Implementierung eines elektronischen Verordnungssystems Referenznummer der Bekanntmachung: AL 36/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung eines elektronischen Verordnungssystems
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, beabsichtigt ein System zur Unterstützung der elektronischen Verordnung, inkl. der notwendigen Implementierungsdienstleistungen und der Softwarewartung, zu beschaffen.
Der Leistungsumfang umfasst:
- Schnelle Zurverfügungstellung der geforderten Software
- Campuslizenz für den Einsatz in der gesamten Charité bis 31.12.2024, mit Option zur Verlängerung
- Wartung und Support für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen
- Dienstleistung: Anbindung der Lösung an die bestehenden Systeme und Live-Testungen bis hin zur Entwicklung von Charité-spezifischen Lösungen
- Dienstleistung: Entwicklung von individuellen Funktionen
Berlin
Standardlos
99 * um jeweils 365
1. Kosten für Third-Level-Support des Verordnungssystems, außerhalb der Geschäftszeiten: Support zur Fehlerbehebung u. Widerherstellung des Systems außerhalb der Geschäftzeiten in der Zeit von 16:30-8:00 Uhr u. an Samstagen, Sonn- u. Feiertagen nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2024
2. Entwicklertage: Aufwand für die Integration von weiteren Systemen und Medizinprodukten (z.B. Spritzenpumpen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen : Gefordert sind 3 Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen über die Entwicklung und Implementierung von digitalen Medikationsmanagementsystemen. Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
2. Anzahl des Personals mit klinischem Hintergrund : Gefordert ist die Angabe der Anzahl des Personals mit klinischem Hintergrund (Pflege, Arzt, Apotheker) der letzten 2 Geschäftsjahre.
zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Zwei der Referenzen müssen die Implementierung einer vergleichbaren Leistung in einer Universitätsklinik oder einem Krankenhaus der Maximalversorgung aufweisen.
b) Zwei der Referenzen müssen Krankenhäuser vorweisen, bei denen Schnittstellen zu folgenden Systemen mindestens in Projektierung sind: Copra6 (PDMS Intensivstation) oder Ecare (PDMS Rettungsstellen) oder dem KIS (SAP/ishmed)
zu Eignungskriterium 2: Nachzuweisen ist eine Mindestanzahl von 5 Personen mit klinischem Hintergrund, Angabe der Gesamtanzahl einschließlich Berufsbezeichnung.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung des Verfahrens zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]