Bauüberwachungsleistungen: Eifelstrecke [LST und TK] Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57718
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: Eifelstrecke [LST und TK]
Die Eifelstrecke (Strecke 2631) wurde aufgrund von Starkregenfällen im Sommer 2021 stark beschädigt.
Insgesamt wurden über 20 Brücken, mehrere Stützbauwerke und ca. 50 km Oberbau beschädigt. Weiterhin sind 14 Bahnübergänge beschädigt und 15 weitere zerstört worden. Die alte Stellwerkstechnik zwischen Gerolstein und Ehrang ist ebenfalls zum größten Teil zerstört worden. Die Strecke soll mit moderner Stellwerkstechnik vom Ausrüster Thales ausgestattet werden. Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Es wurden Bauüberwachungsleistungen auf der Eifelstrecke zu den Fachbereichen LST und TK ausgeschrieben, die zur Wiederherstellung der Eifelstrecke aufgrund der Hochwasserschäden dienen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Maßnahme liegt die Auftragswertschätzung über dem Schwellenwert EU. Die Ausschreibung
erfolgt auf Grundlage der SektVO im Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb
gem. SektVO §48 (9). Durch die Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems (nach SektVO §48) kann
die neuerliche Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs entfallen. Es wird die
Bekanntmachung des Qualifizierungssystems im ABI 2021/S 209-548769 am 27.10.2021 zugrunde
gelegt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachungsleistungen: Eifelstrecke [LST und TK]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.