BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46370
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha
Themar
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Laufzeit incl. Optionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Themar
Los 1 - Verkehrsstation Themar
Im Zuge der VEP-Planung ergaben sich erforderliche Planungsleistungen im Gewerk LST und Tk. Diese Leistungen sind im HV nicht enthalten.
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Beauftragung für den Umbau des Bf Themar beinhaltet die Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie die Technische Ausrüstung -EEA. Im Zuge der Bearbeitung der Vorplanung wurde festgestellt, dass bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten ebenfalls Planungsleistungen für die Gewerke LST und Tk als Zusammenhangsmaßnahmen erforderlich werden. Für die Erstellung der Entwurfs-/Genehmigungsplanung ist deshalb eine Beauftragung auf Grundlage der in der Vorplanung ermittelten anrechenbaren Kosten zu veranlassen.
Die zusätzlichen Leistungen sind Teil der Gesamtplanung und untrennbar mit den Leistungen des HV verbunden. Die Leistungen LST und Tk dienen auch der Schaffung der Grundlagen um den HV zu erfüllen. Ein Wechsel des AN ist daher nicht möglich.