MOF 3 Bf Lengerich (Westf.) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57129
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
MOF 3 Bf Lengerich (Westf.)
Im Rahmen der Modernisierungsoffensive (MOF3) soll der Bahnhof Lengerich (westf.) zu einem modernen, barrierefreien und kundenfreundlichen Personenbahnhof umgebaut werden. Es sind u.a. folgenden Arbeiten vorgesehen: Rückbau Empfangsgebäude, Modernisierung der Personenunterführung / Treppenanlage sowie der Bahnsteigdächer etc.
Steinfurt
- Bahnsteigkantenfertigteile BSK Bauweise 760mm über SO; 642 Stück
- Abdeckstein Bahnsteigkantenfertigteil; 642 Stück
- Betonsteinpflaster L/B 300/300mm, R11,Kat.3-5; 1855 m²
- Boden Baugrube lösen, fördern, lagern; 2405 m³
- Stahlspundwand herstellen; 464 m²
- Trogwände aus Stahlbeton; 130 m³
- Kabelschutzrohr PE-HD AD 110mm; 3830 m
- Entsorgung Boden LAGA Z 1.1; 3200 t
- Entsorgung Boden LAGA Z 1.2; 3600 t
- Transport nicht gefährlicher Boden; 6800 t
- Schottertragschicht EV2 80MPa 0/32 D 28cm; 2400 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MOF 3 Bf Lengerich (Westf.)
Ort: Elze
NUTS-Code: DEA3 Münster
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.