Leistungen der Objektplanung GebäudeInvestive Baumaßnahme zur Erweiterung der Friedenauer Gemeinschaftsschule in modularer Holztafelbauweise, Rubensstraße 63, 12157 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: TW-rube63_dfk2-0-OBJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Objektplanung GebäudeInvestive Baumaßnahme zur Erweiterung der Friedenauer Gemeinschaftsschule in modularer Holztafelbauweise, Rubensstraße 63, 12157 Berlin
Auf dem Grundstück der Friedenauer Gemeinschaftsschule soll ein temporäres Ausweichgebäude in modularer und präfabrizierter Holztafelbauweise entstehen. Das Bausystem soll mit seinem hohen Vorfertigungsgrad einen beschleunigten Bauablauf ermöglichen und die Demontier- und Wiederverwendbarkeit sicherstellen.
Der Leistungsumfang der vergebenen Leistung entspricht im Wesentlichen den Grundleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. Anlage 10 zur HOAI 2021 und umfasst die Leistungsphasen 3-8.
Rubensstraße 63, 12157 Berlin
Der vergebene Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Die beauftragte Leistung umfasst die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst die LPH 3 teilweise, LPH 4 ganz, LPH 5 teilweise.
Der Standort Friedenauer Gemeinschaftsschule soll durch 2 zusätzliche Züge erweitert werden. Das Fliegende Klassenzimmer DFK 2.0 in modularer Holztafelbauweise, dient bis zur Erweiterung des Gesamtstandortes als Verfügungsgebäude.
Es ist als temporäres dreigeschossiges Schulgebäude in Holz-Tafelmodulen für insgesamt 2 Züge (1 Zug Grundstufe und 1 Zug Sekundarstufe) konzipiert.
Das DFK 2.0, rube63 wird auf dem Schulgrundstück als einzelnstehender, temporärer und in seinen Modulen wiederwendbarer Erweiterungsneubau zur bestehenden Schule errichtet und soll so als Muster für weitere Gebäude dieses Typs dienen und ist für eine Standzeit von etwa 10 Jahren konzipiert.
Der Bedarf im Einzelnen wird zwischen FM, Schulamt und Nutzer im Laufe des Planungsprozesses weiter abgestimmt werden.
Das zu planende Gebäude für rund 300 Schüler*innen gliedert sich in die drei Funktionseinheiten: Erschließung, Unterricht, Technik:
Die drei, nicht unterkellerten Geschosse ruhen auf einer flach gegründeten Unterkonstruktion, die OK Fußbodenebene EG befindet sich 0,4 m über der Geländeoberfläche. Der Gebäudezugang wird über Treppen und eine Rampe gewährleistet. Die vertikale innere Erschließung erfolgt über ein durchgehendes Treppenhaus und einen Aufzug sowie eine zweite, offene Treppenanlage.
Die horizontale innere Erschließung der Klassen-, Team- und Technikräume erfolgt in jeder der drei Ebenen über gemeinsam genutzte, ebene und schwellenfreie Flure.
Das Gebäude wird auf einem Kleinspielfeld auf dem Schulgrundstück errichtet. Es ist geplant, das DFK 2.0 nach Fertigstellung der Baumaßnahmen zu demontieren und anschließend an weiteren Schulstandorten temporär zu errichten.
Es liegt eine Vor- und Entwurfsplanung vor. Dieser Stand ist zu adaptieren, ggf. zu ergänzen und in die weiteren Leistungsphasen überzuleiten.
Die Baumaßnahme DFK 2.0 ist Bestandteil der Berliner Schulbauoffensive BSO und wurde für die Investitionsplanung des Landes Berlin angemeldet. Eine Finanzierungszusage ist hiermit nicht verbunden.
Die vorläufig geschätzten Gesamtbaukosten (brutto) belaufen sich auf rund 7,8 Mio. € (brutto), davon rund 4,1 Mio. € für die KG 300 und rund 1,6 Mio. € für die KG 400.
Ggf. sind Preisgleitklauseln nach ABau im Rahmen der Ausschreibungen für Bauleistungen zu berücksichtigen
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter:www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Mit dem Abschluss des Vertrags wurden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, schriftlich beauftragt. Voraussetzung für die Beauftragung weiterer Leistungsstufen ist die schriftliche Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheit. Weitere wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens (Baukostenobergrenze) und der Termine.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst die LPH 3 teilweise, LPH 4 ganz, LPH 5 teilweise.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen:
- Übernahme des bestehenden Raumbuches und Fortschreiben
- Begleitung des Partizipationsprozesses
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben
(keine abschließende Auflistung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland