Touristische Erschließung des Botanischen Museums-Starkstromanlagen - KG 440 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-B-0695
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30 / 83851145
Fax: +49 30 / 838451145
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Touristische Erschließung des Botanischen Museums-Starkstromanlagen - KG 440
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)
Touristische Erschließung des Botanischen Museums
GRW-Infra 09/18, Bafa-Projekt-Nr.48/11/5009,
Elektroinstallation KG 440
Deutschland / Berlin
Baubeschreibung GRW 2 / Elektro KG 440
Das Botanische Museum in Berlin wird grundlegend saniert und umgestaltet. Im Rahmen der Baumaßnahme soll die Elektrotechnik vollständig erneuert werden. Der geplante Umbau des Botanischen Museums, hier speziell die Ausstellungsräume, zuzüglich der dazugehörenden Treppenräume und des Eingangsbereiches, erstrecken sich nicht über den gesamten Bauteil. Im gesamten Bauteil befinden sich zusätzlich zu den Ausstellungsräumen ein Hörsaal, Büro- und Technikräume, sowie Restaurations- und Lagerräume. Diese Räume sind nicht direkt von der Umbaumaßnahme betroffen. Für die Auswahl und Auslegung der Beleuchtungsanlage ist ein Lichttechnik-Planungsbüro beauftragt. Der Anteil der Elektroinstallation beschränkt sich lediglich auf die Bereitstellung der Einspeisung der Leuchten sowie deren Steuerung.
KG 443 Elektroversorgung:
Im Sockelgeschoss wird in einem Nebenraum des Fluchttreppenhauses an der südlichen Giebelseite eine Elektro-Hauptverteilung errichtet, die die Versorgung des gesamten Gebäudeteils übernimmt. Die Unterverteiler für das Haupttreppenhaus mit angrenzenden Fluren, die paläobotanische Ausstellung die Ausstellungsbereiche im EG und 1.OG werden komplett demontiert und an anderen Stellen neu errichten. Die Leitungslegung erfolgt überwiegend auf Kabeltrassen an der Decke und / oder an der Decke der jeweils darunterliegenden Räume.
KG 444 Elektroinstallation:
Ausgangspunkt der Elektroinstallation sind die Unterverteiler der einzelnen Bereiche. Diese versorgen alle elektrotechnischen Verbraucher der Beleuchtung, Ausstellungsgegenstände und sonstigen technischen Installationen. Zum Anschluss von Elektroverbrauchern, Ausstellungsinstallationen oder Vitrinen sind Fußbodentanks und Anschlusspunkte mit Steckdosen an den Außenwänden und Stützen in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Es werden Steckdosen mit Dauerspannung und geschaltete Steckdosen zur Ausstellungssteuerung installiert. Die Schaltungen der Steckdosen erfolgt (gleich der Steuerung der Beleuchtung) über ein auf KNX basierendes System. An diesen Stellen befinden sich auch die Anschlusspunkte für die Datentechnik. Die Leitungslegung erfolgt überwiegend auf Kabeltrassen an der Decke der jeweils darunterliegenden Räume. Die weitere Leitungsführung zu den Anschlusspunkten und Steckdosen erfolgt überwiegend als Sichtinstallation in Installationsrohren an der Decke sowie unter Putz an den Wänden.
Zur Umsetzung des Ausstellungs- und Beleuchtungskonzepts wurde Seitens der Beleuchtungsplanung eine auf KNX basierende Steuerung bevorzugt. Gefordert sind eine zentrale Ansteuerung sowohl der Beleuchtungsanlagen, für ausstellungsspezifische Ausleuchtung, als auch die Ansteuerung von geschalteten Steckdosen im Ausstellungsbereich. Hierfür ist eine auf KNX basierende Steuerung mit zentraler Ansteuerungs- und Überwachungseinheit (Touchpanel) vorgesehen.
KG 445/1 Beleuchtung und Beleuchtungssteuerung:
Die Schaltung und Steuerung der Leuchten erfolgt über ein KNX-Bussystem in Kombination mit einer DALI-Steuerung für die Leuchten. Die Schaltgeräte befinden sich in den Unterverteilern der jeweiligen Bereiche.
KG 445/2 Sicherheitsbeleuchtung:
Um alle erforderlichen elektrischen Leistungen unter Einhaltung der derzeit geltenden Vorschriften und Normen gewährleisten zu können und ein einheitliches zentrales System zu errichten, wird eine neue Sicherheitsbeleuchtungszentrale errichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle oder die Registrierung in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union
2. Nachweis der Eintragung in das Gewerbezentralregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
3. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis).
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer - Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung“
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung“ abgegeben hat, in die
engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige
Nachweiseunverzüglich beizubringen:
a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt V 238 F liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durchselbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/vob/index.shtml
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Ort: Berlin
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Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 Abs. 2 GWB: Informations-und Wartefrist. Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, — § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit. Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, — § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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