SAP Entwicklungs- und Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 308752-2020-DE

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SAP Entwicklungs- und Beratungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 308752-2020-DE
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die degewo AG ist das größte städtische Berliner Wohnungsbauunternehmen. degewo zeichnet sich durch höchste Qualität bei allen Dienstleistungen rund um die Immobilie aus. Mit über 75 000 eigenen und verwalteten Wohnungen

und über 155 000 qm Gewerbeflächen zählen wir bundesweit zu den größten und leistungsfähigsten Konzernen der Wohnungswirtschaft. Wirtschaftlichkeit, Effizienz und technische Innovationskraft prägen unsere Arbeit. Unsere Tochterunternehmen unterstützen unsere gemeinsamen Anstrengungen, technische Dienstleistungen kommen bei uns aus einer Hand. Mehr als 1 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich mit Leidenschaft um alle Themen rund ums Wohnen. Der Wohnungsbestand umfasst ca. 70 000 per 31.12.2018. Degewo beabsichtigt einen EVB-IT Vertrag zur Erbringung von Programmier-/Entwicklungsleistungen im SAP Umfeld zu schließen. Darüber hinaus sollen über den zu schließenden Vertrag bei Bedarf Beratungsleistungen bezogen auf SAP-Module sowie Projektmanagement beauftragt werden.Im degewo-Konzern ist SAP/Blue Eagle (SAP® ERP 6.0 Stack 16 (EhP7) / Blue Eagle Release 7.2) als führendes ERP-System im Einsatz.

Das Hosting der Software erfolgt auf dedizierten Servern durch die Firma Aareon. Der zwischen degewo und Aareon bestehende Vertrag lässt Drittentwicklungen im System zu. Diese Entwicklungen sind nach den von degewo aufgestellten Regeln (Entwicklerrichtlinie) zu erbringen.

Folgendes Leistungsspektrum ist vom Anbieter abzudecken:

1) Weiter- und Neuentwicklungen:

— SAP-Standard,

— SAP/Blue Eagle,

— SAP-Schnittstellen.

2) Beratung:

— SAP modul- und / oder projektbezogen.

Die zu erbringenden Leistungen werden in Form von Einzelbeauftragungen auf Basis des zuschließenden EVBIT Dienstvertrages beauftragt. In diesem Vertrag wird vereinbart, dass degewo das ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliches und übertragbares Recht an sämtlichen Entwicklungenund Dokumentationen erhält. Bezüglich der zu erbringenden Leistungen wird von degewo ein hohes Maß an Ressourcenverfügbarkeit, Experten Know-how und Qualität erwartet.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/06/2020
Ende: 31/05/2022
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Der Vertrag verlängert sich um 2 Jahre, wenn er nicht schriftlich vom AG einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 126-308752

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

SAP Entwicklungs- und Beratungsleistungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
16/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Abs. 1Nr. 2 GWB.

Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenz-bekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die degewo AG ist das größte städtische Berliner Wohnungsbauunternehmen. degewo zeichnet sich

durch höchste Qualität bei allen Dienstleistungen rund um die Immobilie aus. Mit über 75 000 eigenen und

verwalteten Wohnungen und über 155 000 qm Gewerbeflächen zählen wir bundesweit zu den größten

und leistungsfähigsten Konzernen der Wohnungswirtschaft. Wirtschaftlichkeit, Effizienz und technische

Innovationskraft prägen unsere Arbeit. Unsere Tochterunternehmen unterstützen unsere gemeinsamen

Anstrengungen, technische Dienstleistungen kommen bei uns aus einer Hand. Mehr als 1 100 Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter kümmern sich mit Leidenschaft um alle Themen rund ums Wohnen. Der Wohnungsbestand

umfasst ca. 70 000 per 31.12.2018.

Degewo beabsichtigt einen EVB-IT Vertrag zur Erbringung von Programmier-/Entwicklungsleistungen im SAP

Umfeld zu schließen. Darüber hinaus sollen über den zu schließenden Vertrag bei Bedarf Beratungsleistungen

bezogen auf SAP-Module sowie Projektmanagement beauftragt werden.

Im degewo-Konzern ist SAP/Blue Eagle (SAP® ERP 6.0 Stack 16 (EhP7) / Blue Eagle Release 7.2) als

führendes ERP-System im Einsatz.

Das Hosting der Software erfolgt auf dedizierten Servern durch die Firma Aareon.

Der zwischen degewo und Aareon bestehende Vertrag lässt Drittentwicklungen im System zu. Diese

Entwicklungen sind nach den von degewo aufgestellten Regeln (Entwicklerrichtlinie) zu erbringen.

Folgendes Leistungsspektrum ist vom Anbieter abzudecken:

1) Weiter- und Neuentwicklungen:

— SAP-Standard,

— SAP/Blue Eagle,

— SAP-Schnittstellen.

2) Beratung:

— SAP modul- und / oder projektbezogen.

Die zu erbringenden Leistungen werden in Form von Einzelbeauftragungen auf Basis des zuschließenden EVBIT Dienstvertrages beauftragt. In diesem Vertrag wird vereinbart, dass degewo das ausschließliche, räumlich,

zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliches und übertragbares Recht an sämtlichen Entwicklungen

und Dokumentationen erhält.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/06/2020
Ende: 31/05/2022
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Der Vertrag verlängert sich um 2 Jahre, wenn er nicht schriftlich vom AG einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der ursprüngliche Beratungsaufwand bezüglich des SAP/Blue Eagle System und den Schnittstellen ist wesentlich höher als ursprünglich eingeschätzt. Der erhöhte Beratungsaufwand ergibt sich aus

z.T. neuen Projekten im Unternehmen. Eine Neuausschreibung für den verbleibenden Vertragszeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2024 wäre auf Grund der bisher geleisteten Arbeit des Auftraggebers

in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen. Die stetig steigenden Anforderungen hinsichtlich System- und Schnittstellenerweiterungen machen die weitere Zusammenarbeit mit der Firma cimt zwingend erforderlich.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der ursprüngliche Beratungsaufwand bezüglich des SAP/Blue Eagle System und den Schnittstellen ist wesentlich höher als ursprünglich eingeschätzt. Der erhöhte Beratungsaufwand ergibt sich ausz.T. neuen Projekten im Unternehmen. Eine Neuausschreibung für den verbleibenden Vertragszeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2024 wäre auf Grund der bisher geleisteten Arbeit des Auftraggebers in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen. Die stetig steigenden Anforderungen hinsichtlich System- und Schnittstellenerweiterungen machen die weitere Zusammenarbeit mit der Firma cimt zwingend erforderlich.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR