2022-10014 Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Apple iPads sowie zugehörige Dienstleistungen und kompatiblen Zubehör in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10014
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-10014 Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Apple iPads sowie zugehörige Dienstleistungen und kompatiblen Zubehör in 2 Losen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Apple iPads sowie zugehörige Dienstleistungen und Zubehör in 2 Losen für die Autobahn GmbH des Bundes.
Lieferung und Reparaturleistungen von Apple iPads
Der Versand der Geräte soll an ein von der Autobahn festzulegendes Zentrallager in Deutschland, vermutlich in Warngau, erfolgen. Die Adresse wird mit Bezuschlagung bekanntgegeben.
Gemäß der Gerätestrategie der Autobahn GmbH sollen für den täglichen Unternehmensbetrieb in der Zentrale sowie den Niederlassungen ausschließlich Apple Geräte für die mobile Kommunikation und Telefonie beschafft werden. Zu diesem Zweck ist seitens der Autobahn GmbH beabsichtigt, ausschließlich Apple iPads mit entsprechendem Zubehör zu beschaffen.
Los 1: Lieferung und Reparaturleistungen von Apple iPads
Neben der Lieferung ist auch die Installation bzw. die Konfiguration auf die von der Autobahn GmbH zur Verfügung gestellte DEP Nr. Leistungsgegenstand. Zusätzlich soll im Falle eines Gerätedefektes standartmäßig ein Displaytausch und ein Akkutausch vorgenommen werden.
Der Versand der Geräte und des Zubehöres soll an ein von der Autobahn festzulegendes Zentrallager in Deutschland, vermutlich in Warngau, erfolgen. Die Adresse wird mit Bezuschlagung bekanntgegeben.
Lieferung von Zubehör für Apple iPads
Der Versand des Zubehörs soll an ein von der Autobahn festzulegendes Zentrallager in Deutschland, vermutlich in Warngau, erfolgen. Die Adresse wird mit Bezuschlagung bekanntgegeben.
Gemäß der Gerätestrategie der Autobahn GmbH sollen für den täglichen Unternehmensbetrieb in der Zentrale sowie den Niederlassungen ausschließlich Apple Geräte für die mobile Kommunikation und Telefonie beschafft werden. Zu diesem Zweck ist seitens der Autobahn GmbH beabsichtigt, ausschließlich Apple iPhones mit entsprechendem Zubehör zu beschaffen.
Los 2: Lieferung von Zubehör für Apple iPads
Die Zubehörartikel müssen nachweislich mit den benannten Geräten kompatibel sein, eine uneingeschränkte Funktionalität gewährleisten und müssen für Apple Geräte, hier insbesondere iPads, freigegeben und zertifiziert sein.
Der Versand der des Zubehöres soll an ein von der Autobahn festzulegendes Zentrallager in Deutschland, vermutlich in Warngau, erfolgen. Die Adresse wird mit Bezuschlagung bekanntgegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-„Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber- /Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
-Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
-Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu 3.1: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
- Für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Formblatt F3.1
zu 3.2: Erklärung zu den Mindestumsätzen
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) im Mittel der drei Geschäftsjahre mindestens:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Das Formblatt ist für jedes Los separat einzureichen (Formblatt F3.2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu 3.1: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
- Für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
zu 3.2: Die Umsatzerlöse müssen im Mittel der 3 Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto mindestens betragen.
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto mindestens betragen.
Die Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4.0: Eigenerklärung Russlandsanktionen
4.1: Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2019), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen
Los 1: Lieferung und Reperatur von Apple-iPads
Los 2: Lieferung von Zubehör für Apple-iPads
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Auftragswert des Auftrages in EUR netto
- Leistungszeitraum
4.2: Los 1: Autorisierter Apple-Vertragshändler bzw. Reseller
Nachweis, dass das Unternehmen über eine aktuell gültige Autorisierung als Apple-Vertragshändler bzw. Reseller verfügt.
4.3: Los 1: Autorisierter Reperaturhändler für Apple-iPads
Nachweis, dass das Unternehmen über eine gültige Autorisierung als Apple-Reperaturhändler verfügt.
4.4: Los 2: Autorisierter Vertragshändler (Zubehör Apple-iPads)
Nachweis, dass das Unternehmen über eine gültige Autorisierung als Vertragshändler für die Zubehör-Produkte des Herstellers verfügt, die er liefert.
4.5: Los 2: Zubehörprodukte (Apple-Kompatibilität und Zertifizierung)
Nachweis aller Zubehörprodukte, die geliefert werden sollen. Zu den einzelnen Zubehörartikeln ist ein Nachweis beizufügen aus dem hervorgeht, dass diese Produkte für Apple Geräte kompatibel und zertifiziert sind.
4.6: Los 1: Lieferzeiten
Angabe der Lieferzeiten gemäß der Anlage Lieferzeiten Los 1
4.7: Los 2: Lieferzeiten
Angabe der Lieferzeiten gemäß der Anlage der Lieferzeiten Los 2
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 4.0: Vorlage der Eigenerklärung
zu 4.1: Mindestanforderungen: Das Unternehmen muss mindestens drei Referenzprojekte in den vorbenannten Bereichen je Los nachweisen.
Los 1: Der Auftragswert (netto) muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Los 2: Der Auftragswert (netto) muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
zu 4.2: Los 1: Vorlage der Eigenerklärung
zu 4.3: Los 1: Vorlage der Eigenerklärung
zu 4.4: Los 2: Vorlage der Eigenerklärung
zu 4.5: Los 2: vollständige Liste der Zubehörartikel mit dem Nachweis der Kompatibilität zu den genannten Geräten in Form einer Eigenerklärung. Zusätzlich ist der Nachweis der Zertifizierung "Made for iPad" für das elektronische Zubehör zu erbringen.
zu 4.6: Los 1: vollständige Eintragung der Liefertage Einhaltung der Mindestlieferfristen
zu 4.7: Los 2: vollständige Eintragung der Liefertage Einhaltung der Mindestlieferfristen
Die Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV.
Hier setzt der Auftraggeber eine Frist und übt sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Ein Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1 . Übermittlung der Angebote:
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
2. Bieterfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer 2022-10014 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Sie werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 06.06.2022, 12:00 Uhr eingehen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünkfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).