Lieferung und Wartung von 5 USV-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-22-00016-VvmT-SBB

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.preussischer-kulturbesitz.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Wartung von 5 USV-Anlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-22-00016-VvmT-SBB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31154000 Unterbrechungsfreie Stromversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von 5 USV-Anlagen (20kVA, 40kVa, 2x 60kVA, 80kVA) inkl. AMEVWartungsvertrag

und Ergänzungsvertrag Störungsbeseitigung (4 Jahre)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von 5 USV-Anlagen (20kVA, 40kVa, 2x 60kVA, 80kVA) inkl. AMEVWartungsvertrag

und Ergänzungsvertrag Störungsbeseitigung (4 Jahre)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Das Verfahren SPK-ZVS-22-00007-OV-SBB musste aufgehoben werden, da kein Angebot

eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entsprach.

Nach insgesamt 5 Vergabeverfahren zu den USV

-zwei erfolglos durchgeführt in der Staatsbibliothek zu Berlin (oV)

- eine erfolgreiche Interimsvergabe für eine 120 kvA Anlage wegen Ausfall der Altanlage

- zwei weitere erfolglose Vergabeverfahren in der ZVS (oV)

wird die Leistung jetzt nach § 14 (4) Nr. 1 VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne

Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

(1) Bei dem Ausgangsverfahren muss es sich um ein offenes Verfahren oder nicht offenes

Verfahren handeln.

Ist gegeben, SPK-ZVS-22-00007-OV-SBB war ein offenes Verfahren.

(2) Sämtliche Angebote müssen entweder nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar sein.

Ist gegeben, siehe Aufhebungsvermerk zu SPK-ZVS-22-00007-OV-SBB.

(3) die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags dürfen nicht grundlegend geändert werden

Ist gegeben, es gibt Änderungen, diese sind aber unwesentlich. Im Verfahren SPK-ZVS-22-00007-OVSBB

wurden Anlagen der Herstellers Wöhrle Stromversorgungssysteme GmbH, Eaton Electric GmbH

und Delta Power Solutions. Keine der Anlagen erfüllt die Abmessungsvorgaben der USV. Die

Abmessung ist wegen er sehr beengten Räumlichkeiten absolut essentiell für die Ausschreibung. Auch

wenn die Angebote der Bieter teilweise wegen anderer Fehler ausgeschlossen werden mussten, wären

sie ausgeschlossen worden, weil die entsprechenden Maßangaben nicht eingehalten wurden.

Um den Auftrag für weitere Bieter interessant zu machen werden kleine Modifikationen an den

Vergabeunterlagen vorgenommen.

1) Es wird die Möglichkeit gegeben, Batterieschränke in die Anlage zu integrieren. Dies ist aus

Platzgründen nur für die 20 kVA und 60 kVA Anlage möglich. Die Höhe wird auf 2.000 mm

festgelegt.

2) Für die 80 kVA Anlage wird nach erneuter Prüfung der örtlichen Gegebenheiten die maximale

Tiefe von 700mm auf 800mm erweitert. Dies stellt eine Fluchtwegverletzung um 50mm dar, was

durch die Fachabteilung aber als vertretbar angesehen wird, wenn es denn dafür sorgt, dass

eine passende USV beschafft werden kann.

Es ist anzumerken, dass die Angebote des Verfahrens SPK-ZVS-22-00007-OV-SBB durch diese

Änderungen weiterhin nicht die Anforderungen erfüllen würden, d. h. hier kommt es zu keiner

Diskriminierung. Nach Recherche der Fachabteilung erfüllen diverse Anlagen des Herstellers

ABB Kaufel GmbH die Vorgaben. Vor dem Hintergrund, dass Bieter Anlagen anbieten, obwohl die Maße

nicht eingehalten werden, werden die Anlagen von ABB Kaufel GmbH auch als Leitfabrikat benannt,

um Bietern geprüft kompatible Anlagen zu benennen. Es ist Bietern weiterhin unbenommen, Anlagen

anderer Hersteller anzubieten oder selbst Anlagen zu konzipieren, die den Anforderungen genügen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SPK-ZVS-22-00016-VvmT-SBB
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Wartung von 5 USV-Anlagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Sasbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.

 

b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.

 

c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.

 

d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.

 

e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.

 

f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.

 

g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.

 

h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.

 

i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden.

 

j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.

1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;

2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;

5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2022