Sprinkenhof GmbH - Rahmenvereinbarung Projektmanagement nach Nr. 9 AHO Schriftenreihe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sprinkenhof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sprinkenhof GmbH - Rahmenvereinbarung Projektmanagement nach Nr. 9 AHO Schriftenreihe
Der Auftraggeber schreibt Leistungen des Projektmanagements gem. § 2 Leistungsbild Projektsteuerung und § 3 Leistungsbild Projektleitung gem. AHO Schriftenreihe Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 5. Auflage, aus. Im Ergebnis sind Gegenstand des zu schließenden Vertrages entsprechend projektbezogene Projektmanage-mentleistungen (gesamtheitlich beauftragte Leistungen aus den Leistungsbildern Projektsteuerung und Projektleitung). Diese Leistungen sind maximal in allen Projektphasen (Projektstudie bis Abschluss der Leistungsphase 8 nach § 34 Abs. 4 HOAI) zu erbringen.
Hamburg
Es erfolgt nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV ein sog. Mini-Wettbewerb für die Beauftragung des konkreten Projekts. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Vertragsentwurf zum Projektmanagementvertrag (mit Anlagen), der für jeden Einzelfall/Abruf spezifisch angepasst wird und Grundlage für eine Bewertung im Miniwettbewerb darstellt. Näheres ist dem Formblatt 08.1_Wertungsmatrix_Mini_Wettbewerb zu entnehmen.
Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen mit einem festen Jahresumsatz o.ä. Ein Ausschließlichkeitsrecht wird nicht vereinbart. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung geht kein Abschlusszwang einher. Es sollen 10 Vertragspartner an den folgenden Miniwettbewerben teilnehmen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Beauftragung der Einzelabrufe erfolgt nicht im Wege einer Rotation.
Insgesamt handelt es sich um ein Gesamtvolumen von bis zu 16 Mio. EUR netto. Die AG weist darauf hin, dass nicht das jeweilige Gesamtvolumen beauftragt wird, sondern jeweils die Projektleitung einzelner Projekte. Hierzu nutzt die AG die Rahmenvereinbarung, die 10 Auftragnehmer umfassen soll. Aus dem Pool der Rahmenvertragspartner erfolgt die Beauftragung mit der Projektleitung des jeweiligen Projekts nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV (sog. Mini-Wettbewerb nach gesonderter Aufforderung durch die AG).
Ein Rechtsanspruch des späteren Auftragnehmers auf die Beauftragung der mit der Rahmenvereinbarung ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht. Die AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Es besteht weder Anspruch auf Abruf eines bestimmten Volumens noch auf Abruf eines Mindestvolumens. Die AG behält sich vor ein niedrigeres als das Gesamtvolumen abzurufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
- Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens. Die Qualifikation der Projektleitung ist Wertungskriterium in der Angebotsphase.
- Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz.
- Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen sind auf einer gesonderten Anlage einzureichen.
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten.
- Angaben zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Bei Bewerbergemeinschaften muss eine solche Erklärung oder Nachweis für jedes Mitglied mit der Bewerbung vorgelegt werden.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers etc. und seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Vorbehalten wird die Nachforderung entsprechender Bankerklärungen, Jahresabschlüssen.
- Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
- Einwilligungserklärung Datenschutz und Erklärung Compliance.
- Eigenerklärung über einen Mindestjahresumsatz bei Projektmanagement-Leistungen nach Nr. 9 AHO Schriftenreihe des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) von mindestens 1,0 Mio EUR brutto.
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. €, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 1,5 Mio €, 2-fach maximiert abschließen werde(n) oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist beizufügen.
- Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bewerber zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt (inkl. ver-wendete Hardware und Software).
- Angaben zu Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität (z.B. Art der Qualitätssicherung, Zertifizierung, Sicherstellung der Qualifizierung der Mitarbeiter, Schulungen).
- Angabe drei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Leistungen Projektmanagement nach Nr. 9 AHO Schriftenreihe im Zeitraum seit 01.01.2015.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den letzten 3 Jahren (2019 2020, 2021). Je Geschäftsjahr sind mindestens 5 Berufsträger (Ingenieure/innen bzw. Beratende Ingenieure/innen, Bachelor/Master Fachrichtung Bauingenieur/in) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter nachzuweisen. Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten 3 Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet.
- Eigenerklärung Sicherheitsüberprüfung.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“