Interimsbeauftragung Hardware Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BM2022002HWRV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81729
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsbeauftragung Hardware Rahmenvereinbarung
Die BITMARCK Unternehmensgruppe ist der größte Full-Service-Dienstleister im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entwickeln Softwareprodukte, betreiben Rechenzentren und bieten den Krankenkassen individuelle Beratungs- und Serviceleistungen im IT-Umfeld an. Die Auftraggeber benötigen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware im Bereich Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Auftraggeber entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Hardware nach den Vorgaben der Vergabeverordnung(VgV) durchzuführen. Für die Dauer der Vorbereitung und Durchführung der neuen europaweiten Ausschreibung im Jahr 2022 werden die bestehenden Rahmenvereinbarungen als Interimsaufträge verlängert. Dies betrifft die Hardware-Rahmenvereinbarung in den Losen Arbeitsplatzausstattung, Server, Netzwerkkomponenten und Storagekomponenten.
Arbeitsplatz Hardware
Mit Los 1 "Arbeitsplatz-Hardware" beschafft der Auftraggeber im Wege der Interimsvereinbarung folgende Produkte:
- Fat-Clients,
- Thin-Clients,
- Notebooks,
- Tablets,
- Monitore,
- Tastaturen/Mäuse/Peripheriegeräte.
Server-Hardware
Mit Los 2 "Server-Hardware" beschafft der Auftraggeber im Wege der Interimsvereinbarung folgende Produkte:
- Server (X86-Server, UNIX-Server),
- Diverse Geräteklassen (RACK, HMC, Messaging Gateway, Netezza),
- Server Zubehör,
- Diverse Server-Komponente.
Netzwerkkomponenten-Hardware
Mit Los 3 "Netzwerkkomponenten-Hardware" beschafft der Auftraggeber im Wege der Interimsvereinbarung folgende Produkte:
- Switche,
- Firewalls,
- Netzwerk Zubehör.
Storagekomponenten-Hardware
Mit Los 4 "Storagekomponenten-Hardware" beschafft der Auftraggeber im Wege der Interimsvereinbarung folgende Produkte:
- Storagekomponenten (Blockspeicher, Dateispeicher, Objektspeicher/ Gateways),
- Storage Zubehör.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Auftraggeber darf grundsätzlich Interimsvereinbarungen zum Zwecke der vorübergehenden Bedarfsdeckung schließen. Dies bedeutet, dass sich die Vergabe auf Maßnahmen beschränken muss, die zur vorübergehenden Bedarfsdeckung erforderlich sind. Dies ist vorliegend der Fall, da es sich nicht um die Vergabe eines großvolumigen Auftrags handelt, der über die akute Bedarfslage des öffentlichen Auftraggebers in seiner konkreten Interimssituation hinausgeht. Weiterhin ist die Interimsvereinbarung nur für eine Übergangszeit bis max. zum 30.09.2022 vorgesehen. Dies soll die Einhaltung der Kontinuität der Dienstleistung während der Vorbereitung und Durchführung eines ordnungsgemäßen, neuen europaweiten Vergabeverfahrens sicherstellen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitsplatz-Hardware
Ort: Keine Angabe
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Server-Hardware
Ort: Keine Angabe
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerkkomponenten-Hardware
Ort: Keine Angabe
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Storagekomponenten-Hardware
Ort: Keine Angabe
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist auf Folgendes hin:
1. Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV würde eine Veröffentlichung der Namen der bezuschlagten Unternehmen sowie der Beträge der jeweiligen Angebote den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen;
2. Darüber hinaus kann im Formular lediglich ein bezuschlagtes Unternehmen angegeben werden. Eine Veröffentlichung des Namen und des Betrages von nur einem Angebot würde zum einen die Informationen des Verfahrens nicht korrekt wiedergeben und zum anderen ein Unternehmen, dessen Name und dessen Angebotspreis nicht genannt wird, bevorzugen, d.h. gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines anderen Unternehmens schaden. Der Auftraggeber sieht daher von einer Veröffentlichung dieser Informationen ab.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTRUWG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.