Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Beratungsleistungen für den Stabsbereich Digitalisierung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 021-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 021-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Beratungsleistungen für den Stabsbereich Digitalisierung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 021-20)
Beratungsleistungen für den Stabsbereich Digitalisierung
Bonn, Potsdam, Berlin
Beratungsleistungen zu allen vom Stabsbereich Digitalisierung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu erfüllenden Aufgaben in den Bereichen Produktportfoliomanagement (PPM), Entwicklung und Koordination des Geschäftsprozessmanagements (GPM), und Koordination der Fachanforderungen an das IT-System SAP-BALIMA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Beratungsleistungen für den Stabsbereich Digitalisierung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 021-20)
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner abzuschließen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen gemäß § 17 Abs. 11 VgV zu vergeben.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird auf 3 begrenzt.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
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Alle Anfragen und Auskünfte hinsichtlich dieser Ausschreibung sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie hinsichtlich des Teilnahmewettbewerbs spätestens am 09.11.2021, 12:00 Uhr, und hinsichtlich der Angebotsabgabe spätestens am 07.01.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Bewerbern/Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern/Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber/Bieter haben sich zudem bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen der Erstellung ihres Teilnahmeantrags und Angebots zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber/Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebotes führen.
Vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes hat sich der Bewerber/Bieter über alle Bedingungen und Einzelheiten des Vergabeverfahrens, der Ausschreibungsunterlagen, der geforderten Leistungen und der geltenden Vertragsbedingungen eigenverantwortlich und ausführlich zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe des Teilnahmeantrags oder die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bewerber/Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bewerber/Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Einreichung des Teilnahmeantrags und des Angebots schriftlich darauf hinzuweisen.
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Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass er alle Bedingungen des Vertrages kennt und erfüllt sowie die Leistungen umfänglich, vollständig und ausführlich beschrieben und im Preisblatt bewertet hat.
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Angaben und Eigenerklärungen bei Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags verpflichtet, alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (0031_Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der Teilnahmeantrag mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist hingegen der vollumfänglich ausgefüllte Teilnahmeantrag einzureichen.
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Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen:
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Teilnahmeantrag enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (0032_Erklärungen_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe). Der Bewerber/Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer den Teilnahmeantrag mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
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Eignungsleihe:
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Teilnahmeantrag enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (0032_Erklärungen_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe). Der Bewerber/Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, den Teilnahmeantrag mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de