Lieferung von Self-Service-Terminals
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hadag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Self-Service-Terminals
Lieferung von 16 Self-Service-Terminals als Ersatz für aktuelle Fahrkartenautomaten.
Hamburg
Lieferung von 16 Self-Service-Terminals (SST) als Ersatz für aktuelle Fahrkartenautomaten. Die Self-Service-Terminals erfüllen die Voraussetzungen der aktuelle Fahrkartenautomaten mit erweiterten Service-Funktionen.
Aus dem Fahrkartenautomaten wird durch die neuen Funktionen und Erweiterungen ein umfassendes Self-Service-Terminal (SST), das selbstverständlich den Erwerb von Fahrkarten wie bisher und noch besser ermöglicht aber eben auch den neuen Anforderungen an Kunden- und Servicefreundlichkeit Rechnung trägt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) beabsichtigt, mit der ALMEX GmbH (ALMEX) einen Vertrag über die Lieferung von Self-Service-Terminals (SST) zu schließen. Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass die HADAG als Verkehrsunternehmen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.
Der Fahrkartenautomat stellt einen wesentlicher Zugangspunkt für die Kunden zu den Angeboten und Leistungen des hvv dar. Durch die zunehmende Diversifizierung bei den Angeboten und Funktionen sowie durch den technischen Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung in der Gesellschaft steigt damit auch die Erwartungshaltung des Kunden an das Service-Niveau des Fahrkartenautomaten. SST ermöglichen den Einsatz bargeldloser Bezahlverfahren und den Austausch von Betriebsdaten in Echtzeit. Aus diesem Grund möchte die HADAG die bestehenden Fahrkartenautomaten durch SST ersetzen. Um für den Kunden ein einheitliches Vertriebssystem mit Wiedererkennungswert anzubieten, sollen alle Vertriebsgeräte über ein einheitliches Verkaufsmenü verfügen. Die Geräte sollen lediglich durch verschiedenen Einsatzorte unterschiedlich konfiguriert werden. Es ist ein einheitliches Tarifdaten- und Verkaufsdatenhandling vorhanden und es muss eine Anbindung an das bestehende Hintergrundsystem erfolgen. Sowohl die bestehenden Fahrkartenautomaten bei der HADAG, als auch die im hvv im Einsatz befindlichen SST (Hard- und Software) wurden sämtlich von ALMEX bzw. deren Rechtsvorgänger entwickelt und geliefert. Das System wurde speziell für die hvv-Anforderungen entwickelt.
Eine Beschaffung der SST bei einem anderen Unternehmen würde zu folgenden unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen:
Eine Kleinserie verursacht einen deutlich höheren Wartungsaufwand, da alle Mitarbeiter*innen auf die abweichenden Komponenten geschult werden müssen. Dies betrifft auch die Kolleg*innen des Kassendienstes, sofern der Hersteller andere Schließsysteme oder Menüführung verwendet. Der Ersatzteilbestand würde außerdem übermäßig hoch ausfallen, da die Ersatzkomponenten auf allen Servicewagen mitgeführt werden müssen. Ebenfalls wären die Geldkassetten davon betroffen. Dies würde darüber hinaus auch zu Platzproblemen oder zur Anschaffung größerer Fahrzeuge führen. Für die Instandsetzung und Prüfung der Komponenten müssten Testautomaten und Instandsetzungsarbeitsplätze beschafft werden, die bei Verwendung der bestehenden Geräte nicht erforderlich sind, da bereits vorhanden. Da es regelmäßig zu Funktionserweiterungen als auch Tarifänderungen kommt, bedeuten Geräte eines anderen Herstellers einen anfallenden doppelten Testaufwand. Außerdem müssen Funktionen, die durch den Hersteller eingekauft und umgesetzt werden, künftig von verschiedenen Lieferanten doppelt umgesetzt werden. Ein anderer Auftragnehmer müsste sicherstellen, dass seine Geräte mit dem von ALMEX entwickelten Hintergrundsystem zusammenarbeiten und die PT-Nova-Schnittstelle vollumfänglich bedienen können. Die Entwicklungs- und Anpassungsarbeiten wären bei geringer Stückzahl unverhältnismäßig hoch, aus den Erfahrungen der jetzigen Entwicklung wäre von mehreren Jahren auszugehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung von Self-Service-Terminals für die HADAG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://almex.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]