Sachverständigenleistungen gemäß § 20 des Atomgesetzes (AtG) für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin im Bereich der nuklearen Sicherung
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 084-228448)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539
Adresse des Beschafferprofils: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/386539
Abschnitt II: Gegenstand
Sachverständigenleistungen gemäß § 20 des Atomgesetzes (AtG) für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin im Bereich der nuklearen Sicherung
Sachverständigenleistungen gemäß AtG für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin im Bereich der nuklearen Sicherung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
(f) Vorlage des Nachweises einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 8 SÜG
(f) Vorlage des Nachweises einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 8 SÜG; alternativ ist im Rahmen des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung zugelassen, in der bestätigt wird, dass die im Teilnahmeantrag benannte Projektleitung und Stellvertretung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beanstandungsfrei überprüft (Ü1) sind. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Einsicht in den Nachweis der Sicherheitsüberprüfung zu verlangen, bspw. im Rahmen des Verhandlungsgesprächs.
(g) Vorlage des Nachweises der überprüften Zuverlässigkeit nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV; alternativ:
unterzeichnete Erklärung des Einverständnisses zur Überprüfung im vorgenannten Sinne
(g) Vorlage des Nachweises der überprüften Zuverlässigkeit nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV; Alternativ ist im Rahmen des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung zugelassen, in der bestätigt wird, dass die im Teilnahmeantrag benannte Projektleitung und Stellvertretung nach nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV beanstandungsfrei überprüft sind. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Einsicht in den Nachweis der überprüften Zuverlässigkeit nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV zu verlangen. Alternativ für den Fall, dass eine überprüfte Zuverlässigkeit nach § 12b AtG i.V.m. AtZÜV nicht vorliegt: unterzeichnete Erklärung des Einverständnisses zur Überprüfung im vorgenannten Sinne.
3.4 Nachweis über die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung durch Vorlage eines Sicherheitsbescheides als Berechtigung zum Umgang mit VS-VERTRAULICH eingestuften Sicherungsunterlagen in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren;
3.4 Nachweis über die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung durch Vorlage eines Sicherheitsbescheides als Berechtigung zum Umgang mit VS-VERTRAULICH eingestuften Sicherungsunterlagen in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren; alternativ zur Vorlage des Sicherheitsbescheids ist im Rahmen des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung zugelassen, in der bestätigt wird, dass eine Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung erfolgt ist und ein Sicherheitsbescheid als Berechtigung zum Umgang mit VS-VERTRAULICH eingestuften Sicherungsunterlagen in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren besteht. Zusätzlich sind die Geheimschutznummer und die Behörde anzugeben, bei der die Geheimschutzbetreuung geführt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Einsicht in den Sicherheitsbescheid zu verlangen, bspw. im Rahmen des Verhandlungsgesprächs.