Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung - Implementierung und Betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0354-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung - Implementierung und Betrieb
Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung
Berlin
Mit dem Betrieb einer Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung soll eine bessere Übersicht und gleichzeitig eine Kontrollmöglichkeit der durchgeführten Reinigungen der U-Bahnen geschaffen werden. Durch die digitalen Erfassungsmöglichkeiten, die die Software mit sich bringt, soll neben dem manuellen Dispositionsaufwand außerdem auch der manuelle Abrechnungsaufwand langfristig stark reduziert werden. Gleichzeitig bietet die Datenbank tagesaktuelle Daten und Statistiken zu allen Reinigungsleistungen, die essenziell für das Controlling sind. So können die Qualität und Effizienz der Leistungserbringung mittelts Qualitätsaudits und Pönalen gesteigert werden. Vertragslaufzeit: 4 Jahre zzgl. 3 Verlängerungsoptionen für jeweils 1 Jahr
3 Verlängerungsoptionen für Sowtware-Miete (SaaS) um jeweils 1 Jahr Ziehungsfrist: 6 Monate zum Vertragsende Optionale Leistungsposition: 1 x Administratorenschulung - Customizing Länge: ca. 6 h / 2 Personen
Zuschlagskriterien:
Bewertet werden zu 40% der Preis, zu 40% die Qualität und zu 20 % der Proof of Concept (PoC). Es werden jeweils Punkte zwischen 0,00 und 10,00 vergeben, jeweils gewichtet und anschließend aufsummiert.
Berechnung des Bewertungsergebnisses des wirtschaftlichsten Angebotes:
.
- Preis: Die Bewertungspunkte ergeben sich aus dem Direktvergleich: Angebotspreis des günstigsten Angebotes / Angebotspreis * 10 * 40 % Gewichtung. Maximal 4,00 Wertungspunkte sind zu erreichen.
.
- Qualität: Die Bewertungspunkte ergeben sich aufgrund der aufsummierten erreichten Punkte gem. Tabelle "Bewertungsmatrix_Angebot" / maximal erreichbare Punktzahl in Höhe von 3.040 * 40% Gewichtung.
Maximal 4,00 Wertungspunkte sind zu erreichen.
.
- PoC: Die Bewertungspunkte für den PoC ergeben sich aus der Bewertung der im Rahmen des PoC vom Bieter gelösten Aufgabenstellung * 20 % Gewichtung. Maximal 2,00 Wertungspunkte sind zu erreichen.
Nach Aufsummierung der Bewertungspunkte für Preis, Qualität und PoC ergibt sich insgesamt eine Gesamtpunktzahl je Bieter zwischen 0,00 und 10,00. Der Bieter mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung - Implementierung und Betrieb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perchtoldsdorf
NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
Postleitzahl: 2380
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.