BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46370
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha
Themar
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Laufzeit incl. Optionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Themar
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Die im Zuge der VP ermittelten Baukosten und somit auch die anrechenbaren Kosten weichen von der Kostenschätzung ab.
Da die Vergütung auf Grundlage der anrechenbaren Kosten berechnet wird soll dies durch den vorliegenden NT ausgeglichen
werden.
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die im Zuge der VP ermittelten Baukosten und somit auch die anrechenbaren Kosten weichen von der Kostenschätzung ab. Da die Vergütung auf Grundlage der anrechenbaren Kosten berechnet wird soll dies durch den vorliegenden NT ausgeglichen werden.
Die im Zuge der VP ermittelten Baukosten und somit auch die anrechenbaren Kosten weichen von der Kostenschätzung ab. Da die Vergütung auf Grundlage der anrechenbaren Kosten berechnet wird soll dies durch den vorliegenden NT ausgeglichen werden. Die vertraglich vereinbarten Leistungen basieren auf einer Kostenschätzung. Mit höherer Planungstiefe wurden Kosten ermittelt, die höher liegen. Die Leistung ist aus dem HV geschuldet und kann daher nicht an einen anderen AN übertragen werden