Erstellung einer städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: BSW-VV-WSB3-598/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung Bodenordnung - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung einer städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung zur Maßnahme „Vorbereitende Untersuchungen Harburg“ für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung Bodenordnung - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung einer städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung zur Maßnahme „Vorbereitende Untersuchungen Harburg“ für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch.
Das Plangebiet mit einer Fläche von etwa 45 ha liegt im Bezirk Harburg und umfasst den östlichen Bereich des Harburger Binnenhafens und das Schippsee-Quartier im Bereich der Harburger Innenstadt. In Teilen des Gebietes findet bereits ein Umstrukturierungsprozess zu gemischt genutzten Strukturen statt, der weiter fortgesetzt werden soll.
Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen sollen Beurteilungsunterlagen darüber gewonnen werden, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB erfüllt sind.
Mit der städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung sollen die städtebaulichen Ziele für den Untersuchungsbereich entwickelt werden. Ziel ist die Erarbeitung einer städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanung mit verkehrsplanerischen Leistungen.
Ziel und Zweck der Rahmenplanung als Teil der „Vorbereitende Untersuchungen Harburg“ ist es, im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzepts eine adäquate städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung darzustellen und die Bereiche Harburger Binnenhafen und Harburger Innenstadt durch Schaffung städtebaulicher wie auch verkehrlicher Verbindungen enger miteinander zu verknüpfen.
Details (siehe Anlage Preisblatt)
1. Gebietsbezogene Bestandsaufnahme - Erhebung und Darstellung der Nutzungsstrukturen:
- Optionaler Leistungsbaustein:Kartierung der wertvollen Lebensräume gemäß HH Staatsrätemodell und Darstellung möglicher Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen (inkl. Kosten)
- Optionaler Leistungsbaustein: Kartierung potenziell wertvoller Lebensräume (inkl. Gebäude)/Artengruppen und artenschützerische Maßnahmenentwicklung (inkl. Kosten)
- Optionaler Leistungsbaustein: Kartierung wertvoller Baumbestände und Darstellung möglicher Ersatzpflanzungen (inkl. Kosten)
2. Vertiefungen/Perspektiven/Visualisierungen zu Städtebau /Freiraum/Erschließung:
- Optionaler Leistungsbaustein: Eine weitere 3-D-Skizze (i.S.d Nr. 2.3.1 gemäß Preisblatt)
- Optionaler Leistungsbaustein: Eine weitere Darstellung (i.S.d. Nr. 2.3.2 gemäß Preisblatt)
- Optionaler Leistungsbaustein: Eine weitere Darstellung/Visualisierung (i.S.d. Nr. 2.3.3 gemäß Preisblatt)
- Optionaler Leistungsbaustein: Drei Visualisierungen Gesamtraum
3. Besprechungstermine:
- Optionaler Leistungsbaustein: Mitwirkung, Vorbereitung und Durchführung eines Termins (i.S.d. Nr. 3.1 gemäß Preisblatt)
- Optionaler Leistungsbaustein: Mitwirkung, Vorbereitung und Durchführung eines Termins (i.S.d. Nr. 3.3 gemäß Preisblatt)
- Optionaler Leistungsbaustein: Mitwirkung, Vorbereitung und Durchführung eines Termins (i.S.d. Nr. 3.4 gemäß Preisblatt)
- Optionaler Leistungsbaustein: Mitwirkung an einer Ganztagsveranstaltung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung einer städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung
Ort: Frankfurt a.Main
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb sind zunächst nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen (siehe Ziffer II.2.9) einzureichen (Schritt 1). Erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber ist ein Angebot einzureichen (Schritt 2).Es ist zwingend darauf zu achten, dass mit der Bewerbung (im Teilnahmewettbewerb) noch kein Angebot abgegeben wird. Nur diejenigen Unternehmen, die im Verhandlungsverfahren dazu (gesondert) aufgefordert werden, dürfen ein Angebot abgeben. Das beigefügte Preisblatt (Anlage 3) sowie die Zuschlagskriterien (-matrix) (Anlage 5) sind rein informativ und werden aus Transparenzgründen bereitgestellt.
Zu Schritt 1: Innerhalb des Teilnahmewettbewerbs wird die Eignung der Bewerber überprüft. Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der in gemäß II.2.9 genannten Kriterien. Sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, fordert die Vergabestelle mindestens drei (höchstens 5) Bewerber zur Abgabe eines Angebotes anhand der Wertungsreihenfolge gemäß Bewertungsmatrix auf. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl befindet sich auf Rang 1. Nicht ausgewählte Bewerber erhalten ein Absageschreiben (voraussichtlich in der 35. KW).
Zu Schritt 2: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst ein indikatives Angebot (sowie ggf. Änderungswünsche zum Vertragsentwurf) abzugeben, das als Grundlage für die Verhandlungen dient.
Zur Verhandlungsrunde werden (sofern genügend Angebote vorliegen) mind. drei Bieter (gesondert) eingeladen.
Die Verhandlungen und Angebotspräsentationen finden voraussichtlich im Zeitraum der 43. KW statt. Nach Abschluss der Verhandlungen haben alle Teilnehmer - mit denen noch Verhandlungen geführt werden - in einem letzten Schritt Gelegenheit, ihr Angebot zu aktualisieren (über die einzuhaltende Frist zur Abgabe eines finalen Angebotes werden die Bieter gesondert unterricht). Das letzte verbindliche Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien (-matrix) (Anlage 5) gewertet.
Zum Ablauf der Fachlichen Präsentation(en) und Verhandlung(en):
Gemäß § 17 (10) VgV dienen die Auftragsverhandlungen mit den ausgewählten Bietern der Ermittlung desjenigen Bieters, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.
Die Bieter erhalten die Möglichkeit, zu den zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen und Bestandteilen der Leistungsbeschreibung Fragen zu stellen und Änderungen vorzuschlagen.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass im Verhandlungszeitraum personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Für den Termin sind 60 Minuten vorgesehen (Präsentation 20 Minuten / Rückfragen 20 Minuten / Verhandlungsthemen 20 Minuten). Weitere Erläuterung zur Präsentation: Entsprechend den Zuschlagskriterien sollen die Bieter ihre methodische Vorgehensweise und das planerische Leitbild einschließlich Ideenskizzen vorstellen und erläutern. Das vorgesehene Personal und dessen Koordination soll vorgestellt und die Preisfindung erläutert werden. Für die Präsentation im Verhandlungsverfahren wird keine Vergütung/Honorar gezahlt. Auch findet keine Erstattung sonstiger Kosten wie z.B. Reisekosten statt. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf weitere Verhandungsrunden einzuleiten.
Die Bekanntgabe der Vergabeentscheidung ist im Zeitraum der 50./51. KW geplant.
Es liegt in der Verantwortung der/s Bewerber/s die beantworteten Fragen im Bieterportal bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist regelmäßig einzusehen. Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form im Bieterprotal veröffentlicht.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Während der Angebotsphase werden „Fragen und Antworten“ nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Die Aufforderung zur Erst- sowie finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt über das Bieterportal.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zwingend zu beachten und bindend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.