SPK-ZVS-21-00039-OV-M-GF (CH-SPK-2104-0464) - EVB-IT Servicevertrag für einen auf Shopware basierenden Onlineshop Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-21-00039-OV-M-GF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SPK-ZVS-21-00039-OV-M-GF (CH-SPK-2104-0464) - EVB-IT Servicevertrag für einen auf Shopware basierenden Onlineshop
Pflege und Weiterentwicklung sowie Service und Support des auf Shopware basierenden Onlineshopsdes der Gipsformerei der Staatlichen Museen zu Berlin auf Grundlage eines EVB-IT Servicevertrages
Berlin
Pflege und Weiterentwicklung sowie Service und Support des auf Shopware basierenden Onlineshopsdes der Gipsformerei der Staatlichen Museen zu Berlin auf Grundlage eines EVB-IT Servicevertrages
I Der Vertrag endet 36 Monate nach Beginn der Leistungserbringung, sofern der Auftraggeber die Option zur Verlängerung um 12 Monate nicht in Anspruch nimmt.
II Verlängerungsoption:
Der Vertrag kann einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
Bei der Verlängerungsoption handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des AN auf Inanspruchnahme der Option.
Entschließt sich der AG zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dies dem AN spätestens acht Wochen vor Ablauf der Laufzeit des Vertrages schriftlich mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
----
2.) Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen im Rahmen des fünften Sanktionspakets gegen Russland
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern und im Falle von Unteraufträgen oder Eignungsleihen von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.)
----
3.) Unternehmensdaten/ GZR-Auszug
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
4.) Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
Personen- und Sachschäden: pauschal [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden: pauschal [Betrag gelöscht] EUR
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter,
im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Bieter verpflichten sich den Versicherungsschutz, je nachdem, welcher Fall später eintritt, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder bis zur Verjährung der Mängelansprüche, aufrechtzuhalten.
5.) Eigenerklärung, über eine Zertifizierung als Shopware-Partner für Shopware
----
6.) Nachweis, dass der Bieter Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen hat, durch Bennenung von Referenzen aus dem Zeitraum 2018 bis 2021, die die Erbringung von in Art und Umfang vergleichbarer Leistungen für Shopware 5 belegen.
Die Referenzen müssen Detailkenntnisse für Entwicklung, Anpassung und Betreuung von für Shopware 5-Projekten belegen:
--
6.1) Kenntnisse über Frontendgestaltung, Template-Anpassung und erforderliche Plug-ins sowie entsprechend tiefgreifende Beratungskompeten für Shopware 5.
--
6.2) Erfahrungen im Bereich „konzeptionelle und graphische Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege des Corporate Designs, Kreativleistungen für Online-Kampagnen“ für Shopware 5.
--
6.3) Erfahrung im Contentmanagement für die mehrsprachige Betreuung von Inhalten, sowie bei der Entwicklung von Redaktionskonzepten für Online Publishing-Maßnahmen für Shopware 5.
--
6.4) Kenntnis über XSL-Transformationen und deren Definition in XSLT für Shopware 5.
--
6.5) Kenntnis der Shopware REST-API für Shopware 5.
--
6.6) Erfahrung in der Analyse von externen Datenquellen und der Entwicklung von Daten-Schnittstellen und Integration für Aktualisierungsroutinen via Schnittstelle (Mapping, API) für die regelmäßige Aktualisierung der Kataloginhalte für Shopware 5.
----
7.) Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
(soweit zutreffend)
----
8.) Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge
(soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
9.) Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
----
10.) Bestätigung, dass die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Auftragsdatenverarbeitungsvertrages (AVV) eingehalten werden.
----
11.) Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung
(soweit zutreffend)"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.
NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.
----
B.
DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.
----
C.
WEITERE AUSKÜNFTE
SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE (SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN. FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE RECHTZEITIG BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND. DIE FRISTEN SIND DER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES (ANSCHREIBEN) ZU ENTNEHMEN.
-
AUSKÜNFTE SIND PER E-MAIL (SIEHE PUNKT I.1) ODER ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM AUSSCHLIESSLICH BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE ANZUFORDERN. DIE FRAGEN UND DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT. NUR DIE UNTER PUNKT I.1 GENANNTE VERGABESTELLE DARF FÜR AUSKÜNFTE ZUM VERFAHREN KONTAKTIERT WERDEN, IM FALL DER KONTAKTAUFNAHME ZU ANDEREN STELLEN BEHÄLT SICH DIE AUSSCHREIBENDE STELLE VOR, DEN BEWERBER / BIETER VOM VERGABEVERFAHREN AUSZUSCHLIESSEN.
-
NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRIST EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE SPK BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.
----
D.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.
----
E.
SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.
----
F.
KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGES / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.
----
G.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN. NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.
----
H.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN.
NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.
GEM. § 56 ABS. 2 S.2 VGV WIRD FESTGELEGT, DASS UNTERLAGEN NACHGEFORDERN WERDEN KÖNNEN:
(1) WENN ERFORDERLICHE UNTERNEHMENSBEZOGENE UNTERLAGEN BEI ABGABE DES ANGEBOTES NICHT VORLIEGEN, WERDEN DIESE NACHGEFORDERT.
WERDEN DIESE NICHT INNERHALB EINER ANGEMESSENEN FRIST NACHGEREICHT, WIRD DAS ANGEBOT GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
(2) DIE NACHFORDERUNG VON LEISTUNGSBEZOGENEN UNTERLAGEN, DIE DIE WIRTSCHAFTLICHKEITSBEWERTUNG DER ANGEBOTE ANHAND DER ZUSCHLAGSKRITERIEN BETREFFEN, IST AUSGESCHLOSSEN. SIND DEM ANGEBOT LEISTUNGSBEZOGENEN UNTERLAGEN, DIE DIE WIRTSCHAFTLICHKEITSBEWERTUNG DER ANGEBOTE ANHAND DER ZUSCHLAGSKRITERIEN BETREFFEN, NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG BEIGEFÜGT ODER FEHLEN ENTSPRECHENDE ANGABEN IM ANGEBOT, WIRD DAS ANGEBOT GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
----
I.
MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV).
ES GILT DEUTSCHES RECHT.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [gelöscht] möglich.
--
Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.