IT-Dienstleistungen für Berlin Institute of Health Referenznummer der Bekanntmachung: EL 3/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen für Berlin Institute of Health
Ausgeschrieben werden IT-Dienstleistungen für die Arbeitsgruppe Mathematische Modellierung des neuronalen Lernens für das Berliner Institut für Gesundheitsforschung in der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin.
Berlin
Standardlos
3 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) : Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Vergleichbar sind Leistungen über den technischen Support und Weiterentwicklung der Softwarepakete PyTempotron, PyTCircuit und Mind-fabrics sowie der HPC- und Datenbank-Infrastruktur der BIH-Arbeitsgruppe Mathematische Modellierung des neuronalen Lernens.
2. Unternehmensreferenz aus den letzten 3 Jahren : Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2019 - 2021 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Aufträge sind Leistungen über den technischen Support und Weiterentwicklung der Softwarepakete PyTempotron, PyTCircuit und Mind-fabrics sowie der HPC- und Datenbank-Infrastruktur der BIH-Arbeitsgruppe Mathematische Modellierung des neuronalen Lernens.
zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen von mind. [Betrag gelöscht] EUR in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre.
zu Eignungskriterium 2: Es sind 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche folgende Merkmale erfüllen:
jede Referenz muss mind. 500 Stundenzahlen beinhalten.
gemäß Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Zentrale Vergabestelle
Die Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]