Lufttechnische Anlagen - Außen- und Fortluft Dämmung, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 017-22 PF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lufttechnische Anlagen - Außen- und Fortluft Dämmung, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für die Innendämmung von Außen- und Fortluftkanälen zur Verringerung von Wärmeverlusten, für Lufttechnische Anlagen. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der vorbeschriebenen Leistungen
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
Grobmassen
- Verbunddeckensystem 520 m²
- Wärmedämmschicht 1600 m²
- Kompriband Dichtstreifen 550 m
- Baulüfter Axialventilator mit Schlauch 2 Stck
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: nach bes. schriftl. Auff.; spätestens 30 Werktage nach Auftragserteilung bis ca. 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lufttechnische Anlagen - Außen- und Fortluft Dämmung, Sedanstraße 16-18
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung war gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]