AWI - Estricharbeiten für den Neubau des Helmholtz-Instituts für Funktionelle Marine Biodiversität an der Universität Oldenburg (HIFMB) Referenznummer der Bekanntmachung: 30092861

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

AWI - Estricharbeiten für den Neubau des Helmholtz-Instituts für Funktionelle Marine Biodiversität an der Universität Oldenburg (HIFMB)

Referenznummer der Bekanntmachung: 30092861
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262320 Estricharbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (Alfred-Wegener-Institut — AWI) ist ein Forschungsinstitut in Bremerhaven mit über 1.000 Mitarbeiter*innen. Das AWI beabsichtigt derzeit die Errichtung eines Neubaus für das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität an der Universität Oldenburg (HIFMB). Das HIFMB wurde 2017 gegründet und ist eine institutionelle Kooperation zwischen dem AWI und der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg. Weitere Einzelheiten zum Neubau enthält das Leistungsverzeichnis. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Estricharbeiten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262321 Estricharbeiten (Fußboden)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

HIFMB

Im Technologiepark 5

26129 Oldenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Estrich- und Bodenbelagsarbeiten: - Zementestrich (5 kN/m²): ca. 1.615 m² - Zementestrich (7,5 kN/m²): ca. 160 m² - Heizestrich: ca. 995 m² - Verbundestrich, 2-lagig: ca. 13 m² - Gefälleestrich: ca. 13 m² - Bodenfliesen (R10), inkl. Verbundabdichtung (W1-I, W2-I), Leitungsdurchführungen: ca. 99 m² - Wandfliesen, inkl. Verbundabdichtung (W1-L, W2-l), Leitungsdurchführungen, Sockelfliesen: ca. 120 m² - Synthesekautschuk R9, inkl. Grundierung+Spachtelung, Sockelleisten und Eckausführung, Türnischen: ca. 860 m² - Synthesekautschuk R9 ableitfähig, inkl. Grundierung+Spachtelung, Sockelleisten und Eckausführung, Türnischen: ca. 24 m² - Synthesekautschuk R10, inkl. Grundierung+Spachtelung, Sockelleisten und Eckausführung, Türnischen: ca. 49 m² - Reinigung Synthesekautschuk: ca. 933 m² - Teppichbelag, inkl. Schrägschnitte, Türnischen, Untergrundvorbereitung: ca. 1.680 m² - Teppichbelag Foyertreppe, inkl. Stufenkantenprofile: 140 m² - Terrazzo-Gussasphalt R9, inkl. Rampen: ca. 140 m² - Bodenbeschichtung (ölbeständig, Aussenraum), inkl. Untergrundvorbereitung: ca. 243 m² - PE-Folie 0,2 mm, lose auf Dämmschicht, inkl. Randstreifen: ca. 3.050 m² - Wärmedämmschicht EPS 100-130 mm, DEO: ca. 457 m² - Trittschalldämmung EPS 25-40 mm: ca. 1.971 m² - Trittschalldämmung (7,5 kN/m²): ca. 98 m² - gebundene Schüttung, d = 30-160 mm: ca. 2.458 m² - Dampfsperrschicht, inkl. Randstreifen: ca. 1.077 m² Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stundenlohnarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 070-182146
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022