BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46370
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha
Themar
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Laufzeit incl. Optionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Themar
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Die Planung musste Aufgrund der Stellungnahme der DB Netz AG umfangreich geändert werden. Die Forderungen in der Stellungnahme waren bisher nicht bekannt.
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Erstellung der Vorplanung im Bf Themar gemäß Aufgabenstellung wurde am 21.10.2021 dem AG übergeben und am 25.11.2021 allen Beteiligten vorgestellt. In den dazu angeforderten Stellungnahmen wurde durch die DB Netz AG mitgeteilt, dass die lagemäßige Einordnung der Bahnsteige den Neubau eines ESTW berücksichtigen sollte, um somit künftige Umbauten an den Bahnsteigen zu verhindern. Die Planung wurde für die Fachgewerke VA, KIB und EEA überarbeitet.
Die Planung musste Aufgrund der Stellungnahme der DB Netz AG umfangreich geändert werden. Die Forderungen in der Stellungnahme waren bisher nicht bekannt.
Eine genehmigte VEP ist aus dem HV geschuldet. Da die Planungsparameter im Nachhinein geändert wurden musste die VEP überarbeitet werden. Eine erneute Ausschreibung würde zur unwirtschaftlichen Neuplanung der VEP führen.