Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 110-20
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärarbeiten
Holtheimer Weg 25-27 in 12207 Berlin
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind:
- Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von
Gebäuden nach DIN 18381
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Holtheimer Weg 25-27, 12207 Berlin
Allgemeine Baubeschreibung
In dem Gebäude Holtheimer Weg 25 – 27 in 12207 Berlin, Baujahr 1964, sind im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten im unbewohnten Zustand geplant.
Es handelt sich um 2 Gebäude mit Laubengängen und einem verbindenden, zentralen Treppenhaus. Im Haus Nr. 27 befindet sich ein zweites Treppenhaus an den Laubengängen.
Das Haus Nr. 25 hat 6 Geschosse und das Haus Nr. 27 hat 7 Geschosse, beide Gebäudeteile sind voll unterkellert. Im Gebäude befinden sich 136 Wohnungen mit 4.076 qm. Bis auf 2 Wohnungen in Erdgeschoss sind alle Wohnungen Einzimmerappartements.
Vorgelagert zu anderen Gewerken ist die Entfernung der Schadstoffe aus den Wohnungen und dem Keller erforderlich.
Die Sanierung umfasst alle Wohnungen und die gesamte Gebäudehülle, einschließlich energetischer Ertüchtigung mit Innendämmung und an den Giebelseiten mit Wärmedämmverbundsystem, die Erneuerung aller Fenster, die komplette Erneuerung aller gebäudetechnischen Einrichtungen und Modernisierung der Personenaufzüge.
Die Vergabe aller Bauleistungen erfolgt gewerkeweise.
Art und Umfang der Leistungen Sanitärinstallation dieser Bekanntmachung:
Alle sanitären Einrichtungsgegenstände sowie Trinkwasser-, Regenwasser- und Schmutzwasserrohrleitungen vom KG bis 6.OG werden vollständig demontiert und durch neue Sanitärobjekte und Rohrleitungssysteme ersetzt. Es sind wandhängende WC’s, Waschtische und Duschen einheitlicher Größe vorgesehen. Die Brauchwarmwasserbereitung erfolgt dezentral durch 5-Liter-Kleinspeicher in Küchen und Durchlauferhitzer in Bädern. Trinkwasserleitungen im Keller sowie in Steigesträngen werden mittels Edelstahlrohren und Stockwerksleitungen in Mehrschichtverbundrohr ausgeführt. Regen-/Schmutzwasserleitungen im Keller sind durch gusseiserne Rohre und Fallstränge sind mit schallgedämmten Abwasserrohren herzustellen. Die schmutzwasserseitige Anbindung der Sanitärobjekte in den Wohnungen an die Fallstränge erfolgt durch PP-Rohre.
— 311 m gusseiserne Abwasserleitung;
— 936 m schallgedämmtes Abwasserrohr;
— 1061 m Abwasserleitung mit Körperschalldämmung;
— 240 m gusseiserne Regenwasserleitung;
— 240 m schallgedämmte Regenwasserleitung;
— 944 m Edelstahlrohrleitung;
— 3592 m Mehrschichtverbundrohr;
— 237 m Rohrdämmung aus Mineralfaser, alukaschiert mit PVC-Ummantelung;
— 707 m Rohrdämmung aus Mineralfaser, alukaschiert;
— 3592 m Rohrdämmung aus geschlossenzelligen Weichschaum;
— 2 St. Trinkwasser-Hausanschlüssee; 2 St. Trinkwasser-Druckerhöhungsanlagen;
— 47 St. Absperrventile;
— 1 St. Hygienespülstation;
— 137 St. Waschtischanlagen;
— 137 St. Tiefspül-Klosettanlagen;
— 135 St. Duschanlagen;
— 1 St. Badewannenanlage;
— 136 St. 5-Liter-Untertisch-Kleinspeicher;
— 136 St. elektronischer Durchlauferhitzer, 18 kW;
— 136 St. Spültischanschlüsse;
— 136 St. Waschmaschinenanschlüsse;
— 136 St. Absperr-Wasserzähler-Kombination;
— Ausführungszeitraum: 3.9.2020 bis 26.7.2021.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
NA 1: Durch den Schadstoffsanierer wurden Rohrleitungen beschädigt, welche als Havariemaßnahme durch den AN repariert werden mussten. Die Druckerhöhungsanlage wurde mit einer Pumpe ausgestattet. Weiterhin wurden Kernbohrungen für die Höherlegung der Trinkwasserleitung im Kellergang ausgeführt. NA 2: Für die prov. Dachentwässerung wurden von einem anderen Gewerk Drainagerohre mit Löchern verwendet. Um weitere Schäden durch Wasser zu vermeiden, war eine fachger. Entwässerung notwendig. NA 3: In den Installationsschächten mussten Durchbrüche in den jew. Etagen geschlossen werden. Bauablaufbedingt wurden die Arbeiten dem AN zugeteilt. NA 4 +5: Zus. Leistungen als Anpassung an den Bestand. NA 6: Aus techn. Gründen musste die Verteilungsleitung (Wohnungsanschlussleitung bis Trinkwasserzähler) von DN 20 auf DN 25 geändert werden. NA 7: Aus tech. Gründen ist eine Schwitzwasserisolierung der Schmutzwasserfallleitung im obersten Geschoss notw. NA 8: Zus. Leistungen als Anpassung an den Bestand. NA 9: Die ausgeschriebene Duschbecken-Ablaufgarnitur passt in ihrer Dimension nicht zum ausgeschriebenen Duschbecken. Die Anpassung der Ablaufgarnitur erforderl. NA 10: Auflage Brandschutzgutachter: vor dem Schließen der Installationsschächte (Nachtrag 3), alte brennbare Schalungsreste abstoßen und entsorgen. NA 11: Durch Verzögerungen im Bauablauf, ist die Vertragslaufzeit des AN ausgelaufen. Durch Verzögerungen war kontinuierliche Ausführung, nicht immer möglich. Dennoch war der AN stets vor Ort, um mögliche Arbeiten kontinuierlich auszuführen. Die allseits bekannten Marktpreiserhöhungen machen es der Firma nicht mehr möglich, die im HA vereinbarten Einheitspreise zu halten.
Zus. Lohnkosten für Baustellenkoordinierung: Da die in den Baustellengemeinkosten kalkulierten Kosten- bzw. Zeitansätze für die Baustellenkoordinierung auf Grund der unverschuldeten Bauzeitenverlängerung bereits überschritten wurden. Der AN ist der Baustellenkoordinierung nachgekommen und war stets vor Ort. Zus. Anfahrtskosten: Da die in den Baustellengemeinkosten kalkul. Anfahrtskosten auf Grund der unverschuldeten Bauzeitenverlängerung überschritten wurden. Zus. Vorhalten der Baustelleneinrichtung: Da die kalkulierte Vorhaltung der Baustelleneinrichtung von zwölf Monaten bereits überschritten wurde, und weiterhin vorgehalten werden muss. Zulage für Beschaffung, Lieferung und Transport von Material: Die geforderten Zulagen sind das Ergebnis von starken Materialpreiserhöhungen durch die Händler. Mit Auslaufen der Vertragslaufzeit wurden alle verbauten Materialien mit den EPs aus dem HA abgerechnet. Die Zulage ermittelt sich aus der Differenz des bereits abgerechneten Ist-Zustandes und der prognostizierten Mengen mit Aufschlag der Materialpreiserhöhungen. NA 12: Bei den zus. Leistungen handelt es sich um Anpassungen an den Bestand und um eine notw. Leistungserweiterung. NA 13 - 15: Feststellung, dass die urspr. geplanten Hausanschlüsse auf Grund der Gegebenheiten nicht zu realisieren sind. Um die Hausanschlüsse nach aktuellem Stand der Technik und gültigen Vorschriften der BWB herzustellen, müssen neue Schächte zum Absturz gebaut werden. Der NA beinhaltet die Herst. der neuen Leitungsführung, notw. Schächte und Anschlüsse an die Übergabeschächte der BWB.
Eine Ern. des TW-anschlusses im Holth. Weg 27 war bisher nicht vorgesehen und wurde nun auf Grund von Beschädigungen durch Wurzeleinwüchse mit ausgeführt.
NA 18-20: Da die Rückstauebene der Leitungen im Keller sich unter der Straßenebene befinden, könnte ein Rückstau entstehen, weshalb Rückstauverschlüsse inst. wurden.
Bei der Herst. der Hausanschlüsse wurde festgestellt, dass die Wäscherei im Holth. Weg 29, auf dieselbe Trinkwassereinspeisung und Regenentwässerung aufgebunden ist wie der Holth. Weg 27. Um diese separat sperren zu können, wurde ein Absperrschieber installiert. Um einen Rückstau durch die Altleitung in den Holth. Weg 27 zu vermeiden, musste diese per Inlinerverfahren verschlossen werden.
Zusätzliche Leistungen können ausschließlich durch den AN ausgeführt werden, da es sich um Leistungsbestandteile einer Gesamtleistung handelt, deren Trennung zu gravierenden kostenverursachenden Störungen im Bauablauf führen würde.