Lieferung und Aufbau einer Kuvertiermaschine einschließlich Full-Service-Wartung für die Hauptverwaltung in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: BKK_VBU_2022_48
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.meine-krankenkasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufbau einer Kuvertiermaschine einschließlich Full-Service-Wartung für die Hauptverwaltung in Berlin
Gegenstand der Ausschreibung ist der Kauf eines fabrikneuen, energieeffizienten kompakten Kuvertiersystems, einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Software inklusive aller Lizenzen, die für den vertraglichen Gebrauch erforderlich sind nebst Zubehör (wie ein Werkzeugkit, Anlagehilfen für den Einzelblattanleger oder die Beilagenstationen oder Reinigungstücher) zzgl. einer Full-Service-Wartung.
BKK VBU
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Deutschland
-Lieferung und Aufbau einer Kuvertiermaschine mit Einweisung und Schulung
-Full-Service-Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von zunächst 12 Monaten mit der automatischen Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht gekündigt wird.
Der Wartungsvertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.
Die Auftraggeberin behält sich die Optionen vor,
1. eine spätere Aufrüstung auf eine höhere Geschwindigkeit der Hauptmaschine zu verlangen, sofern der Auftragnehmer diese Möglichkeit anbietet
2. eine spätere Aufrüstung auf eine höhere Geschwindigkeit des Einzelblattanlegers zu verlangen, sofern der Auftragnehmer diese Möglichkeit anbietet
3. eine spätere Beauftragung einer First-Level-Techniker Schulung zu verlangen
4. eine spätere Aufrüstung einer Soll-Ist-Verarbeitung zu verlangen
5. die Einrichtung eines Konsignationslagers aus der Liste der üblichen Ersatz- und Verschleißteile im Wert von bis zu 15.000 € netto zu verlangen
Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180702d5c88-435dbc6e1661c3bf
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180702d5c88-435dbc6e1661c3bf
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180702d5c88-435dbc6e1661c3bf
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot kann nur elektronisch über die Vergabeplattform https://vergabeplattform.ai-ilv.de mittels Bietercockpit abgegeben werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Auftraggeberin ausschließlich elektronisch über das oben genannte Vergabeportal bis zum 03.06.2022, 12.00 Uhr zu übermitteln. Die letztmalige Beantwortung der Fragen erfolgt am
09.06.2022.
Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht
gewährleistet werden.
Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht eingereichte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Im Fall einer Bietergemeinschaft oder einer Unterauftragsvergabe bzw. Eignungsleihe sind für die anderen Unternehmen zum Nachweis der Eignung ebenso geforderte Nachweise und Erklärungen einzureichen. Beachten Sie hierzu
bitte die näheren Ausführungen in den folgenden Bewerbungsbedingungen unter Ziffern 11, 12, 13.
11. Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbständiger Unternehmen, die gemeinsam den Auftrag erhalten und diesen nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchführen wollen.
Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft ist das Formblatt zu Bietergemeinschaften (Anlage E2) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden zu versehen und mit dem Angebot einzureichen. Darin sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds anzugeben und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (vgl. § 53 Abs. 9 VgV). Bitte stellen Sie unter "Art und Umfang des Leistungsteils" dar, welche Teile der Leistung das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft erbringen wird (Art des Leistungsteils). Bitte geben Sie zusätzlich an, zu wieviel Prozent das betreffende Bie-tergemeinschaftsmitglied die einzelnen Teile der Leistung erbringen wird (Umfang des Leistungsteils); bitte achten Sie insoweit darauf, dass für jeden einzelnen Leistungsteil die Summe aller Prozentangaben 100% betragen muss und Über- bzw. Unterschreitungen der 100%-Marke nicht zulässig sind. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied die Anlage E5 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Eine gleichzeitige Teilnahme sowohl als Einzelbieter als auch Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes.
12. Eignungsleihe
Ein Bieter kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung sind die Anlage E3 - Drittunternehmensverzeichnis sowie die Anlage E4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Die Anlage E4 ist mit dem Namen des Erklärenden zu versehen und dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist außerdem von jedem der benannten Unternehmen die Anlage E5 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Erklärung ist auf der Anlage E4 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" abzugeben.
Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedient, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.
13. Unteraufträge
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist möglich. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils angeben und, falls zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die anderen Unternehmen benennen. Hierfür ist die Anlage E3 - Drittunternehmensverzeichnis auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist die Anlage E4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen mit dem Namen des Erklärenden zu versehen und, sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots möglich, spätestens auf Anforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung, einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen die Anlage E5 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen einzureichen.
Eine Unterauftragsvergabe nach Vertragsschluss erfordert die schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
§ 134 Abs. 2 GWB:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an.