ESF-Förderinstrument Nr. 15 „Berufliche Integration Jugendlicher: Berufsorientierung und Berufsvorbereitung“

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.efg-berlin.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.efg-berlin.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zwischengeschaltete Stelle der ESF-Verwaltungsbehörde Berlin
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zwischengeschaltete Stelle der ESF-Verwaltungsbehörde Berlin

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ESF-Förderinstrument Nr. 15 „Berufliche Integration Jugendlicher: Berufsorientierung und Berufsvorbereitung“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80310000 Jugendbildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische,ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen. Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Stadtbezirk des Jobcenters Berlin Pankow

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80310000 Jugendbildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Bezirk Berlin Pankow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Maßnahmen und Angebote des Loses 1 sollen in 3 Phasen gegliedert werden und insgesamt für die individuelle Teilnahmedauer von 12 Monaten angelegt sein. Die Teilnahmedauer für die jeweiligen Phasen beträgt grundsätzlich bis zu 3 (Phase I), bis zu 6 (Phase II) und bis zu 3 Monate (Phase III).

Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Phase II und III im Bedarfsfall möglich,wenn die Ziele der Maßnahme noch nicht erreicht wurden. Die Notwendigkeit ist vom AN gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen.

Durch eine intensive individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmer sollen diese dabei unterstützt werden:

— ihre individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen (Schwierigkeiten) zu überwinden,

— Leistungen der Grundsicherung (wieder) in Anspruch zu nehmen und

— die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme zu entwickeln und zu stabilisieren.

Gesamtteilnehmerplatzzahl: 10 , Mindestteilnehmerplatzzahl: 7

Das Los 1 wird zu 50% aus Mitteln des ESF finanziert und zu 50% aus Mitteln des Jobcenters (§16 h SGB II).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 55%
Qualitätskriterium - Name: Berufliche Erfahrungen / Gewichtung: 25%
Preis - Gewichtung: 20%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

AZ 15.2022-01-28

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 021-052337
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022000610
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Stadtbezirk des Jobcenters Berlin Pankow

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Ausschreibung und Vertragsschließung für 2022 kann erfolgen, da die Voraussetzungen des Artikel 89 der Verfassung von Berlin erfüllt sind. Die Ausschreibung für das Jahr 2023 dagegen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Es ist davon auszugehen, dass die erforderlichen ESF-Mittel vorhanden sind und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Die Verträge für das Jahr 2023 können jedoch erst nach dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022/2023 geschlossen werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.

Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.

Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unterZiff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.

Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.

Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung.

Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.

Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.

Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2022