SAP Entwicklungs- und Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 308752-2020-DE
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP Entwicklungs- und Beratungsleistungen
Berlin
Die degewo AG ist das größte städtische Berliner Wohnungsbauunternehmen. degewo zeichnet sich durch höchste Qualität bei allen Dienstleistungen rund um die Immobilie aus. Mit über 75 000 eigenen und verwalteten Wohnungen
und über 155 000 qm Gewerbeflächen zählen wir bundesweit zu den größten und leistungsfähigsten Konzernen der Wohnungswirtschaft. Wirtschaftlichkeit, Effizienz und technische Innovationskraft prägen unsere Arbeit. Unsere Tochterunternehmen unterstützen unsere gemeinsamen Anstrengungen, technische Dienstleistungen kommen bei uns aus einer Hand. Mehr als 1 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich mit Leidenschaft um alle Themen rund ums Wohnen. Der Wohnungsbestand umfasst ca. 70 000 per 31.12.2018. Degewo beabsichtigt einen EVB-IT Vertrag zur Erbringung von Programmier-/Entwicklungsleistungen im SAP Umfeld zu schließen. Darüber hinaus sollen über den zu schließenden Vertrag bei Bedarf Beratungsleistungen bezogen auf SAP-Module sowie Projektmanagement beauftragt werden.Im degewo-Konzern ist SAP/Blue Eagle (SAP® ERP 6.0 Stack 16 (EhP7) / Blue Eagle Release 7.2) als führendes ERP-System im Einsatz.
Das Hosting der Software erfolgt auf dedizierten Servern durch die Firma Aareon. Der zwischen degewo und Aareon bestehende Vertrag lässt Drittentwicklungen im System zu. Diese Entwicklungen sind nach den von degewo aufgestellten Regeln (Entwicklerrichtlinie) zu erbringen.
Folgendes Leistungsspektrum ist vom Anbieter abzudecken:
1) Weiter- und Neuentwicklungen:
— SAP-Standard,
— SAP/Blue Eagle,
— SAP-Schnittstellen.
2) Beratung:
— SAP modul- und / oder projektbezogen.
Die zu erbringenden Leistungen werden in Form von Einzelbeauftragungen auf Basis des zuschließenden EVBIT Dienstvertrages beauftragt. In diesem Vertrag wird vereinbart, dass degewo das ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliches und übertragbares Recht an sämtlichen Entwicklungenund Dokumentationen erhält. Bezüglich der zu erbringenden Leistungen wird von degewo ein hohes Maß an Ressourcenverfügbarkeit, Experten Know-how und Qualität erwartet.
Der Vertrag verlängert sich um 2 Jahre, wenn er nicht schriftlich vom AG einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SAP Entwicklungs- und Beratungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenz-bekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Die degewo AG ist das größte städtische Berliner Wohnungsbauunternehmen. degewo zeichnet sich
durch höchste Qualität bei allen Dienstleistungen rund um die Immobilie aus. Mit über 75 000 eigenen und
verwalteten Wohnungen und über 155 000 qm Gewerbeflächen zählen wir bundesweit zu den größten
und leistungsfähigsten Konzernen der Wohnungswirtschaft. Wirtschaftlichkeit, Effizienz und technische
Innovationskraft prägen unsere Arbeit. Unsere Tochterunternehmen unterstützen unsere gemeinsamen
Anstrengungen, technische Dienstleistungen kommen bei uns aus einer Hand. Mehr als 1 100 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter kümmern sich mit Leidenschaft um alle Themen rund ums Wohnen. Der Wohnungsbestand
umfasst ca. 70 000 per 31.12.2018.
Degewo beabsichtigt einen EVB-IT Vertrag zur Erbringung von Programmier-/Entwicklungsleistungen im SAP
Umfeld zu schließen. Darüber hinaus sollen über den zu schließenden Vertrag bei Bedarf Beratungsleistungen
bezogen auf SAP-Module sowie Projektmanagement beauftragt werden.
Im degewo-Konzern ist SAP/Blue Eagle (SAP® ERP 6.0 Stack 16 (EhP7) / Blue Eagle Release 7.2) als
führendes ERP-System im Einsatz.
Das Hosting der Software erfolgt auf dedizierten Servern durch die Firma Aareon.
Der zwischen degewo und Aareon bestehende Vertrag lässt Drittentwicklungen im System zu. Diese
Entwicklungen sind nach den von degewo aufgestellten Regeln (Entwicklerrichtlinie) zu erbringen.
Folgendes Leistungsspektrum ist vom Anbieter abzudecken:
1) Weiter- und Neuentwicklungen:
— SAP-Standard,
— SAP/Blue Eagle,
— SAP-Schnittstellen.
2) Beratung:
— SAP modul- und / oder projektbezogen.
Die zu erbringenden Leistungen werden in Form von Einzelbeauftragungen auf Basis des zuschließenden EVBIT Dienstvertrages beauftragt. In diesem Vertrag wird vereinbart, dass degewo das ausschließliche, räumlich,
zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliches und übertragbares Recht an sämtlichen Entwicklungen
und Dokumentationen erhält.
Der Vertrag verlängert sich um 2 Jahre, wenn er nicht schriftlich vom AG einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Der ursprüngliche Beratungsaufwand bezüglich des SAP/Blue Eagle System und den Schnittstellen ist wesentlich höher als ursprünglich eingeschätzt. Der erhöhte Beratungsaufwand ergibt sich aus
z.T. neuen Projekten im Unternehmen. Eine Neuausschreibung für den verbleibenden Vertragszeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2024 wäre auf Grund der bisher geleisteten Arbeit des Auftraggebers
in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen. Die stetig steigenden Anforderungen hinsichtlich System- und Schnittstellenerweiterungen machen die weitere Zusammenarbeit mit der Firma cimt zwingend erforderlich.
Der ursprüngliche Beratungsaufwand bezüglich des SAP/Blue Eagle System und den Schnittstellen ist wesentlich höher als ursprünglich eingeschätzt. Der erhöhte Beratungsaufwand ergibt sich ausz.T. neuen Projekten im Unternehmen. Eine Neuausschreibung für den verbleibenden Vertragszeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2024 wäre auf Grund der bisher geleisteten Arbeit des Auftraggebers in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen. Die stetig steigenden Anforderungen hinsichtlich System- und Schnittstellenerweiterungen machen die weitere Zusammenarbeit mit der Firma cimt zwingend erforderlich.