BMP Erneuerung Bf Villingen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42388
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Erneuerung Bf Villingen
Villingen-Schwenningen
BMP Erneuerung Bf Villingen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Erneuerung Bf Villingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Villingen-Schwenningen
BMP Erneuerung Bf Villingen
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
LÄA 55: Bei der Bauausführung wurde die geplante Entwässerung von Bahnsteig 2 über den Bahnsteig 1 wegen vorkommender Hindernisse und Wegfall der Gleisquerung Nord geändert. Filterschacht E 2.03 entfällt in Bahnsteig 2 (Mittelbahnsteig) und wird in Bahnsteig 1 (Hausbahnsteig) durch einen zusätzlichen Schacht als Filterschacht, Schacht E 1.13 in DN 2000 (nach Nebenangebot in DN 1500 als geplanter Filterschacht E 1.08) ersetzt. Die komplette Entwässerung mit der Reinigung des Wassers von Bahnsteig 2 (Mittelbahnsteig) wird über die südliche Gleisquerung (Schacht E 1.11) mit Anschluss an den neuen Schacht E 1.13 gelöst. Schacht neu 1.13 schließt an Schacht 1.08 (der jetzt den Schacht 2.03 in DN 1000 ersetzt) an.
Die südliche Gleisquerung der Entwässerung von Gleis 1 zu Gleis 2 (mit Schacht E 1.11) musste wegen Hindernissen tiefer gegründet werden. Durch Hindernisse, Richtungsänderungen, tiefere Gleisquerung, das Bahnsteigdach, den Wegfall der nördlichen Gleisquerung und damit Filterschacht E 2.03, wurde ein neuer Filterschacht (wie im Nebenangebot 2 Filterschacht E 1.08 in DN 1500 beschrieben) als Schacht E 1.13 in die AP aufgenommen und gebaut. Der neue Filterschacht E 1.13, nach Nebenangebot in DN 1500, ersetzt Filterschacht E 1.08 aus Bahnsteig 1. Filterschacht 1.08 wird von HLV DN 2000 in DN 1000 HLV wie Filterschacht E 2.03 aus Bahnsteig 2 geändert und ersetzt. Der neue Filterschacht E 1.13 hat nun durch diese Umstände eine Gesamttiefe von ca. 5,72 m anstatt wie in HLV Pos. 02.02.0080 und Nebenangebot vorgesehen 4,56 m. Diese Umstände waren zur Angebotsphase nicht ersichtlich und nicht planbar. Somit konnten diese Umplanungen auch nicht in Nebenangebot 2 kalkuliert werden. Durch die neuen Umstände steht dem AN somit eine Zulage für diese geänderten Leistungen zu. Der AN hat diese zusätzlichen und geänderten Leistungen am 16.06.2020 durch eine Anzeige von Leistungsänderungen mit ca. 15.000,00 € angemeldet. Die Leistungen wurden entsprechend in der NEuPPBesprechung dem Grunde nach bestätigt und angeordnet. Die Leistung für den Schachtbau einschl. Aushub, Verbau und Bauwerk wurde am 03.07.2020 mit Bau Schacht E 1.08 und der Vorbereitung der Tiefenentwässerung och E 1.08 zu E 1.13 begonnen. Am 06.07.2020 wurde mit dem Bau von Schacht E 1.13 begonnen und am gleichen Tag abgeschlossen. Die Leistungen wurde, wie auch viele andere Entwässerungs- und Tiefbau Maßnahmen in diesem BV von der Fa. Hohensee ausgeführt und per Tagesbericht dokumentiert. Die Schachtbauarbeiten haben nach einem Vorabtrag von 1,25 mit einem Regelverbau (hier Gleitschienenverbau) stattgefunden.
Da es sich hier um zusätzliche Leistungen zur mangelfreien Erbringung der Hauptvertragsleistung handelt, sind dies Zusammenhangsarbeiten. Die Leistungen sind zur Weiterführung aller mit dem Bau der Gesamttrasse in Verbindung stehenden Leistungen erforderlich, die Synergieeffekte aus zu den anderen noch zu erbringenden Leistungen sind vorhanden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG angesiedelt werden. Bei einer getrennten Vergabe wäre eine erneute BE mit zusätzlichen Gerätetransporten erforderlich. Behinderungen durch einen zusätzlichen Dritten im Baufeld wären zur Erbringung der Gesamtleistung nicht zu vermeiden. Das Gewährleistungsrisiko für die Gesamt-Neubautrasse in diesem Bereich wäre nicht mehr zuzuordnen. Die Leistungen sind zur Erbringung der vertraglichen Leistungen unbedingt erforderlich.