Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Zulassungsdienstleistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Zulassungsdienstleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75100000 Dienstleistungen der Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit Aufnahme der Tätigkeit der Autobahn GmbH des Bundes am 01.01.2021 wurden für die Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den Ländergesellschaften auf den neuen Halter, Die Autobahn GmbH des Bundes, im Jahr 2021 durchgeführt.

Resultierend aus Alter, Verschleiß und Unfallschäden unterliegt der Fuhrpark einem regelmäßigen Austausch und Ersatz von Fahrzeugen. Dafür erforderlich sind vereinzelte Ummeldungen, Abmeldungen, Neuzulassungen, sowie die Beantragung von Sonder- und Ausnahmegenehmigungen für den Neubestand. Diese Dienstleistungen sowie damit verbundenen Tätigkeiten (zum Beispiel Neubeschaffung bei Verlust von Fahrzeugpapieren, Abwicklung bei Kennzeichenverlust, Umschreibung der Fahrzeugunterlagen bei Änderung der Parameter wie z.B. Adressänderung, Korrespondenz mit den Ansprechpartnern in den Niederlassungen bei Klärfällen, Schnittstelle zur zuständigen Zulassungsstelle; hier: LABO Berlin, Prägen von Kennzeichen etc.) sind vom Auftragnehmer auszuführen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit Aufnahme der Tätigkeit der Autobahn GmbH des Bundes am 01.01.2021 wurden für die Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den Ländergesellschaften auf den neuen Halter, Die Autobahn GmbH des Bundes, im Jahr 2021 durchgeführt.

Resultierend aus Alter, Verschleiß und Unfallschäden unterliegt der Fuhrpark einem regelmäßigen Austausch und Ersatz von Fahrzeugen. Dafür erforderlich sind vereinzelte Ummeldungen, Abmeldungen, Neuzulassungen, sowie die Beantragung von Sonder- und Ausnahmegenehmigungen für den Neubestand. Diese Dienstleistungen sowie damit verbundenen Tätigkeiten (zum Beispiel Neubeschaffung bei Verlust von Fahrzeugpapieren, Abwicklung bei Kennzeichenverlust, Umschreibung der Fahrzeugunterlagen bei Änderung der Parameter wie z.B. Adressänderung, Korrespondenz mit den Ansprechpartnern in den Niederlassungen bei Klärfällen, Schnittstelle zur zuständigen Zulassungsstelle; hier: LABO Berlin, Prägen von Kennzeichen etc.) sind vom Auftragnehmer auszuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Quallität / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 038-098678
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereibarung zur Beschaffung von Zulassungdienstleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Abrufberechtigung: Die Autobahn GmbH des Bundes und die Niederlassungen sind berechtigt, auf eigene Rechnung Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.

Niederlassungen:

NL Nord Heidenkampsweg 98, 20097 Hamburg NL Nordost An der Autobahn 111, 16540 Hohen Neuendorf (OT Stolpe) NL Ost Magdeburger Straße 51, 06112 Halle NL Nordwest Gradestr.18-20, 30163 Hannover NL Westfalen Otto-Krafft-Platz 8, 59065 Hamm NL Rheinland Hansastr. 2, 47799 Krefeld NL West Bahnhofsplatz 1 - 3, 56410 Montabaur NL Südwest Augsburger Straße 744, 70329 Stuttgart NL Nordbayern Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg NL Nordbayern, Bayreuth Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth NL Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2022