Anpassung des Erkundungsumfanges für das Erkundungsjahr 2022: Durchführung von zehn zusätzlichen Erkundungslokationen für die geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1067a

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458583
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458583
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anpassung des Erkundungsumfanges für das Erkundungsjahr 2022: Durchführung von zehn zusätzlichen Erkundungslokationen für die geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1067a
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anpassung des Erkundungsumfanges für das Erkundungsjahr 2022: Durchführung von zehn zusätzlichen Erkundungslokationen für die geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung. Hauptauftrag war: Geotechnische Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).

Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.

Zu untersuchen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.

https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/_Anlagen/Downloads/FEP_2020_Flaechenentwicklungsplan_2020.html?nn=2616706

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsche AWZ der Nordsee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Anpassung des Erkundungsumfanges für das Erkundungsjahr 2022: Durchführung von zehn zusätzlichen Erkundungslokationen für die geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung

GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG MIT LABOR

Gegenstände der Vertragsleistungen für den Hauptauftrag waren:

- UXO/Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen

- Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik

- Transport und Lagerung der Bohrkerne bzw. Proben

- Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der Bohrkerne

- Laboruntersuchungen (Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche)

- Erstellung des Erkundungsberichtes und des Labor-Datenberichts

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Aufschlussverfahren:

- Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit durchgehender Probenentnahme)

- Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst mit Porenwasserdruckmessung:

o kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed SCPTu)

o diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Down-the-hole CPTu)

- Bohrlochgeophysik

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Probenentnahme (Lockergestein):

- Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 für Bodenproben der erforderlichen Güteklasse:

o bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber der Güteklasse 2

o Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nichtbindige Böden jedoch anzustreben.

- Entsorgung des restlichen Bohrgutes

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Laboruntersuchungen:

- Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das Laborprogramm festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen

- Laboruntersuchungen umfassen die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche

- Durchführung der Laboruntersuchungen

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Flächen, Anzahl der Lokationen:

Die zu erkundenden Flächen liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im Geltungsbereich des FEP.

In 2021 sind 36 Lokationen zu einem maximal Wert von 38.400.000,- € inkl. MwSt.,

in 2022 sind 22 Lokationen zu einem maximal Wert von 24.000.000,- € inkl. MwSt.,

in 2023 sind 28 Lokationen zu einem maximal Wert von 30.000.000,- € inkl. MwSt.,

Lage jeweils nach Wahl der Auftraggeberin, zu erkunden (beinhaltet Bohrung, Drucksondierung, Bohrlochgeophysik).

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FERTIGSTELLUNG:

Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig bis zum 15.11. des jeweiligen Erkundungsjahres fertiggestellt und abgerechnet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 30/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber behält sich vor, von § 3aEU Absatz 3 Nummer 5 VOB/A-EU Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 in Art und Umfang für andere Lokationen auch in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Die Anzahl der Lokationen des Folgeauftrages orientiert sich an dem Bedarf aufgrund des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a. Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)

Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).

b. Eintragung in einem Handelsregister

Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).

c. Bestimmte Berechtigung erforderlich

Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium).

Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a. Jahresumsatz

Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):

20.000.000,- Euro

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters

b. Versicherungen

Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):

- Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung

Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:

für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR

für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR

In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Arbeiten in der AWZ abdeckt.

- Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu erbringen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a. Erbrachte Leistungen

In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen aus der deutschen AWZ der Nordsee oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet zu benennen (Ausschlusskriterium):

- Durchführung von bohrlochgeophysikalischen Offshore-Messungen (PS-logging): 1 Referenz

- Durchführung seismischer CPTus (offshore): 1 Referenz

- Durchführung kontinuierlicher CPTus (offshore): 1 Referenz

- Durchführung von Offshore-Bohrungen mit Probenentnahme in einem Projekt-Umfang von in der Summe mindestens 100 Bohrmetern: 1 Referenz

- In Art des vorgesehenen Laborprogramms vergleichbare Leistungen: 1 Referenz

Durch eine Referenz können mehrere der aufgelisteten Anforderungen zu den erbrachten Leistungen nachgewiesen werden.

Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben

b. Technische Fachkräfte

Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen zu benennen (Ausschlusskriterium):

- PROJEKTLEITUNG:

Die Projektleitung hat aus zwei Personen zu bestehen, die sich gegenseitig vertreten können müssen. Innerhalb der Projektleitung muss mindestens eine Person Deutschkenntnisse auf Niveaustufe B2 nachweisen können.

o Person 1:

- Qualifikation: abgeschlossenes Fachstudium

- Berufserfahrung hinsichtlich Arbeiten in der offshore Baugrunderkundung: mind. 5 Jahre

- Referenzen über in ihrer Art vergleichbare Projekte, nicht älter als 5 Jahre: mind. 3 Referenzen, davon mind. 1 Referenz in projektleitender Funktion

- Sprachqualifikation: Englisch und ggf. Deutsch mind. Niveaustufe B2

o Person 2:

- Qualifikation: abgeschlossenes Hochschulstudium

- Berufserfahrung hinsichtlich Arbeiten in der offshore Baugrunderkundung: mind. 3 Jahre

- Referenzen über in ihrer Art vergleichbare Projekte, nicht älter als 5 Jahre: mind. 1 Referenz in projektleitender Funktion

- Sprachqualifikation: Englisch und ggf. Deutsch mind. Niveaustufe B2

- LABORLEITUNG OFFSHORE:

Die Laborleitung Offshore hat aus zwei Personen zu bestehen, die sich gegenseitig vertreten können müssen.

o Qualifikation: jeweils abgeschlossenes Fachstudium

o Berufserfahrung hinsichtlich Laborarbeiten in der Baugrunderkundung: jeweils mind. 3 Jahre

o Referenzen über in ihrer Art vergleichbare Projekte, nicht älter als 5 Jahre: jeweils mind. 3 Referenzen

o Sprachqualifikation: jeweils Deutsch oder Englisch mind. Niveaustufe B2

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe

c. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung

Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):

- SCHIFFE:

o Der Schiffsbetrieb der eingesetzten Schiffe erfüllt mindestens die Anforderungen folgender internationaler Richtlinien:

- STCW

- SOLAS

- MARPOL

- MARITIME LABOUR CONVENTION, 2006

o Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten, mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien:

- RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz

- RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie

- RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie

- RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen

- Verordnung (EG) 336/2006

o Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen

o Die Schiffe und deren Ausrüstung müssen zur Leistungserbringung des gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis definierten Art und Umfangs geeignet sein

- LABOR:

o Die Laborkapazitäten (technische Ausrüstung und Personal) müssen zur Leistungserbringung des gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis definierten Art und Umfangs geeignet sein

Nachweis: Eigenerklärung/Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate und Urkunden

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) siehe: www.gesetze-im-internet.de

- VOB/B, zu finden auf: https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VOB/

- weitere Grundlagen u.A.: DIN 18299, DIN 18301, DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 22476-1, DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1, DIN EN ISO 19901-8, jeweils einschließlich in Bezug genommener Normen und Vorschriften

- Standard Baugrunderkundung - Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel,05.02.2014, siehe: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards-DE/Standard-Baugrunderkundung-Offshore-Windenergieanlagen.html

- Unterbringung der gesondert beauftragten Geotechnischen Begleitung & Vertretern der Auftraggeberin an Bord während der Erkundung offshore

- Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Beschleunigtes Verfahrens nach veröffentlichter Vorinformation gemäß § 10aEU Absatz 2 Satz 1 VOB/A-EU.

Referenznummer: 0800Z12-1114/002/915-I

ABL.-Nr.: 2020/S 198-478805

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 198-478805
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/05/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch, Englisch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/05/2022
Ortszeit: 10:02

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Nach § 16EU Nr. 2 iVm. § 13EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EU sind INHALTLICHE Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, UNZULÄSSIG und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

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MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:

- Angebotsschreiben

- Leistungsverzeichnis

- Eigenerklärung

- Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer)

- bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer

- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

- Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

- Formular "Untersuchungskonzept"

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AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:

- Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.x84)

- Zeugnisse und sonstige Urkunden zum Nachweis der Befähigung und Qualifikation

- Lebensläufe (soweit erforderlich)

- Deckungsnachweis der Versicherung

- Referenzschreiben des Referenzgebers

- Urkalkulation

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)

- Jahresabschlüsse

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REFERENZEN

Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):

- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

- Bezeichnung des Projekts;

- Beschreibung der Ausgeführten Leistung

- Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;

- Auftragssumme brutto

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FACHSTUDIUM BEDEUTET:

Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e.V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.

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DATENSCHUTZ

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2022