Futurium gGmbH - Digitale Bildungsangebote II Referenznummer der Bekanntmachung: 10052022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Futurium gGmbH - Digitale Bildungsangebote II
Der Auftrag umfasst die Konzeption, die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Bildungsangeboten für die Internetseite der Futurium gGmbH. Die fertigen Produkte müssen auf die Ziele des Bildungs- und Vermittlungsprogramms der Futurium gGmbH eingehen. Mit den digitalen Bildungsangeboten soll insbesondere das Interesse von Schüler*innen an Zukunftsthemen geweckt werden.
Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin
Zum Umfang des Auftrags gehören unter anderem die digitale Aufbereitung der bestehenden Bildungsmaterialien auf der Internetseite des Futurium, die Erstellung von Tutorials, die Entwicklung neuer Bildungsmaterialien, die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von Online-Workshops sowie die Erstellung von digitalen Textformaten für neue Exponate.
Die Auftraggeberin kann den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um je ein weiteres Jahr verlängern.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, in einem festgelegten Umfang optionale Leistungen von dem Auftragnehmer abzurufen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4. zu entnehmen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y99R8Y7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.