ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45538
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
LÄA 72: Im Rahmen der Bauausführung hatte sich herausstellt, dass der vom Auftraggeber ausgeschriebene Leuchtentyp „Fabrikat Hellux“ nicht mehr lieferbar war. Dies hatte zur Folge, dass zum Einen die Leuchten Montagearbeiten nicht zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt werden konnten, zum Anderen ein alternativer Leuchtentyp ausgewählt werden musste.
Da infolge des laufenden Betriebes und zum Schutz der Reisenden für die Ausführung akuter Handlungsbedarf bestand, wurde der vorhandene AN Bau dazu aufgefordert die Leistung kurzfristig zu erbringen. Ein Wechsel des AN hätte die Ausführung nicht kurzfristig erfolgen können. Demzufolge wären bereichsweise Sperrungen des Bahnsteigs erforderlich gewesen.