Initiative SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht. Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Initiative SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ zu vergeben.
Berlin, Deutschlandweit
Auftragsgegenstand
Auf der Grundlage dieser Vorbemerkung umfasst der Auftragsgegenstand die nachfolgenden Bereiche:
1. Steuerung der Initiative
Das BMFSFJ, Das Erste, das ZDF und die AOK sind gleichberechtigte Projektpartnerinnen und -partner. Ansprechpartner für das Projekt ist ein Projektteam aus Vertreterinnen und Vertretern aller Partnereinrichtungen, fachlich unterstützt von jugendschutz.net und dem JFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis. Außerdem wird die Initiative von einem Beirat unterstützt, der sich einmal jährlich trifft und der Initiative in Fachfragen und zur Weiterentwicklung der Initiative zur Verfügung steht.
Der Auftrag umfasst eine für die Initiative effiziente Projektsteuerung, d. h. die eigenständige Konzeption, Planung, Koordinierung und Leitung der öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten von SCHAU HIN! in Abstimmung mit dem Projektteam. Vorschläge für die konzeptionelle und operative Weiterentwicklung von SCHAU HIN! für 2023 ff. werden erwartet.
Steuerungsinstrumente, die sich im bisherigen Projektverlauf bewährt haben:
- Regelmäßiges Projektteammeeting (alle 6 bis 8 Wochen)
- Passwortgeschützter Online-Workspace zur Durchführung von Abstimmungsprozessen
- 14-tägig vorausschauende Übersicht zum Projektstatus unter Angabe von Aufgaben und Fristen für Projektteam und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer
- Vorausschauende Planung aller Kommunikationsmaßnahmen und Integration dieser in eine Gesamtstrategie
- Formulierung von messbaren Zielen und laufende Wirkungsmessung
- Planung und Durchführung von Beiratstreffen in den Räumlichkeiten der Partnerinnen und Partner, der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers oder virtuell einmal pro Jahr
2. Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Online-Auftritts www.schau-hin.info sowie des
Social Media Marketings
Wesentlicher Bestandteil der Informationskampagne ist der Onlineauftritt www.schau-hin.info. Die Website richtet sich in erster Linie an Eltern und Erziehende und enthält Serviceangebote in Form von Medienempfehlungen, Beratung in Fragen zur Medienerziehung (Schwerpunktthemen, Meldungen zu aktuellen Entwicklungen), eine Übersicht über Beratungsangebote, Broschüren und Eltern-Medienbriefe zum Download und vieles mehr.
Der Auftrag umfasst alle Fragen des Betriebs, der Pflege und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Online-Auftritts. Darüber hinaus ist SCHAU HIN! auf Facebook, Instagram und Twitter vertreten. Das Online-Ratgeberangebot von SCHAU HIN! soll weiterhin interaktiv gestaltet sein und auch Möglichkeiten direkter Ansprache der Eltern und Erziehenden - z. B. durch digitale Ratgeberformate wie Elternabende - bieten. Ziel soll sein, Eltern und Erziehende direkt anzusprechen und deren Fragestellungen zu beantworten. Strategische und konzeptionelle Überlegungen hierzu werden erwartet. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Sichtbarkeit der Initiative zu erhöhen, werden pro Teilprojekt und für den Online-Auftritt insgesamt Angaben zu Instrumenten der Wirkungsmessung sowie zu Zielzahlen erwartet.
3. Redaktion und Pressearbeit
Bei SCHAU HIN! handelt es sich um ein Informations- und Ratgeberangebot. Diese Zielsetzung bringt besondere Anforderungen für die Redaktion mit sich. Sie muss laufend in der Lage sein, grundlegende Fragen der Medienerziehung zu beantworten und auf aktuelle Medienentwicklungen zu reagieren. Intensive Recherche und gute Kenntnisse über Medienentwicklungen, Strukturen des Jugendmedienschutzes sowie ein medienpädagogisches Grundverständnis sind dafür unverzichtbar.
Grundlagenwissen in den Bereichen Medienerziehung und Jugendmedienschutz ist in der Redaktion ebenso Voraussetzung wie die Bereitschaft, neue Entwicklungen zu verfolgen und zu bewerten. Dabei sollen auch führende Organisationen und Einrichtungen des Jugendmedienschutzes konsultiert werden. Eine fachliche Unterstützung erfolgt durch jugendschutz.net sowie dem JFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis.
Eltern und Erziehende sollen Handlungsmöglichkeiten in der Medienerziehung aufgezeigt werden, sie sollen Informationen an die Hand bekommen, die ihnen dabei helfen, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden. Die zielgruppengerechte und serviceorientierte Aufbereitung der Angebote ist deshalb Kern der Aufgabe. Wichtig für die Themenaufbereitung sind eine klare und verständliche Sprache ohne bevormundende Tonlage.
Im Projektverlauf werden erwartet:
- Selbstständige Erarbeitung von regelmäßig neu erscheinenden Schwerpunktthemen. Die Themen sind so aufbereitet, dass sie neben einem Informationsanteil auch einen Ratgeberanteil enthalten, also ganz konkrete Tipps für Erziehende. Dafür holt die Redaktion selbstständig fachliche Beratung von Expertinnen und Experten ein. Von der Redaktion wird erwartet, eigeninitiativ Themen zu entwickeln und aufzubereiten sowie Themenvorstellungen des Projektteams umzusetzen. Ergebnisse aktueller Studien, z. B. zur Mediennutzung in der Familie und zum Jugendmedienschutz werden bei der Themenaufbereitung berücksichtigt. Die Redaktion stimmt die Texte fachlich mit jugendschutz.net und dem JFF ab. Es hat sich bewährt, Themenschwerpunkte im Wege eines Positionspapiers zwischen der Redaktion, jugendschutz.net und dem JFF vorzubereiten. Eine vorausschauende Themenplanung für das Jahr 2023 wird erwartet.
- Schnelle Reaktion auf relevante tagesaktuelle Ereignisse.
- Redaktionelle und inhaltliche Betreuung des gesamten Internetauftritts, der Beratungsmaterialien (Flyer, Ratgeber, Eltern-Medienbriefe).
- Kontinuierliche proaktive und gezielte Pressearbeit. Im Angebot sind Vorschläge für Pressearbeit mit Blick auf relevante Medien der Zielgruppe gewünscht. Darüber hinaus wird die Anwendung der gängigen Instrumente zur Wirkungsmessung (Medienresonanz etc.) erwartet.
4. PR- und Marketingmaßnahmen, kontinuierliche Pflege und Ausbau von Kooperationen
Ziel ist es, die Bekanntheit der Initiative durch geeignete öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zu steigern. Die Ziele der Initiative sollen nutzen- und zielgruppenorientiert in der Öffentlichkeit kommuniziert werden.
- Erwartet wird ein zielgruppengerechtes Online- und Social Media Marketing. Angaben von Zielzahlen und Instrumenten zur Wirkungsmessung werden erwartet.
- Erwartet wird die bundesweite Präsentation von SCHAU HIN! auf themenrelevanten zentralen Veranstaltungen und Messen. Vorschläge für geeignete Veranstaltungen sind erwünscht.
- Erwartet werden Pflege und Ausbau geeigneter Kooperationen sowie die Entwicklung strategischer Partnerschaften zur Reichweitensteigerung und die Vernetzung in Fachkreisen.
- Bei der Gesamtstrategie ist der jährlich erscheinende TV-Spot zu berücksichtigen. Die Produktion des Spots wird budgetär im Partnerkreis verantwortet. Der aktuelle Spot kann auf www.schau-hin.info im Bereich Service unter SH! Filme eingesehen werden. Die nächste Spotentwicklung ist für 2023 geplant.
Es besteht die Option auf Verlängerung des Auftrags bis max. zum 31.12.2025.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Es besteht die Option auf Verlängerung des Auftrags bis max. zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 - Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beihaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungs-gemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung
h) Nachweis von Kenntnissen zur Barrierefreiheit
i) Kenntnisse und Kompetenz in der ÖA insbesondere bundesweiter Kampagnen, Entwicklung einer CI, von Logos, Flyern sowie im Veranstaltungsmanagement
j) Projektbüro
- Nachweis von Erfahrungen in der Entwicklung und Steuerung komplexer Informationskampagnen
- Nachweis von Erfahrungen im Bereich des allg. Projektmanagements
- Nachweis von Erfahrungen im Bereich multilaterales Projektmanagement
- Nachweis einschlägiger Kooperationen im Bereich Elternberatung zur Medienerziehung
- Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Evaluation
k) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Nachweis von Erfahrungen im Bereich Journalistik/ Öffentlichkeitsarbeit, Medienlandschaft in Deutschland und Mediengattungen
- Nachweis eines vorhandenen Netzwerks
- Nachweis von Erfahrungen im Bereich der politischen Kommunikation
- Nachweis von Erfahrungen im Bereich Medienkooperationen mit Blick auf Erziehende
- Nachweis von Erfahrungen im Bereich von Abstimmungsprozessen
- Nachweis von Kenntnissen im Bereich Redaktionsabläufe
- Nachweis von Erfahrungen im Bereich Konzeption und Durchführung von Informationskampagnen sowie Online-Auftritten
- Standpräsenzen auf einschlägigen Veranstaltungen und Messen
l) Profil Medienerziehung
- Zugang zur Zielgruppe
- Nachweis von Kenntnissen zu aktuellen Fragen der Medienerziehung
- Nachweis von Referenzen in Bezug auf Kooperationen mit wiss. Einrichtungen in Medienforschung und Medienerziehung
- Nachweis von Referenzen im Bereich Kooperation mit wiss. Einrichtungen des Jugendmedienschutzes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 03.06.2022 10:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.