KV / Spezialtiefbau - Kranbahnbalken, Lichtmaste
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eurogate.de
Abschnitt II: Gegenstand
KV / Spezialtiefbau - Kranbahnbalken, Lichtmaste
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung von Gründungspfählen für zwei Kranbahnbalken sowie von 5 Lichtmasten.Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung von Gründungspfählen für zwei Kranbahnbalken sowie von 5 Lichtmasten.
Container Terminal "Wilhelm Kaisen" in Bremerhaven, Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung von Gründungspfählen für zwei Kranbahnbalken sowie von 5 Lichtmasten im Rahmen einer Gesamtmaßnahme zum Neubau einer Bahnumschlaganlage.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: 1. Statische Berechnung und Ausführungsplanung für Gründungspfähle, 2. Baustelleneinrichtung, 3. Pfahlherstellung, 4. dynamische Pfahlprobebelastungen an Bauwerkspfählen des Kranbahnbalkens, 5. Pfahlkappung, 6. Integritätsprüfung Die Kranbahnbalken der neuen KV - Anlage erhalten aufgrund der herrschenden Baugrundverhältnisse eine Tiefgründung. Als Tiefgründung sind Ortbetonrammpfähle (Simplexpfähle D= 61/70) vorgesehen. Je Auflagerpunkt des Kranbahnbalkens werden in der Regel 2 Schrägpfähle mit einer Neigung von 4 :1 angeordnet, die einen Pfahlbock bilden. Für den Anschluss der Pfähle an den Kranbahnbalken werden die Pfähle in Längsrichtung ca. 1 ,30 m (Achsmaß) versetzt angeordnet. An 7 Auflagerpunkten ist zusätzlich zu den zwei Schrägpfählen je ein Lotpfahl vorgesehen. Die Pfähle sind ebenfalls in Längsrichtung versetzt angeordnet. Der Achsabstand beträgt 0 ,90 m. Der Kranbahnbalken erhält im Pfahlanschlussbereich eine Querschnittsaufweitung. Pfahlraster richtet sich nach Bodenbeschaffenheit und liegt in der Regel zwischen 7 ,50 m bzw. 10,00 m. Die Kranbahnlänge beträgt je ca. 780 m, für die Gründung der beiden Kranbahnbalken werden 3 59 Pfähle erforderlich. Die Leerrammung liegt zwischen 0,6 und 1,45 m.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden 4 Lichtmasten mit einer Höhe von 2 7 m und 1 Lichtmast mit einer Höhe von 35 m errichtet. Die Lichtmastfundamente (Köcherfundamente) werden auf Ortbetonrammpfählen tiefgegründet. Es sind jeweils 4 Gründungspfähle (Typ Simplex) je Lichtmast vorgesehen. Die vorgesehene Ausführung der Gründungselemente ist bei allen 5 Lichtmasten vom Grundprinzip identisch und sieht die Herstellung von jeweils 2 lotrechten und 2 geneigten Pfählen je Lichtmast vor. Die Schrägpfähle werden mit einer Neigung 4 :1 hergestellt. D er Abstand der Pfähle in der Anschlussebene an das Fundament variiert in Abhängigkeit von der Lichtmasthöhe bzw. der Fundamentgröße. Die Anschlussebene an die Fundamentplatte aller Lichtmaste liegt ca. 2 ,10 m unter GOK. Für die Gründungspfähle der Lichtmasten sind vom AN eine statische Berechnung der inneren und äußeren Tragfähigkeit und die Ausführungsplanung zu erstellen. Grundlage hierfür sind die statischen Berechnungen der Köcherfundamente.
Beschreibung der Optionen: Baustellenabsperrung aufstellen, vorhalten und räumen (LV-Position 1.2.50); Suchschachtungen (LV-Position 2.1.10); Fehlrammung (LV-Position 3.1.70, 3.2.50); dynamische Probebelastungen (LV-Positionen 3.3.10 bis 3.3.50); Gerätekosten und Stundenlohnarbeiten (LV-Positionen 4.1.10 bis 4.1.60);
Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
Zu berücksichtigen sind sämtliche zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Teil der Vergabeunterlagen sind die Verfahrensbedingungen, die zwingend zu beachten sind
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes des Angebots nicht älter als 6 Monate sein.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestanforderung: 4 Million Euro im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).
Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen und mindestens 10 Millionen Sachschäden je Schadensfall zweifach maximiert je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
1. Darstellung von mindestens 5 aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten (Herstellung von Ortbetonrammpfähle) mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto), die der Bieter als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich abgeschlossen hat. (Mindestanforderung).
1. Darstellung von mindestens 3 mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten (Herstellung von Ortbetonrammpfähle) des für den Auftrag vorgesehenen Bauleiters, welche dieser als Bauleiter innerhalb der letzten 5 Jahre geleitet hat (Auftragsausführungsbedingung „Anforderung an das einzusetzende Personal“). Die Darstellung ist mit dem Angebot einzureichen.
2. Darstellung des technischen Konzeptes, das für die Bauausführung herangezogen wird. Die Darstellung soll insbesondere die folgenden Aspekte näher beschreiben: Personalkonzept, Gerätekonzept, Bauverfahren, Darstellung und Erläuterung des internen Qualitätssicherungssystems, vorgesehene Lärmschutzmaßnahmen, Darstellung des Logistikkonzeptes (Materialanlieferungen, Mengen, Zeiträume). Die Darstellung ist mit dem Angebot einzureichen.
3. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes, das von ihm gewählte Nachweisverfahren für die Tragfähigkeit der Pfähle zu benennen. Dieses Nachweisverfahren muss im Sinne des Handbuchs EC 7-1 (Handbuch Eurocode 7-1, Geotechnische Bemessung) anerkannt sein.
Im Falle einer Beauftragung wird der, vom Auftragnehmer geführte Nachweis der Pfahltragfähigkeit, durch einen vom Auftraggeber zu beauftragenden Prüfstatiker vor der Ausführung geprüft. Grundlage für den Ausführungsbeginn der Pfahlgründung ist die Freigabe durch den Prüfstatiker.
4. Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
5. Es wird im laufenden Betrieb innerhalb des Container Terminals gebaut. Das Baufeld ist abgegrenzt von den operativen Flächen.
6. Das Schlagrammen darf nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr eingesetzt werden. Innerhalb dieser Zeiträume darf die tägliche Rammdauer max. 3 Stunden betragen.
7. Die Standfläche des Rammgeräts liegt auf der Asphalttragschicht (= GOK), die Standfläche des Mäklers jedoch ca. 20 bis 25cm tiefer auf zuvor hergestelltem Planum.
8. Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind, anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Der bevollmächtigte Verhandlungsleiter und der bevollmächtigte Protokollführer öffnen die Angebote und erstellen eine Submissionsniederschrift.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
Mit dem Angebot ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de