Sachverständigenleistungen gemäß § 20 des Atomgesetzes (AtG) für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin im Bereich der nuklearen Sicherung

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 084-228448)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539
Adresse des Beschafferprofils: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sachverständigenleistungen gemäß § 20 des Atomgesetzes (AtG) für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin im Bereich der nuklearen Sicherung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sachverständigenleistungen gemäß AtG für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin im Bereich der nuklearen Sicherung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/05/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 084-228448

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.2.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer III.2.3) Nr. 3.2 (f)
Anstatt:

(f) Vorlage des Nachweises einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 8 SÜG

muss es heißen:

(f) Vorlage des Nachweises einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 8 SÜG; alternativ ist im Rahmen des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung zugelassen, in der bestätigt wird, dass die im Teilnahmeantrag benannte Projektleitung und Stellvertretung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beanstandungsfrei überprüft (Ü1) sind. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Einsicht in den Nachweis der Sicherheitsüberprüfung zu verlangen, bspw. im Rahmen des Verhandlungsgesprächs.

Abschnitt Nummer: III.2.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer III.2.3) Nr. 3.2 (g)
Anstatt:

(g) Vorlage des Nachweises der überprüften Zuverlässigkeit nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV; alternativ:

unterzeichnete Erklärung des Einverständnisses zur Überprüfung im vorgenannten Sinne

muss es heißen:

(g) Vorlage des Nachweises der überprüften Zuverlässigkeit nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV; Alternativ ist im Rahmen des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung zugelassen, in der bestätigt wird, dass die im Teilnahmeantrag benannte Projektleitung und Stellvertretung nach nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV beanstandungsfrei überprüft sind. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Einsicht in den Nachweis der überprüften Zuverlässigkeit nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV zu verlangen. Alternativ für den Fall, dass eine überprüfte Zuverlässigkeit nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV nicht vorliegt: unterzeichnete Erklärung des Einverständnisses zur Überprüfung im vorgenannten Sinne.

Abschnitt Nummer: III.2.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer III.2.3) Nr. 3.4
Anstatt:

3.4 Nachweis über die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung durch Vorlage eines Sicherheitsbescheides als Berechtigung zum Umgang mit VS-VERTRAULICH eingestuften Sicherungsunterlagen in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren;

muss es heißen:

3.4 Nachweis über die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung durch Vorlage eines Sicherheitsbescheides als Berechtigung zum Umgang mit VS-VERTRAULICH eingestuften Sicherungsunterlagen in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren; alternativ zur Vorlage des Sicherheitsbescheids ist im Rahmen des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung zugelassen, in der bestätigt wird, dass eine Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung erfolgt ist und ein Sicherheitsbescheid als Berechtigung zum Umgang mit VS-VERTRAULICH eingestuften Sicherungsunterlagen in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren besteht. Zusätzlich sind die Geheimschutznummer und die Behörde anzugeben, bei der die Geheimschutzbetreuung geführt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Einsicht in den Sicherheitsbescheid zu verlangen, bspw. im Rahmen des Verhandlungsgesprächs.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: