Lüftungsinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_20 21 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsinstallation
Lüftungsinstallation für Sanierungsmaßnahme in einer Schule
Charlottenstraße 19-21, 13156 Berlin
Eine mechanische Lüftung des gesamten Schulgebäudes ist nicht gefordert und wird zum überwiegenden Teil mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung) in Verbindung mit CO2-Ampeln sichergestellt.
Leistungsumfang Lüftungsanlagen:
Dezentrale Abluftanlage – Kopierraum
Dezentrale Abluftanlage – Brennofen
Leistungsumfang Teilklimaanlagen:
Im 4.OG, Technikraum wird ein zentrales Kompaktgerät (RLT-Anlage 01) zur Be- und Entlüftung der nördlich ausgerichteten WC-Bereiche (EG bis 3.OG) errichtet. Für den WC-Kern im EG wird ein zentrales Kompakt-Flachgerät (RLT-Anlage 04) zur Be- und Entlüftung errichtet
Auslegungsparameter Volumenströme
Folgende Mindestanforderungen werden gem. ASR 371 an die objektspezifischen Abluftvolumenströme
gestellt:
- Mindestluftwechsel je Toilette von 30 m3/h,
- Mindestluftwechsel je Bedürfnisgegenstand 15 m3/h
Daraus ergeben sich folgende Volumenströme:
- RLT-Anlage 01: 2.000 m3/h
- RLT-Anlage 04: 400 m3/h
Es werden grundsätzlich konstante Systemtemperaturen im Winter über Zuluft eingebracht. Während der Betriebszeiten von 6.00 bis 18.00 Uhr sind konstante Volumenströme in den WC-Bereichen vorgesehen.
Rohrmaterialien, Brandschutzdurchführungen und Dämmung
Es werden Lüftungskanäle und -rohre aus verzinktem Stahlblech mit den erforderlichen Revisionsöffnungen eingebaut. Wand- und Deckendurchführungen qualifizierter Bauteile werden entsprechende Brandschutzklappen gem. Klassifizierung verwendet. Die Wärmedämmung erfolgt zu 100% gem. Vorgaben der EnEV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüftungsinstallation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Dämmung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer