Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Bereich AEMP Referenznummer der Bekanntmachung: DL 15/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Bereich AEMP
Ausgeschrieben werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Charité - CFM Facility Management GmbH, Charitéplatz 1, 10117 Berlin für den Bereich "Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte" AEMP über eine Festlaufzeit von 2 Jahren und der optionalen Verlängerungsmöglichkeit um 2 x 1 Jahr.
Der Auftragnehmer soll folgende Leistungen übernehmen und in eigener Verantwortung organisieren: Organisation und Dokumentation von Siebreorganisationen, Fachberatung der Instrumentenwerkstatt und des Instrumentenmanagements, Bauherrenunterstützung in der Beratung des Anwenders bei Baumaßnahmen AEMP und Fallwagenlager, Unterstützungsleistung bei der Erstellung und Pflege von Datenbanken und Stammdaten, standortbezogene Analyse prozessunterstützender Managementsysteme in der AEMP einschließlich Fallwagen
Der Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie die Projektmitarbeiter für die Leistungen zur Siebreorganisation und den Datenbanken und Stammdaten dürfen keine vertragliche Bindung an einen Instrumentenhersteller haben.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
CVK, CCM, CBF
Standardlos
2 * um jeweils 12 Monate
Referenzprojekt: mind. drei (3) Unternehmensreferenzen:
Es wird jede der drei zu benennenden Referenzen eines jeden Bewerbers individuell bepunktet. Pro Referenz kann ein Bewerber eine Maximalpunktzahl von 170 Punkten erzielen. Die Punktwerte der einzelnen Referenzen werden sodann zu einer „Gesamtpunktzahl Referenzen“ addiert, welche maximal 510 Punkte beträgt.
Die drei Bieter mit den höchsten drei Gesamtpunktzahlen Referenzen sind am geeignetsten und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Bepunktungen der einzelnen Referenzen erfolgen in folgenden Kategorien und mit folgenden Bepunktungsmaßstäben:
Dauer der Zusammenarbeit (3-4 Jahre: 5 Punkte, 5-6 Jahre: 10 Punkte, 7-8 Jahre: 20 Punkte, >8 Jahre: 30 Punkte
Auftragswert der Referenz pro Jahr: 50.000€ - 75.000€: 10 Punkte, 75.001€ - 100.000€: 15 Punkte, 100.001€ - 125.000€: 20 Punkte, 125.001€-150.000€: 25 Punkte, > 150.001€: 30 Punkte
Handelt es sich bei der Referenz um eine Klinik oder einen Dienstleister für Kliniken, um eine Universitäts-Klinik oder einen Dienstleister für Universitäts-Kliniken? - Universitätsklinik 30 Punkte, Klinik 20 Punkte, keine Klinik 0 Punkte
Wurden folgende Leistungsinhalte bei der Referenz umgesetzt - Fachberatung Instrumentenwerkstatt (Mindesteanforderung: bei mind. 1 Referenz enthalten): ja 30 Punkte, nein 0 Punkte
Wurden folgende Leistungsinhalte bei der Referenz umgesetzt - Bauherrenunterstützung bei Baumaßnahmen AEMP (Mindesteanforderung: bei mind. 2 Referenzen enthalten): ja 30 Punkte, nein 0 Punkte
Wurden folgende Leistungsinhalte bei der Referenz umgesetzt - Unterstützungsleistung Erstellung und Pflege Datenbanken und Stammdaten: ja 30 Punkte, nein 0 Punkte
Wurden folgende Leistungsinhalte bei der Referenz umgesetzt - Analyse prozessunterstützender Managementsysteme: ja 30 Punkte, nein 0 Punkte
Die Bewertung der Referenzen ist in den Bewerbungsbedingungen (Unterlage 01) unter Punkt 5 sowie in Bewertungsmatrizen (Unterlage 26) beschrieben.
optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung: Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist) gemäß Formblatt „Erklärung zur Registereintragung“ (Unterlage 04).
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen:
Das Formblatt „Erklärung zur Registereintragung“ sowie der Nachweis selbst.
2. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG: Es ist eine Erklärung beizufügen, aus der die Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KRG zur Abfrage nach § 6 KRG ersichtlich sind. Hierfür ist das Formblatt „Abfrage KorruptionReg“ (Unterlage 05) zu verwenden.
3. Erklärung zum Mindestjahresumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung: Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss den nachfolgend angegebenen Gesamtjahresumsatz für die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020 und 2021 und den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung für die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020 und 2021 nachweisen.
Zum Nachweis des geforderten Mindestjahresumsatzes und Umsatzes im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung nach dem Formblatt „Erklärung zum Umsatz“ (Unterlage 06) vorzulegen.
4. Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung zum Versicherungsschutz und der Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen oder eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers, dass im Zuschlagsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann. Der Bieter muss spätestens mit der Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestdeckungssummen verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der entsprechenden Erklärung gemäß dem Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ (Unterlage 07) ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen. Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: Die „Erklärung zum Versicherungsschutz“ sowie der Nachweis selbst.
zu Eignungskriterium 3: Die Mindestanforderung für diesen Eignungsnachweis ist erfüllt, wenn der Bieter in den vorgenannten Geschäftsjahren jeweils einen Mindestgesamtjahresumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (netto) und einen Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung i.H. von 300.000,00 Euro (netto) erzielt hat.
zu Eignungskriterium 4: Der Bieter muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] Euro (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] Euro (in Worten: fünfhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen.
5. Referenzprojekt: mind. drei (3) Unternehmensreferenzen: Nachweis über mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Unterlage 08) zu verwenden.
Ergibt eine Überprüfung der Referenzen, dass eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, ist die Referenz ungeeignet.
6. Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff. VgV“ (Unterlage 15) eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
zu Eignungskriterium 5: Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Mindestanforderungen sind dabei, dass
(a) alle Referenzleistungen müssen über eine Dauer der Zusammenarbeit über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein,
(b) alle Referenzaufträge müssen einen Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr erreichen
(c) bei allen Referenzleistungen war die Organisation und Durchführung einer Siebreorganisation Auftragsbestandteil.
Zudem gilt folgende zusätzliche Mindestanforderung, welche jedoch jeweils nur durch zwei der drei Referenzen erfüllt werden muss:
(d) in der Referenzleistung war die Bauherrenunterstützung bei Baumaßnahmen AEMP Auftragsbestandteil.
Zudem gilt folgende zusätzliche Mindestanforderung, welche jedoch jeweils nur durch eine der drei Referenzen erfüllt werden muss:
(e) in der Referenzleistung war die Fachberatung Instrumentenwerkstatt Auftragsbestandteil.
gemäß Vertragbedingungen der CFM
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Sofern der AG auf Grundlage der eingegangenen Erstangebote feststellt, dass diese bereits hinreichend zuschlagsfähig sind, behält er sich die Möglichkeit vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das nach den Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung der Unterlagen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal der Charité zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]