Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55500000-5 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_004_LAF II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55500000-5
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat, Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Kurt-Schumacher-Damm 202 in 13405 Berlin vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat, Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Kurt-Schumacher-Damm 202 in 13405 Berlin vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Die Betriebsdienstleistungen werden separat in der Vergabemaßnahme 2022_003_LAF II ausgeschrieben.
Das Objekt verfügt über eine vertragliche Kapazität von 353 Personen. Weitere Ausführungen zur Verpflegungsleistung können aus der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nebst Anhang und aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der hohen nachweislichen Zugänge von Asylsuchenden und der Ausschöpfung jeglicher Belegungskapazitäten, ist das Objekt Kurt-Schumacher-Damm 202 in 13405 Berlin sehr kurzfristig akquiriert und ertüchtigt worden. Da aufgrund der äußersten Dringlichkeit eine zwingende Notwendigkeit besteht weitere Unterbringungsmöglichkeiten inkl. Vollverpflegung, zu gewährleisten, konnte der äußerst kurzfristige Bedarf an Unterkunftsplätzen nur im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gedeckt werden.
Ein offenes Verfahren konnte, selbst unter Beachtung der Mindestfristen nach §15 Abs. 3 VgV, nicht durchgeführt werden, da es zu einer nicht vertretbaren Verzögerung geführt hätte. Es kam somit nur noch ein Vergabeverfahren nach § 14(4)3. VgV in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cateringdienstleistung für Flüchtlingsunterkünfte
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 1070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland