Softwarelösung automatisiertes Kodieren Referenznummer der Bekanntmachung: AL 32/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarelösung automatisiertes Kodieren
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt ein Campuslizenz-Modell für eine Softwarelösung zum automatischen Kodieren inkl. Softwarewartung und initialen Implementierungsdienstleistungen in Form eines Miet- und Wartungsvertrages aus.
Berlin
Standardlos
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn die Auftraggeberin macht mit einer Frist von drei Monaten von deren einseitigen Recht der Kündigung gebrauch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren: Gefordert sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Aufträge sind Leistungen über die Lieferung und über die Implementierung von Softwarelösungen zum automatischen Kodieren (Erläuterung: Unter automatischen Kodieren ist die Dunkelverarbeitung von Kodierungen durch die Software ohne Einfluss des Menschen zu verstehen). Bei einer der vergleichbaren Leistungen muss mindestens eine Dunkelverarbeitung von 25 % der Fälle bezogen auf die gesamten kodierten Fälle erreicht worden sein. Die Erhebung dieser Quote muss beschrieben werden und mindestens einen Erhebungszeitraum von 6 Monaten umfassen. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen und muss dabei mindestens enthalten: Name des Krankenhauses, Ansprechperson, Größe des Krankenhauses, Vorgehen der Ermittlung, Ergebnis der Ermittlung, Erhebungszeitraum, Erhebungsumfang. Die Ermittlung der Quote muss nach folgender Formel erfolgen: Anteil korrekt automatisiert kodierten DRG an den gesamten kodierten DRGs.
zu Eignungskriterium 1: Es sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche zusätzlich folgende Merkmale erfüllen:
a) Bei einer der 3 Referenzen muss der Referenzgeber ein Universitätsklinikum / universitätsmedizinische Einrichtung sein.
b) Bei einer der 3 Referenzen muss eine Quote der Dunkelverarbeitung von mindestens 25 % nachgewiesen werden. Bei dieser Referenz muss es sich um ein Universitätsklinikum / universitätsmedizinische Einrichtung handeln.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung des Verfahrens zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]