jahren, sofern nicht die D-Trust mit einer Frist von spätestens 3 (drei) Monaten vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit der Verlängerung in Textform widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";
(2) Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern, wirtschaftlich Berechtigten, Konzernstruktur gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";
(3) Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";
(4) Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend);
(5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt "Eigenerklärung Zuverlässigkeit";
(6) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß beigefügtem Formblatt;
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
(7) Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
Angaben gemäß Bieterselbstauskunft, hier u.a.
- Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zum Kriterium Netto-Gesamtumsatz mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen:
Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz des Bieters mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
(1) Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, bezogen auf die Jahre 2019, 2020 und 2021 gem. dem Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(2) Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen.
Die Referenzen haben zumindest Angaben zu:
a) dem Auftraggeber der Referenz (nebst den weiteren geforderten Angaben im Dokument I.4 (Formblatt Referenzerklärung),
b) der inhaltlichen Beschreibung der Leistung(en),
c) dem jährlichen Sendungsaufkommen der Referenzleistung,
d) dem Leistungszeitraum,
e) dem Gesamtauftragswert der Referenzleistung und,
f) dem Leistungserbringer;
zu enthalten.
(3) Angaben und Nachweise zur Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen (vgl. Ziff. 5 der Bieterselbstauskunft)
a) Nachweis der Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen gem. § 5 Abs. 1 PostG (in Kopie),
bzw., soweit diese Lizenz nicht erforderlich ist
b) Nachweis der Anzeige gem. § 36 PostG (in Kopie).
Zu den Referenzen:
(1) Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen einzureichen.
(2) Die Referenzleistungen müssen jeweils ein jährliches Gesamtsendungsaufkommen von mindestens 150.000 Sendungen pro Jahr aufweisen.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
10969 Berlin
Die Öffnung der Angebote erfolgt voraussichtlich zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotsabgabe und Nachforderung:
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch über das Onlineportal DTVP unter zwingender Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen.
Die Vergabeunterlagen werden im Deutschen Vergabeportal kostenfrei bereitgestellt und sind über den Link unter Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung abrufbar. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bieterinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Das Angebot muss vollständig sein. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach Ermessen des
Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist eingereicht, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWR80U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.