Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung - Implementierung und Betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0354-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung - Implementierung und Betrieb

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0354-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit dem Betrieb einer Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung soll eine bessere Übersicht und gleichzeitig eine Kontrollmöglichkeit der durchgeführten Reinigungen der U-Bahnen geschaffen werden. Durch die digitalen Erfassungsmöglichkeiten, die die Software mit sich bringt, soll neben dem manuellen Dispositionsaufwand außerdem auch der manuelle Abrechnungsaufwand langfristig stark reduziert werden. Gleichzeitig bietet die Datenbank tagesaktuelle Daten und Statistiken zu allen Reinigungsleistungen, die essenziell für das Controlling sind. So können die Qualität und Effizienz der Leistungserbringung mittelts Qualitätsaudits und Pönalen gesteigert werden. Vertragslaufzeit: 4 Jahre zzgl. 3 Verlängerungsoptionen für jeweils 1 Jahr

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

3 Verlängerungsoptionen für Sowtware-Miete (SaaS) um jeweils 1 Jahr Ziehungsfrist: 6 Monate zum Vertragsende Optionale Leistungsposition: 1 x Administratorenschulung - Customizing Länge: ca. 6 h / 2 Personen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagskriterien:

Bewertet werden zu 40% der Preis, zu 40% die Qualität und zu 20 % der Proof of Concept (PoC). Es werden jeweils Punkte zwischen 0,00 und 10,00 vergeben, jeweils gewichtet und anschließend aufsummiert.

Berechnung des Bewertungsergebnisses des wirtschaftlichsten Angebotes:

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- Preis: Die Bewertungspunkte ergeben sich aus dem Direktvergleich: Angebotspreis des günstigsten Angebotes / Angebotspreis * 10 * 40 % Gewichtung. Maximal 4,00 Wertungspunkte sind zu erreichen.

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- Qualität: Die Bewertungspunkte ergeben sich aufgrund der aufsummierten erreichten Punkte gem. Tabelle "Bewertungsmatrix_Angebot" / maximal erreichbare Punktzahl in Höhe von 3.040 * 40% Gewichtung.

Maximal 4,00 Wertungspunkte sind zu erreichen.

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- PoC: Die Bewertungspunkte für den PoC ergeben sich aus der Bewertung der im Rahmen des PoC vom Bieter gelösten Aufgabenstellung * 20 % Gewichtung. Maximal 2,00 Wertungspunkte sind zu erreichen.

Nach Aufsummierung der Bewertungspunkte für Preis, Qualität und PoC ergibt sich insgesamt eine Gesamtpunktzahl je Bieter zwischen 0,00 und 10,00. Der Bieter mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 201-525736
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung - Implementierung und Betrieb

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/03/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perchtoldsdorf
NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
Postleitzahl: 2380
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2022