V0703/2021, Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0703/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
V0703/2021, Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - (im Folgenden: Integrati-onsamt) trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 Satz 3 SGB IX i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 Schwerbehindertenausgleichsab-gabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Leistungen an Träger von Integrations-fachdiensten erbringen.
Das Integrationsamt schreibt als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen aus.
Analog zur Struktur des Stadtstaates wird die Leistung in zwei Losen vergeben:
- Los 1 umfasst die Stadt Bremen (Integrationsfachdienst Bremen)
- Los 2 umfasst die Stadt Bremerhaven (Integrationsfachdienst Bremerhaven)
Die Finanzierung der Integrationsfachdienste erfolgt aus den Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe. Wie gesetzlich vorgesehen, wird mit der Beauftragung der Integrations-fachdienste eine Struktur geschaffen, die auch von den Reha-Trägern auf deren eigene Kosten genutzt werden kann.
Los 1 umfasst die Stadt Bremen (Integrationsfachdienst Bremen)
Bremen
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - (im Folgenden: Integrationsamt) trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 Satz 3 SGB IX i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 Schwerbehindertenausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Leistungen an Träger von Integrationsfachdiensten erbringen. Das Integrationsamt schreibt als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen aus. Analog zur Struktur des Stadtstaates wird die Leistung in zwei Losen vergeben: - Los 1 umfasst die Stadt Bremen (Integrationsfachdienst Bremen) - Los 2 umfasst die Stadt Bremerhaven (Integrationsfachdienst Bremerhaven) Die Finanzierung der Integrationsfachdienste erfolgt aus den Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe. Wie gesetzlich vorgesehen, wird mit der Beauftragung der Integrationsfachdienste eine Struktur geschaffen, die auch von den Reha-Trägern auf deren eigene Kosten genutzt werden kann.
Los 2 umfasst die Stadt Bremerhaven (Integrationsfachdienst Bre-merhaven)
Bremen, Bremerhaven
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - (im Folgenden: Integrati-onsamt) trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 Satz 3 SGB IX i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 Schwerbehindertenausgleichsab-gabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Leistungen an Träger von Integrations-fachdiensten erbringen. Das Integrationsamt schreibt als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen aus. Analog zur Struktur des Stadtstaates wird die Leistung in zwei Losen vergeben: - Los 1 umfasst die Stadt Bremen (Integrationsfachdienst Bremen) - Los 2 umfasst die Stadt Bremerhaven (Integrationsfachdienst Bremerhaven) Die Finanzierung der Integrationsfachdienste erfolgt aus den Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe. Wie gesetzlich vorgesehen, wird mit der Beauftragung der Integrations-fachdienste eine Struktur geschaffen, die auch von den Reha-Trägern auf deren eigene Kosten genutzt werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 umfasst die Stadt Bremen (Integrationsfachdienst Bremen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 umfasst die Stadt Bremerhaven (Integrationsfachdienst Bre-merhaven)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27578
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de