Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Entsorgungsleistungen für die Bundespolizeistationen Sankt Augustin, Swisttal, Stahnsdorf, Walsrode, Frankfurt-Oder und Hünfeld, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktionen Dortmund, Magdeburg, Potsdam und Koblenz (VOEK 363-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 363-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Entsorgungsleistungen für die Bundespolizeistationen Sankt Augustin, Swisttal, Stahnsdorf, Walsrode, Frankfurt-Oder und Hünfeld, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktionen Dortmund, Magdeburg, Potsdam und Koblenz (VOEK 363-21)
Los 1 Entsorgung von gefährlichen Abfällen in loser Schüttung der Bundespolizeidirektion Sankt Agustin, Bundesgrenzschutzstraße 100, 53757 Sankt Agustin
Los 2 Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in loser Schüttung nach Gewerbeabfallverordnung der Bundespolizeidirektion Sankt Agustin, Bundesgrenzschutzstraße 100, 53757 Sankt Agustin
Los 3 Entsorgung von Sonderabfällen aus der Raumschießanlage, teilweise nach GGVSEB Klasse 1 und SprengG, Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Swisttal, Gabrielweg 5, 53913 Swisttal
Los 4 Entsorgung von Sonderabfällen als Stückgut des Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrums Walsrode, Schulstraße 34, 29664 Walsrode
Los 5 Entsorgung von Öl- und Benzinabscheiderinhalten des Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrums Walsrode, Schulstraße 34, 29664 Walsrode
Los 6 Entsorgung von gefährlichen Abfällen in loser Schüttung der Bundespolizeiinspektion Frankfurt-Oder, Kopernikusstraße 71-75, 15236 Frankfurt (Oder)
Los 7 Entsorgung von flüssiger Pferdejauche mittels Saugwagen der Bundespolizei-Reiterstaffel, Alte Potsdamer Landstraße 92, 14532 Stahnsdorf
Los 8 Entsorgung von Altöl und Brems- und Kühlflüssigkeit der Bundespolizei Hünfeld, Molzbacher Straße 35, 36088 Hünfeld
Los 9 Entsorgung von Fettabscheiderinhalten der Bundespolizei Hünfeld, Molzbacher Straße 35, 36088 Hünfeld
Los 1 Entsorgung von gefährlichen Abfällen in loser Schüttung der Bundespolizeidirektion Sankt Agustin, Bundesgrenzschutzstraße 100, 53757 Sankt Agustin
53757 Sankt Augustin
Los 1 Entsorgung von gefährlichen Abfällen in loser Schüttung der Bundespolizeidirektion Sankt Agustin, Bundesgrenzschutzstraße 100, 53757 Sankt Agustin
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine dreimalige Verlängerung um zweimal 12 Monate und einmal 6 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 30.06.2023 schriftlich mitteilen, ob Sie den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2025 zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 31.03.2024 endet. Die Auftraggeberin hat vier Wochen Zeit, das Verlängerungsangebot der Auftragnehmerin schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der bestätigten ersten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als nächster Termin der 30.06.2024 mit demselben Ablauf für die zweite optionale Verlängerung um 12 Monate bis zum 31.03.2026. Im Fall der bestätigten zweiten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als letzter Termin der 30.06.2025 mit demselben Ablauf für die dritte optionale Verlängerung um 6 Monate bis zum 30.09.2026. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 48 Monate.
Los 2 Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in loser Schüttung nach Gewerbeabfallverordnung der Bundespolizeidirektion Sankt Agustin, Bundesgrenzschutzstraße 100, 53757 Sankt Agustin
53757 Sankt Augustin
Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in loser Schüttung nach Gewerbeabfallverordnung der Bundespolizeidirektion Sankt Agustin, Bundesgrenzschutzstraße 100, 53757 Sankt Agustin
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine dreimalige Verlängerung um zweimal 12 Monate und einmal 6 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 30.06.2023 schriftlich mitteilen, ob Sie den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2025 zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 31.03.2024 endet. Die Auftraggeberin hat vier Wochen Zeit, das Verlängerungsangebot der Auftragnehmerin schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der bestätigten ersten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als nächster Termin der 30.06.2024 mit demselben Ablauf für die zweite optionale Verlängerung um 12 Monate bis zum 31.03.2026. Im Fall der bestätigten zweiten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als letzter Termin der 30.06.2025 mit demselben Ablauf für die dritte optionale Verlängerung um 6 Monate bis zum 30.09.2026. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 48 Monate.
Los 3 Entsorgung von Sonderabfällen aus der Raumschießanlage, teilweise nach GGVSEB Klasse 1 und SprengG, Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Swisttal, Gabrielweg 5, 53913 Swisttal
53913 Swisttal
Entsorgung von Sonderabfällen aus der Raumschießanlage, teilweise nach GGVSEB Klasse 1 und SprengG, Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Swisttal, Gabrielweg 5, 53913 Swisttal
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine dreimalige Verlängerung um zweimal 12 Monate und einmal 6 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 30.06.2023 schriftlich mitteilen, ob Sie den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2025 zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 31.03.2024 endet. Die Auftraggeberin hat vier Wochen Zeit, das Verlängerungsangebot der Auftragnehmerin schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der bestätigten ersten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als nächster Termin der 30.06.2024 mit demselben Ablauf für die zweite optionale Verlängerung um 12 Monate bis zum 31.03.2026. Im Fall der bestätigten zweiten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als letzter Termin der 30.06.2025 mit demselben Ablauf für die dritte optionale Verlängerung um 6 Monate bis zum 30.09.2026. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 48 Monate.
Los 4 Entsorgung von Sonderabfällen als Stückgut des Bundespolizei Aus- und Fortbildungszent-rums Walsrode, Schulstraße 34, 29664 Walsrode
29664 Walsrode
Entsorgung von Sonderabfällen als Stückgut des Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrums Walsrode, Schulstraße 34, 29664 Walsrode
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine dreimalige Verlängerung um zweimal 12 Monate und einmal 6 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 30.06.2023 schriftlich mitteilen, ob Sie den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2025 zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 31.03.2024 endet. Die Auftraggeberin hat vier Wochen Zeit, das Verlängerungsangebot der Auftragnehmerin schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der bestätigten ersten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als nächster Termin der 30.06.2024 mit demselben Ablauf für die zweite optionale Verlängerung um 12 Monate bis zum 31.03.2026. Im Fall der bestätigten zweiten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als letzter Termin der 30.06.2025 mit demselben Ablauf für die dritte optionale Verlängerung um 6 Monate bis zum 30.09.2026. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 48 Monate.
Los 5 Entsorgung von Öl- und Benzinabscheiderinhalten des Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrums Walsrode, Schulstraße 34, 29664 Walsrode
29664 Walsrode
Entsorgung von Öl- und Benzinabscheiderinhalten des Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrums Walsrode, Schulstraße 34, 29664 Walsrode
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine dreimalige Verlängerung um zweimal 12 Monate und einmal 6 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 30.06.2023 schriftlich mitteilen, ob Sie den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2025 zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 31.03.2024 endet. Die Auftraggeberin hat vier Wochen Zeit, das Verlängerungsangebot der Auftragnehmerin schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der bestätigten ersten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als nächster Termin der 30.06.2024 mit demselben Ablauf für die zweite optionale Verlängerung um 12 Monate bis zum 31.03.2026. Im Fall der bestätigten zweiten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als letzter Termin der 30.06.2025 mit demselben Ablauf für die dritte optionale Verlängerung um 6 Monate bis zum 30.09.2026. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 48 Monate.
Los 6 Entsorgung von gefährlichen Abfällen in loser Schüttung der Bundespolizeiinspektion Frankfurt-Oder, Kopernikusstraße 71-75, 15236 Frankfurt (Oder)
15236 Frankfurt (Oder)
Entsorgung von gefährlichen Abfällen in loser Schüttung der Bundespolizeiinspektion Frankfurt-Oder, Kopernikusstraße 71-75, 15236 Frankfurt (Oder)
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine dreimalige Verlängerung um zweimal 12 Monate und einmal 6 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 30.06.2023 schriftlich mitteilen, ob Sie den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2025 zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 31.03.2024 endet. Die Auftraggeberin hat vier Wochen Zeit, das Verlängerungsangebot der Auftragnehmerin schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der bestätigten ersten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als nächster Termin der 30.06.2024 mit demselben Ablauf für die zweite optionale Verlängerung um 12 Monate bis zum 31.03.2026. Im Fall der bestätigten zweiten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als letzter Termin der 30.06.2025 mit demselben Ablauf für die dritte optionale Verlängerung um 6 Monate bis zum 30.09.2026. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 48 Monate.
Los 7 Entsorgung von flüssiger Pferdejauche mittels Saugwagen der Bundespolizei-Reiterstaffel, Alte Potsdamer Landstraße 92, 14532 Stahnsdorf
14532 Stahnsdorf
Entsorgung von flüssiger Pferdejauche mittels Saugwagen der Bundespolizei-Reiterstaffel, Alte Potsdamer Landstraße 92, 14532 Stahnsdorf
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine dreimalige Verlängerung um zweimal 12 Monate und einmal 6 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 30.06.2023 schriftlich mitteilen, ob Sie den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2025 zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 31.03.2024 endet. Die Auftraggeberin hat vier Wochen Zeit, das Verlängerungsangebot der Auftragnehmerin schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der bestätigten ersten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als nächster Termin der 30.06.2024 mit demselben Ablauf für die zweite optionale Verlängerung um 12 Monate bis zum 31.03.2026. Im Fall der bestätigten zweiten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als letzter Termin der 30.06.2025 mit demselben Ablauf für die dritte optionale Verlängerung um 6 Monate bis zum 30.09.2026. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 48 Monate.
Los 8 Entsorgung von Altöl und Brems- und Kühlflüssigkeit der Bundespolizei Hünfeld, Molzbacher Straße 35, 36088 Hünfeld
36088 Hünfeld
Los 8 Entsorgung von Altöl und Brems- und Kühlflüssigkeit der Bundespolizei Hünfeld, Molzbacher Straße 35, 36088 Hünfeld
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine zweimalige Verlängerung um 12 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 31.05.2024 schriftlich mitteilen, ob Sie den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 28.02.2026 zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 28.02.2025 endet. Die Quftraggeberin hat vier Wochen Zeit, das Verlängerungsangebot der Auftragnehmerin schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der bestätigten ersten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als nächster Termin der 31.05.2025 mit demselben Ablauf für die zweite und letzte optionale Verlängerung um 12 Monate bis zum 28.02.2027. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 48 Monate.
Los 9 Entsorgung von Fettabscheiderinhalten der Bundespolizei Hünfeld, Molzbacher Straße 35, 36088 Hünfeld
36088 Hünfeld
Entsorgung von Fettabscheiderinhalten der Bundespolizei Hünfeld, Molzbacher Straße 35, 36088 Hünfeld
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine zweimalige Verlängerung um 12 Monate. Die Auftragnehmerin muss der Auftraggeberin erstmalig bis spätestens 31.05.2024 schriftlich mitteilen, ob Sie den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 28.02.2026 zu den vereinbarten Konditionen weiterführen möchte oder ob der Vertrag zum 28.02.2025 endet. Die Quftraggeberin hat vier Wochen Zeit, das Verlängerungsangebot der Auftragnehmerin schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der bestätigten ersten Verlängerung gilt für die Auftragnehmerin als nächster Termin der 31.05.2025 mit demselben Ablauf für die zweite und letzte optionale Verlängerung um 12 Monate bis zum 28.02.2027. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten):
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2.2) Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB und § 123 Abs. 4 S. 2 GWB.
4) Eigenerklärung zur Versicherung:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
- Personenschäden: mind. 10 Mio. €
- Sachschäden: mind. 10 Mio. €
- Vermögensschäden: mind. 100.000 €
Sollte die Versicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine entsprechend Versicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
8) Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Entsorgung je Los von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Abfallbezeichnung/Abfallart, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in € netto, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt (Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anlage B-05). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen bereits mit dem Angebot eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) vorzulegen.
10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung des (Teil-)Leistungsbereichs mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-04 hinsichtlich Unterauftragnehmer auftragsspezifisch je Los). Der Bieter hat ferner für jedes der Unternehmen die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.
11) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-06). Der Bieter hat für jedes Unternehmen die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" mit den Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Eigenerklärungen und etwaige Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.
Den Mitarbeitern des Arbeitnehmers ist der Zutritt zur Liegenschaft (betrifft alle Lose) nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Arbeitnehmer ihre Mitarbeiter spätestens zwei Arbeitstage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Um die Personenmeldung zu vereinfachen, wird die Auftraggeberin dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung ein Formular zusenden, in dem der Auftragnehmer die Personendaten des für die Leistungsart vorgesehenen Fachpersonals einträgt. Die vervollständigte Personenliste muss der Auftraggeberin spätestens zehn Arbeitstage vor Vertrags- bzw. Leistungsbeginn übermittelt werden. Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sichert die Auftraggeberin zu.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen; z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 (Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland) auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
---
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
---
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 23.06.2022 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
---
Eine Ortsbesichtigung wird nur für das Los 7 angeboten (siehe auch Anlage C-02 Leistungsbeschreibung Los 7, Punkt 1). Die Ortsbesichtigung ist freiwillig und erfolgt nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson (s. Anlage A-01 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bewerbungsbedingungen) zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können am 13.06.2022 und am 15.06.2022 durchgeführt werden. Der Besichtigungswunsch muss spätestens bis 10.06.2022 angemeldet werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
---
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
---
Neben der Bieterauskunft sind zudem vom Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
x Angebotsschreiben (Anlage B-01) ausgefüllt
x Preisblatt (Anlage B-02) je Los ausgefüllt
x Vordruck "Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland" (Anlage B-03.1) ausgefüllt
x Nur Los 8: Referenzindex nebst Berechnung "Altöl" (Details siehe Preisblatt Anlage B-02 für Los 8, Seite 3)
x Auftragsspezifische Eigenerklärungen je Los (Anlage C-04 je Los) ausgefüllt
x Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage B-05) ausgefüllt (falls einschlägig)
x Vordruck "Erklärung zu Unterauftragnehmern" (Anlage B-04 je Los) und "Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern" (Anlage B-04 je Los) (falls einschlägig)
x Vordruck "Erklärung zu Eignungsleihe" (Anlage B-06, Seite 1) und "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" (Anlage B-06, Seite 2) (falls einschlägig)
x Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe (falls einschlägig)
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland