258417, Erweiterter Rohbau und Bahnsteig, Barrierefreier Ausbau U-Bahnhaltestelle Hudtwalckerstraße (HU)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
258417, Erweiterter Rohbau und Bahnsteig, Barrierefreier Ausbau U-Bahnhaltestelle Hudtwalckerstraße (HU)
Hauptmassen:
Erdbau: Bahnsteig: Aushub 1.300 m³, Abfuhr 1.000 t,
Baugrube: Oberboden 300 m³, Abfuhr 350 m³, Neu 300 m³
BE: 800 m³ Natursteingemisch
Abbruch: Pflaster 700 m², Bahnsteigkante 265 m, Beton 350 m³
Verbau: 110 t Stahl, 350 m Erdbohrungen, 145 m² Verbohlung, 140 m² Spritzbeton
Bahnsteigbau: Fertigteile BSK 42: 250 Stk, Betonstahl 13 t, Fundamente 140 m³
Beton: 271 m³ WU-Beton, 70 t Betonstahl
Trockenbau: 60 m² Decke, 115 m² Vorsatzschale
Fliesen: 135 m ² Wandfliesen
Werkstein: 90 m², 32 Stufen
Termine:
Baustart: 01.06.2022
Streckensperrung 1: 04.07.2022 – 07.09.2022
Bahnsteigneubau/ Dachsanierung/ Baugrube BfrA Zugang: bis 05.09.2022
Rohbau Barrierefreier Zugang: 08.09.2022 – 13.04.2023
Streckensperrung 2: 03.04.2023 – 21.04.2023
Wiedereinbau Gleis, Bahnsteig und Bahnsteigdach: bis 28.04.2023
Ausbau Barrierefreier Zugang: ab 27.03.2023
Fertigstellung aller Leistungen: 18.09.2023
Die Haltestelle Hudtwalckerstraße ist Bestandteil der Linie U1 und liegt im Stadtteil
Winterhude im Bezirk Hamburg - Nord. Die Haltestelle liegt auf einem Damm und befindet sich am Kreuzungsbereich der Hudtwalckerstraße und Bebelallee.
Die Erreichbarkeit des Bahnsteiges erfolgt über eine zweiseitig zugängige Schalterhalle im benannten Kreuzungsbereich. Bislang ist die Erschließung des Bahnsteiges nur über einen Treppenlauf möglich.
Die Gleisführung zwischen den Haltestellen Hudtwalkerstraße und der nördlich gelegenen Haltestelle Lattenkamp verläuft parallel zur Bebelallee. Zwischen dem Bahndamm und der Bebelallee ist ein öffentlicher denkmalgeschützter Grünzug angelegt, in dessen Verlängerung sich in unmittelbarer Nähe zum Haltestelleneingangsbereich eine StadtRAD-Entleihstation befindet.
Die Haltestelle wird täglich von ca. 13.100 Fahrgästen genutzt (Stand 2013)
Für den barrierefreien Zugang wird eine neue Schalterhalle seitlich in den Bahndamms getrieben (Tunnelbauwerk), die von der denkmalgeschützten Bestandsschalterhalle losgelöst ist. Die Erschließung der neuen barrierefreien Schalterhalle in Straßenebene erfolgt über den Ausbau der bestehenden Wege im Bereich der öffentlichen Grünanlage.
Von der neuen barrierefreien Schalterhalle ausgehend wird die Straßenebene über eine ergänzende Treppe und eine Aufzuganlage mit der Bahnsteigebene verbunden.
Der Bahnsteig wird im Zuge einer Erneuerung vollerhöht und in den Längen den aktuellen Anforderungen angepasst. Das denkmalgeschützte Bahnsteigdach wird im Bauzustand teilweise abgebaut und nach Anpassung an den barrierefreien Zugang angepasst wiedererrichtet. Die Grundkonstruktionen des Bahnsteigdaches wird instandgesetzt und die Holzkonstruktionen sowie die Dachdichtungen denkmalgerecht erneuert. Parallel zum Bahnsteigneubau werden die Gleisanlagen saniert und in weiten Teilen erneuert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BfrA HU erw. Rohbau
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
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Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit
einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB
istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]