Generalplanerleistungen für den Umbau und die Sanierung der beiden Gebäude Haus 2 und 3 des Gebäudeensembles KulturGut in Alt-Marzahn 23, 12685 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: KulturGut_GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für den Umbau und die Sanierung der beiden Gebäude Haus 2 und 3 des Gebäudeensembles KulturGut in Alt-Marzahn 23, 12685 Berlin
Es wurden Leistungen der Generalplanung für den Umbau und die Sanierung des KulturGut Alt-Marzahn 23 vergeben. Die Leistungen beinhalten die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 8, Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 6 und technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI mit den Anlagengruppen 1 bis 6 in den Leistungsphasen 1 bis 8 sowie weitere Fachplanerleistungen. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftrag beinhaltet Grund- und besondere Leistungen.
In den Gebäuden Haus 2 und 3 des KulturGut Alt-Marzahn sollen Dauer-/ und Sonderausstellungsflächen, sowie eine Fläche für die Museumspädagogik inkl. Materialraum und Verwaltungsfläche geschaffen werden. Für die Ausstellungsflächen ist eine statische/akustische Prüfung erforderlich. Weiterhin ist ggf. die Umsetzung von Zwischenwänden aus statischer Sicht zu prüfen.
Alt-Marzahn 23, 12685 Berlin
Es wurden Leistungen der Generalplanung für den Umbau und die Sanierung des KulturGut Alt-Marzahn 23 vergeben. Die Leistungen beinhalten die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 8, Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 6 und technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI mit den Anlagengruppen 1 bis 6 in den Leistungsphasen 1 bis 8 sowie weitere Fachplanerleistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es sind Grund- und besondere Leistungen zu erbringen.
Das KulturGut Marzahn befindet sich im Dorfkern des historischen Dorfangers Alt-Marzahn inmitten der bekannten Großsiedlung in Plattenbauweise aus DDR-Zeiten und ist von Hochhäusern umgeben. Es steht als Gesamt-Ensemble unter Denkmalschutz und ist in den letzten 25 Jahren zu einem sozialen und kulturellen Anziehungspunkt geworden. Das Objekt steht in enger räumlicher und inhaltlicher Nachbarschaft mit Kunst- und Kulturscheune „Schamottchen“. Zudem ist eine enge Anbindung von Haus 1 und 2 zum Bezirksmuseum vorhanden.
Das KulturGut besteht aus einem nach altem Vorbild errichteten Dreiseitenhof. Dieser wurde im Zuge der Gesamtrekonstruktion des Dorfes zwischen 1985 und 1988 neu errichtet. Die Kulturscheune (Haus 3) und die beiden Seitenflügel (Haus 1 + 2) wurden um 1990 durch einen Werkstattbereich (Haus 4) ergänzt.
Das heutige KulturGut zeichnet sich als eine kiezbezogene, aber auch regional- bis landesbekannte Einrichtung der kulturellen und künstlerischen Vielfalt aus. Es vereint als einziger Ort im historischen Angerdorf Alt-Marzahn kulturelles Erleben, künstlerische Selbstbetätigung, körperliche Fitness und soziale Begegnung. Seit vielen Jahren beherbergt das KulturGut zudem eine soziale Bücherstube für kleine und große Literaturenthusiasten.
Zur Sicherung des zentralen Standortes für regionale Geschichte, sowie Kulturgeschichte sollen Haus 2 und 3 barrierefrei umgebaut und saniert werden. Ziel des Projektes ist die Nutzung der beiden Häuser als Ausstellungsgebäuden für Dauer-/ und Sonderausstellungen, sowie für begleitende museumspädagogische Arbeit zu ermöglichen.
In den Gebäuden Haus 2 und 3 des KulturGut Alt-Marzahn sollen Dauer-/ und Sonderausstellungsflächen, sowie eine Fläche für die Museumspädagogik inkl. Materialraum und Verwaltungsfläche geschaffen werden. Für die Ausstellungsflächen ist eine statische/akustische Prüfung erforderlich. Weiterhin ist ggf. die Umsetzung von Zwischenwänden aus statischer Sicht zu prüfen.
Im Rahmen der Sanierung unter Denkmalschutz sind energetische Maßnahmen für Haus 2 und 3 zu prüfen. Weiterer Handlungsbedarf besteht für die Sanitärbereiche. Eine Erneuerung unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit ist erforderlich (teilweise bereits berücksichtigt). Auch ist zwischen den Häusern 2 und 3 ein großzügiger Eingangsbereich gewünscht, der durch einen Aufzug eine barrierefreie Erschließung beider Gebäude ermöglicht.
Eine gesonderte Freianlagenplanung soll nicht beauftragt werden. Die bauordnungsrechtlichen Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Hochbau (Rampen, Fahrradstellplätze, etc.) sind durch den Objektplaner Gebäude mit zu erbringen.
Die Technik soll bis auf die Anschlüsse der Fernwärme komplett erneuert werden.
Zu den weiteren zu erbringenden Leistungen zählen unter anderem:
— SiGeKo,
— Raumakustik,
— Brandschutzgutachten inkl. erstellen Flucht-u. Rettungswegepläne, Feuerwehrpläne und Brandschutzordnung,
— Baugrundbeurteilung.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsstufen 1 und 2 werden die Leistungsstufen 3 bis 5 optional ganz oder teilweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Zu den optionalen besonderen und zusätzlichen Leistungen gehören unter anderem:
— Bestandsaufnahme, Überprüfen der vom AG z.V. gestellten Unterlagen,
— Aufstellen und fortschreiben einer Kostenkontrolle über alle Kostengruppen, über die 3. Ebene der Kostengliederung hinaus,
— Mittelabflussplanung entsprechend Terminplanung und Umsetzung in den Haushaltsjahren in Verbindung mit LPH 3, 6,7 in Weiterführung der Kostenverfolgung,
— Fotodokumentation.
Tragwerksplaner:
— Bestandsaufnahme, statische Bewertung bestehender baulicher Anlagen,
— Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile unter Berücksichtigung des Bestands in Hinblick auf die Projektziele,
— Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung unter Berücksichtigung des Bestands in Hinblick auf die Projektziele,
— Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe.
Sonstige Leistungen:
— Raumakustische Beratung LPH 3-7 und Untersuchungen der zukünftigen Veranstaltungsflächen,
— Leistung Brandschutz gemäß AHO-Schriftreihe Nr. 17 sowie Erstellen von Feuerwehrplänen, Erstellen von Flucht- u. Rettungswegepläne, mit wirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung und Fachbauleitung Brandschutz,
— SiGeKo Leistungsbild nach Baustellenverordnung Grundleistungen nach AHO Heft Nr. 15,
— Baugrundgutachten,
— Koordination eines Schadstoffmanagements.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland