Rahmenvertrag Papierkorbleerung und Flächenpflege in Grünanlagen in Berlin-Reinickendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-SGA G-VgV-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Papierkorbleerung und Flächenpflege in Grünanlagen in Berlin-Reinickendorf
Rahmenvertrag Papierkorbleerung
LOS 1
Ortsteile: Wittenau; Märkisches Viertel; Waidmannslust und Reinickendorf-Ost
Papierkorbleerung / Flächenreinigung in öffentlichen
Grünflächen und Parkanlagen
Der Auftragsbeginn ist für den 01.08.2022 festgesetzt. Das Angebot bezieht sich auf 24 Monate.
Der Auftrag wird ausschließlich für das 1. Pflegejahr (01.08.2022 bis 31.07.2023) erteilt.
Der Auftraggeber behält sich die Option einseitig offen, den Vertrag mit Beibehaltung der Konditionen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt schriftlich, 1 Monat vor
Ablauf des Vertrages.
LOS 2
Ortsteile: Borsigwalde; Frohnau; Heiligensee; Hermsdorf; Konradshöhe; Lübars; Tegel und Tegelort
Papierkorbleerung / Flächenreinigung in öffentlichen
Grünflächen und Parkanlagen
Der Auftragsbeginn ist für den 01.08.2022 festgesetzt. Das Angebot bezieht sich auf 24 Monate.
Der Auftrag wird ausschließlich für das 1. Pflegejahr (01.08.2022 - 31.07.2023) erteilt. Der Auftraggeber behält sich die Option einseitig offen, den Vertrag mit Beibehaltung der Konditionen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt schriftlich, 1 Monat vor Ablauf des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer