Ökostromlieferung für die Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie einbezogener Institutionen Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021001657
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
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Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung für die Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie einbezogener Institutionen
Insgesamt ist nach aktuellem Wissenstand mit einer voraussichtlichen Abnahmemenge von ca. 410 GWh pro Jahr an ungefähr 4.950 Abnahmestellen zu rechnen. Der aktuelle Liefervertrag endet am 31.12.2022, 24.00 Uhr.
Die neu auszuschreibenden Verträge über die Belieferung und den Transport von elektrischer Energie werden für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 (über 3 Lieferjahre) als Vollversorgungsvertrag ausgeschrieben und abgeschlossen.
Der Bedarf an elektrischer Energie der FHH und der einbezogenen Institutionen wird in insgesamt 7 Losen vergeben. Die vorliegenden Vergabeunterlagen stellen je Los die Kalkulationsgrundlage für den Energiebezug der Abnahmestellen dar. Alle Ausführungen gelten gleichermaßen für alle Lose, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
Die Energiebeschaffung findet in Form von Tranchenkäufen von Baseprodukten zum Settlementkurs statt. Die Residualmenge wird durch den Lieferanten im Kauf und Verkauf am Spotmarkt abgewickelt.
nicht leistungsgemessene Abnahmestellen aller Nutzungstypen
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 4.110 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 53 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind nicht leistungsgemessen.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
leistungsgemessene Abnahmestellen der Nutzungstypen Datenverarbeitung, Großmarkt, JVA, Polizei/Feuerwehr
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 70 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 50 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
leistungsgemessene Abnahmestellen der Nutzungstypen Hafen, Müllverbrennung, Technischen Einrichtungen, Verwaltung, Ladestationen
Hamburg
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 120 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 49 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
leistungsgemessene Abnahmestellen der Nutzungstypen Schulen/Sportstätten und deren Verwaltung
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 280 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 47 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
leistungsgemessene Abnahmestellen der Nutzungstypen Universität, Verwaltung
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 35 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 75 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
leistungsgemessene Abnahmestellen des Nutzungstyps Verwaltung
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 130 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 61 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
leistungsgemessene Abnahmestellen der Nutzungstypen Kindertagesstätten, Museum, Theater, Verwaltung der einbezogenen Institutionen, Werkstatt, Wohnen, Sonstige
Versorgung mit elektrischer Energie an ca. 190 Stromabnahmestellen über insgesamt ca. 77 GWh/a. Sämtliche Abnahmestellen sind leistungsgemessen. Die 1/4h-Stunden-Lastgangwerte über 1 Jahr werden zur Verfügung gestellt.
Ein Zugang mittels Passwort zu den Stamm- und -Verbrauchsdaten wird nach Bereitstellung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ermöglicht! Das entsprechende Formular finden Sie in den auf der Vergabeplattform bereitstehenden Vergabeunterlagen.
Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II )) zu liefern.
Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2021 gelten als erneuerbare Energien: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Eine vollständige oder teilweise Doppelvermarktung ist unzulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Es sind der Vordruck Eignung und die Anlage zum Eignungsvordruck ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
2) Mit dem Angebot sind der Gesamtumsatz durch Stromlieferungen und das Jahresergebnis durch Stromlieferungen jeweils für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 mitzuteilen (einzutragen in der Anlage zum Vordruck Eignung)“
3) Mit dem Angebot ist der Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mitzuteilen (einzutragen im Vordruck Eignung).
4) Mit dem Angebot sind Angaben zu Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherungen zu machen (einzutragen in der Anlage zum Vordruck Eignung).
Wenn Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt sind, wird der Bieter ausgeschlossen.
Hinsichtlich der weiteren eignungsrelevanten Angaben wird eine Prognose vorgenommen, ob gewährleistet erscheint, dass der Bieter im Auftragsfall vertragsgerecht leisten kann. Bei danach verbleibenden Zweifeln an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bleibt vorbehalten, Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abzufordern; insoweit soll im Rahmen der Eignungsprüfung der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag berücksichtigt werden. Ist die Veröffentlichung einer Gewinn- und Verlustrechnung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann der Bieter stattdessen eine aktuelle Erklärung seiner Hausbank einreichen, mit der die Eigenmittel und die Kreditlinie angegeben werden oder bestätigt wird, dass die Eigenmittel sowie die Kreditlinie zu dem voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumens nicht in einem Missverhältnis stehen. Vorbehalten bleibt ferner die Einholung einer Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform).
Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten. Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. Euro (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) und für Vermögensschäden mindestens 1,5 Mio. Euro (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) betragen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist nach Aufforderung ein anforderungsgerechter Nachweis über den Versicherungsschutz vorzulegen.
Der nachgewiesene Jahresgesamtumsatz durch Stromlieferungen (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 25 Mio. EUR je Jahr und angebotenes Los betragen.
5) Es sind zwingend die in der Anlage zum Vordruck Eignung geforderten Referenzen einzureichen. Die Anlage zum Vordruck Eignung enthält eine auszufüllende Referenztabelle.
6) Es ist eine Unternehmensdarstellung mit Organigramm des Unternehmens einzureichen (siehe Anlage zum Vordruck Eignung).
7) Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket
8) Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten. Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Der Nachweis zur Erfüllung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Referenzen in der Referenztabelle, die Teil der Anlage zum Vordruck Eignung ist. Als vergleichbare Referenzen gelten bisher durchgeführte Stromlieferungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs (Losstruktur und -größe bezüglich der Anzahl der Abnahmestellen und des Liefervolumens) aus den letzten drei Jahren.
Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis anstelle der Referenzangaben ausreichend.
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.