Fensterarbeiten Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_03 22 OV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fensterarbeiten Neubau

Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_03 22 OV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausbau von Altfenstern und Einbau von neuen Kunststoff-Fenstern

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45421000 Bautischlerarbeiten
45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
45421132 Einbau von Fenstern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Rohbaufirma werden die vorhandenen Fensteröffnungen in den Ebenen E0 bis E3 überarbeitet, fehlende Ziegel werden ersetzt und die Anschläge geputzt, um die neuen Fenster eindichten zu können. Die alten Fenster werden abschnittsweise ausgebaut und entsorgt, und die neuen Kunststofffenster eingebaut.

Zwischen Aus- und Einbau sind die Öffnungen provisorisch zu verschließen. Das Dachgeschoß in Ebene E4 und E5 wird in Holztafelbauweise neu hergestellt, hier können die Fenster ohne bauseitige Vorleistungen sofort eingebaut werden.

Die ungefähren Hauptmassen sind:

Ausbau und Entsorgung Holzkastenfenster, gesamt ca. 172 Stück

Fenstertypen:

Typ 1, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 920/ 1.440 mm x 1.460/ 1.570 mm, ca. 32 Stück

Typ 2, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 920/ 1.100 mm x 2.360/ 2.500 mm, ca. 16 Stück

Typ 3, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 590/ 650 mm x 2.360/ 2.470mm, ca. 18 Stück

Typ 4, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.500/ 1.670 mm x 1.000 mm, ca. 4 Stück

Typ 5A, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.530/ 1.580 mm x 2.370/ 2.510 mm, ca. 36 Stück

Typ 5B, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.530/ 1.590 mm x 1.470/ 2.510 mm, ca. 77 Stück

Typ 6, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 2.460 mm x 3.220/ 3.545 mm, ca. 3 Stück

Typ 7A, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 720 mm x 1.700 mm, ca. 3 Stück

Typ 7B, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.100mm x 1.700 mm, ca. 7 Stück

Typ 8A, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.670 mm x 2.000 mm, ca. 14 Stück

Typ 8B, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.670 mm x 2.000 mm, ca. 2 Stück

Typ 9, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 4.150 mm x 2.000 mm, ca. 4 Stück

Typ 10, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 850 mm x 1580 mm, ca. 2 Stück

Typ 11, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 880 mm x 2.435 mm, ca. 5 Stück

Typ 12, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 3.800 mm x 2.240 mm, ca. 1 Stück

Typ 13, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.600 mm x 1.440/ 1.700 mm, ca. 5 Stück

Typ 14, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.700/ 2.100 mm x 1.700 mm, ca. 2 Stück

Typ 15, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 2.120 mm x 1.300 mm, ca. 1 Stück

Typ X, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.010/ 2.500 mm x 1.260/ 3.300 mm, ca. 4 Stück

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 057-148225
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Fensterarbeiten Neubau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2022