4151 BW05A OP/TP Lph. 3+6 Mittelandkanal Referenznummer der Bekanntmachung: A415320107

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-180a878fb42-224778a59aa8b64
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.deges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

4151 BW05A OP/TP Lph. 3+6 Mittelandkanal

Referenznummer der Bekanntmachung: A415320107
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

4151 BW05A OP/TP Lph. 3+6 Mittelandkanal

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71322300 Planungsleistungen für Brücken
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEE07 Börde
Hauptort der Ausführung:

Sachsen-Anhalt - Landkreis Börde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Lph 3 und 6

Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Lph 3 und 6

Besondere Leistungen BIM

Der Neubau der A 14 Magdeburg - Wittenberge - Schwerin in den Ländern ST, BB und MV ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als laufendes und fest disponiertes Vorhaben im vordringlichen Bedarf ausgewiesen

Die A 14 fungiert zukünftig als Verbindung zwischen den zentralen Orten Magdeburg, Stendal, Wittenberge, Ludwigslust sowie Schwerin. Diese Orte werden in einer direkten Nord-Süd-Achse miteinander verbunden. Darüber hinaus stellt die A 14 eine wichtige Verbindung zu den Ost- und Nordseehäfen

sowie Skandinavien und auch zu den mitteldeutschen Ballungszentren (Halle, Leipzig usw.) sowie den südlich anschließenden Regionen dar.

Die Brückenneubauten sind Teil des Abschnittes zwischen der AS Dahlenwarsleben und der AS Wolmirstedt, im Land Sachsen-Anhalt, der

als Verkehrskosteneinheit 4151 (VKE 4151 bzw. VKE 1.1) bezeichnet wird.

Im Streckenbereich der VKE 4151 zwischen der AS Dahlenwarsleben und der AS Wolmirstedt werden insgesamt 50 Ingenieurbaubauwerke errichtet.

Die Ingenieurbauwerke gliedern sich in 16 Brückenbauwerke, 30 Anlagen zum Kollisionsschutz und 4 Irritationsschutzwände.

Die Wandbauwerke, Überführungsbauwerke sowie die Brücken im Zuge der A14, inklusive der Ohretalquerung sowie der Behelfsbrücke über die Ohre

werden gesondert beauftragt.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist das Bauwerk 05A, Querung des Mittellandkanals.

Grundlage der Planung ist eine Vorplanung des Bauwerks aus dem Jahr 2010. Im Zuge einer Variantenuntersuchung wurden aus

verschiedenen Brückenkonstruktionen die optimalste Variante gesucht.

• Variante 1-1: Stabbogenbrücke als Einfeldbauwerk

• Variante 1-2: Netzwerkbögen über ein Feld

• Variante 3-1: Deckbrücke mit gevouteten Hauptträgern

• Variante 3-2: Durchlaufende Trogbrücke mit Bogen im Stromfeld

• Variante 3-3: Durchlaufende Trogbrücke mit Vouten über

• Variante 3-4: Durchlaufendes Vierendeel - Fachwerk

Als Ergebnis wurde die Variante 1-1 Stabbogenbrücke als Einfeldbauwerk als weiter zu verfolgende Vorzugsvariante bestimmt.

In Zuge der auszuführenden Planungsleistungen soll für das Bauwerk eine Entwurfsplanung durchgeführt werden. Die Vorzugsvariante soll

dabei weiterentwickelt werden.

Ziel der Planung ist die Erstellung des Bauwerksentwurfes nach RAB-ING. Alle dazu benötigten Leistungen sind mit Grundleistungen (siehe Teil B) abgedeckt.

Die Besonderen Leistungen (siehe Teil C) setzen sich aus spezifischen Planungen für Brücken über Bundeswasserstraßen (Fachkonzept Brückenbau WSV, etc.) und BIM-Leistungen zusammen.

Des Weiteren wird die Leistungsphase 6 beauftragt. Es sind die zur Ausschreibung der Bauleistungen notwendigen Unterlagen anzufertigen.

Bei der Planung der Bauwerke soll die BIM-Methodik zur Anwendung kommen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 10
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

--> Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen ..v. H. (§ 45 (4) Nr. 4 VgV)

-nur Mindeststandard-

--> Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) 60 v. H.

MA 1 Objektplanung Ingenieurbauwerke 20 v.H.

MA 2 Fachplanung Tragwerksplanung 20 v.H.

MA 3 BIM-Fachkoordinator 20 v.H.

Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen mit folgender Untergewichtung:

Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v.H.

Referenzangaben: 80 v.H.

--> Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr.1 VgV ...v. H.

- nur Mindeststandard-

--> Technische Leitung (§ 46 (3) Nr. 6 VgV) 40 v. H.

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung mit folgender Untergewichtung:

Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 v.H.

Referenzangaben: 80 v.H.

--> Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV) ....v. H.

- nur Mindeststandard -

-->Technische Ausstattung (§ 46 (3) Nr. 9 VgV) entfällt ......v. H.

-->Gewährleistung der Qualität (§ 46 (3) Nr. 3 VgV) entfällt ........v. H.

100 v. H.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.

A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.

E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

G)§ 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]

- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].

- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.

A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.

E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]

- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].

- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannt.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.

Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.

Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.

Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/05/2022