Lieferung von gasbetriebenen Leuchten sowie Ersatzteilen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03 E16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von gasbetriebenen Leuchten sowie Ersatzteilen
Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag und auf Rechnung des Landes Berlin Erneuerungsmaßnahmen zur öffentlichen Straßenbeleuchtung durch.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von gasbetriebenen Leuchten sowie Ersatzteilen für gasbetriebene Beleuchtungsanlagen für die öffentliche Straßenbeleuchtung von Berlin.
Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag und auf Rechnung des Landes Berlin Erneuerungsmaßnahmen zur öffentlichen Straßenbeleuchtung durch.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von gasbetriebenen Leuchten sowie Ersatzteilen für gasbetriebene Beleuchtungsanlagen für die öffentliche Straßenbeleuchtung von Berlin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf §39 VgV Abs. 6 Ziff. 4 verzichtet der öffentliche Auftraggeber auf die Veröffentlichung einzelner Angaben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland