Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Zulassungsdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Zulassungsdienstleistungen
Mit Aufnahme der Tätigkeit der Autobahn GmbH des Bundes am 01.01.2021 wurden für die Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den Ländergesellschaften auf den neuen Halter, Die Autobahn GmbH des Bundes, im Jahr 2021 durchgeführt.
Resultierend aus Alter, Verschleiß und Unfallschäden unterliegt der Fuhrpark einem regelmäßigen Austausch und Ersatz von Fahrzeugen. Dafür erforderlich sind vereinzelte Ummeldungen, Abmeldungen, Neuzulassungen, sowie die Beantragung von Sonder- und Ausnahmegenehmigungen für den Neubestand. Diese Dienstleistungen sowie damit verbundenen Tätigkeiten (zum Beispiel Neubeschaffung bei Verlust von Fahrzeugpapieren, Abwicklung bei Kennzeichenverlust, Umschreibung der Fahrzeugunterlagen bei Änderung der Parameter wie z.B. Adressänderung, Korrespondenz mit den Ansprechpartnern in den Niederlassungen bei Klärfällen, Schnittstelle zur zuständigen Zulassungsstelle; hier: LABO Berlin, Prägen von Kennzeichen etc.) sind vom Auftragnehmer auszuführen.
Berlin
Mit Aufnahme der Tätigkeit der Autobahn GmbH des Bundes am 01.01.2021 wurden für die Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den Ländergesellschaften auf den neuen Halter, Die Autobahn GmbH des Bundes, im Jahr 2021 durchgeführt.
Resultierend aus Alter, Verschleiß und Unfallschäden unterliegt der Fuhrpark einem regelmäßigen Austausch und Ersatz von Fahrzeugen. Dafür erforderlich sind vereinzelte Ummeldungen, Abmeldungen, Neuzulassungen, sowie die Beantragung von Sonder- und Ausnahmegenehmigungen für den Neubestand. Diese Dienstleistungen sowie damit verbundenen Tätigkeiten (zum Beispiel Neubeschaffung bei Verlust von Fahrzeugpapieren, Abwicklung bei Kennzeichenverlust, Umschreibung der Fahrzeugunterlagen bei Änderung der Parameter wie z.B. Adressänderung, Korrespondenz mit den Ansprechpartnern in den Niederlassungen bei Klärfällen, Schnittstelle zur zuständigen Zulassungsstelle; hier: LABO Berlin, Prägen von Kennzeichen etc.) sind vom Auftragnehmer auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereibarung zur Beschaffung von Zulassungdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigung: Die Autobahn GmbH des Bundes und die Niederlassungen sind berechtigt, auf eigene Rechnung Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Niederlassungen:
NL Nord Heidenkampsweg 98, 20097 Hamburg NL Nordost An der Autobahn 111, 16540 Hohen Neuendorf (OT Stolpe) NL Ost Magdeburger Straße 51, 06112 Halle NL Nordwest Gradestr.18-20, 30163 Hannover NL Westfalen Otto-Krafft-Platz 8, 59065 Hamm NL Rheinland Hansastr. 2, 47799 Krefeld NL West Bahnhofsplatz 1 - 3, 56410 Montabaur NL Südwest Augsburger Straße 744, 70329 Stuttgart NL Nordbayern Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg NL Nordbayern, Bayreuth Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth NL Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).