Fensterarbeiten Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_03 22 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fensterarbeiten Neubau
Ausbau von Altfenstern und Einbau von neuen Kunststoff-Fenstern
Durch die Rohbaufirma werden die vorhandenen Fensteröffnungen in den Ebenen E0 bis E3 überarbeitet, fehlende Ziegel werden ersetzt und die Anschläge geputzt, um die neuen Fenster eindichten zu können. Die alten Fenster werden abschnittsweise ausgebaut und entsorgt, und die neuen Kunststofffenster eingebaut.
Zwischen Aus- und Einbau sind die Öffnungen provisorisch zu verschließen. Das Dachgeschoß in Ebene E4 und E5 wird in Holztafelbauweise neu hergestellt, hier können die Fenster ohne bauseitige Vorleistungen sofort eingebaut werden.
Die ungefähren Hauptmassen sind:
Ausbau und Entsorgung Holzkastenfenster, gesamt ca. 172 Stück
Fenstertypen:
Typ 1, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 920/ 1.440 mm x 1.460/ 1.570 mm, ca. 32 Stück
Typ 2, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 920/ 1.100 mm x 2.360/ 2.500 mm, ca. 16 Stück
Typ 3, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 590/ 650 mm x 2.360/ 2.470mm, ca. 18 Stück
Typ 4, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.500/ 1.670 mm x 1.000 mm, ca. 4 Stück
Typ 5A, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.530/ 1.580 mm x 2.370/ 2.510 mm, ca. 36 Stück
Typ 5B, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.530/ 1.590 mm x 1.470/ 2.510 mm, ca. 77 Stück
Typ 6, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 2.460 mm x 3.220/ 3.545 mm, ca. 3 Stück
Typ 7A, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 720 mm x 1.700 mm, ca. 3 Stück
Typ 7B, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.100mm x 1.700 mm, ca. 7 Stück
Typ 8A, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.670 mm x 2.000 mm, ca. 14 Stück
Typ 8B, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.670 mm x 2.000 mm, ca. 2 Stück
Typ 9, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 4.150 mm x 2.000 mm, ca. 4 Stück
Typ 10, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 850 mm x 1580 mm, ca. 2 Stück
Typ 11, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 880 mm x 2.435 mm, ca. 5 Stück
Typ 12, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 3.800 mm x 2.240 mm, ca. 1 Stück
Typ 13, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.600 mm x 1.440/ 1.700 mm, ca. 5 Stück
Typ 14, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.700/ 2.100 mm x 1.700 mm, ca. 2 Stück
Typ 15, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 2.120 mm x 1.300 mm, ca. 1 Stück
Typ X, Abmessungen (B x H), von/ bis, ca. 1.010/ 2.500 mm x 1.260/ 3.300 mm, ca. 4 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fensterarbeiten Neubau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer