Kommunikationsstrategie und Imagefilm Active City Referenznummer der Bekanntmachung: BIS_VV_20222110992
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikationsstrategie und Imagefilm Active City
Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes auf Grundlage der Active City Strategie inklusive der Weiterentwicklung der bestehenden App und Website sowie Produktion eines Imagefilms zur Aktivierung und Stärkung der Active City Hamburg
Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes auf Grundlage der Active City Strategie inklusive der Weiterentwicklung der vorhandenen App und Website sowie Produktion eines Imagefilms zur Aktivierung und Stärkung der Active City Hamburg
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag vier Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
• Kurzkonzept
• Zeitplan
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
• Umsatzzahlen
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen
• Referenzen
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe
• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[gelöscht]
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.